Die juristische Presseschau vom 8. April 2014: Einigung im Fall Gurlitt – Top-Kanzleien unter Beschuss – Neue Vorwürfe gegen Edathy

08.04.2014

Justiz

Top-Kanzleien unter Beschuss: Die "erste Garde der deutschen Wirtschaftskanzleien" macht laut FAZ (Joachim Jahn) gerade eine "ganz neue Erfahrung": Gleiss Lutz wird von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus vor dem Landgericht Stuttgart verklagt; er werfe der Kanzlei "schwere Beratungsfehler" im Zusammenhang mit dem EnBW-Rückkauf vor. Und Hengeler Mueller, die zweite im Bunde, sieht sich gar Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft ausgesetzt: Gegen zwei ihrer Anwälte wird im Zusammenhang mit dem Kirch-Prozess wegen mittäterschaftlichen versuchten Betrugs in einem besonders schweren Fall ermittelt. Zudem prüfe die Deutsche Bank Regressforderungen gegen Hengeler Mueller.

StA Hannover – Edathy: Wie die FAZ (Eckart Lohse) berichtet, gibt es neue Vorwürfe gegen den Ex-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy (SPD). So gehe die Staatsanwaltschaft Hannover Hinweisen eines IT-Mitarbeiters nach, der im elektronischen Papierkorb von Edathys Bundestagsrechner Nacktbilder von Knaben gefunden haben soll.

BGH – Arzthaftung bei Geburtsfehler: Der Bundesgerichtshof wird am heutigen Dienstag zum zweiten Mal über den Fall eines behindert zur Welt gekommenen Jungen verhandeln, der bald seinen dreißigsten Geburtstag erleben wird. Die SZ (Christopher Keil) berichtet ausführlich über den Fall, der seit mehr als 20 Jahren die Gerichte beschäftigt und bei dem es um die finanzielle Absicherung des Mannes geht – und die Verantwortung des seine Geburt 1984 leitenden Frauenarztes. Hauptprozessgegner sei aber nicht dieser persönlich, sondern seine Versicherung, die Allianz. Auch die Welt (Sebastian Jost) berichtet umfassend.

AG Dresden zu Sitzblockade: Einer Meldung der SZ zufolge hat das Amtsgericht Dresden den sächsischen Grünen-Politiker Johannes Lichdi wegen dessen Teilnahme an einer Sitzblockade gegen den Neonazi-Aufmarsch 2011 zu einer Geldstrafe verurteilt. Lichdi habe Rechtsmittel angekündigt.

LG München I zu Online-Kündigung: Die Anwältin Doris Deucker stellt auf lto.de das im Dezember letzten Jahres vom Landgericht München I verkündete Urteil zu Online-Kündigungen vor. Das Gericht hatte entschieden, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen, die trotz Online-Vertragsschluss für eine Kündigung die Schriftform vorsehen, unwirksam sind.

BSG zu Unternehmensjuristen: Das Handelsblatt (Wolf Albin) berichtet ausführlich über die Urteile des Bundessozialgerichts vom Ende vergangener Woche, die Unternehmensjuristen die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung untersagen. Anwaltsvertreter kritisierten das Urteil scharf, sie würfen dem Gericht die Zugrundelegung eines anwaltlichen Berufsbildes vor, "das der Wirklichkeit überhaupt nicht mehr entspricht" und befürchteten eine "Spaltung der Anwaltschaft". Der Rechtsanwalt Jochen Leßmann beschäftigt sich zudem auf dem Handelsblatt-Rechtsboard mit den "überraschenden Urteilen".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. April 2014: Einigung im Fall Gurlitt – Top-Kanzleien unter Beschuss – Neue Vorwürfe gegen Edathy . In: Legal Tribune Online, 08.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11591/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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