Die juristische Presseschau vom 7. November 2013: Russland boykottiert Seegerichtshof – BGH sorgt für weiße Wände – Fledermäuse stoppen Autobahn

07.11.2013

Recht in der Welt

Europa - Haftbedingungen: Das Anti-Folter-Komitee des Europarats hat in seinem Jahresbericht die Haftbedingungen in zahlreichen europäischen Ländern kritisiert. Die FAZ (Helene Bubrowski) stellt die Ergebnisse vor. Für die deutsche Justiz sei dies ein Problem bei Auslieferungen aufgrund eines europäischen Haftbefehls. Reinhard Müller (FAZ) mahnt, der Bericht könne "nicht achselzuckend mit Blick auf die Vielfalt Europas hingenommen werden".

Türkei - Journalistin verurteilt:  Die FAZ (Karen Krüger) macht auf das Schicksal der krebskranken Radiojournalistin Füsun Erdogan aufmerksam. Sie wurde am Montag zu lebenslanger Haft verurteilt, weil sie angeblich einer linken Terrororganisation angehöre. Sie werde "nicht die letzte Medienvertreterin sein, der mit hanebüchenen Argumenten der Prozess gemacht wird", schreibt die FAZ.

Sonstiges

Münchener Raubkunstsammlung: Der Anwalt Peter Bert befasst sich auf lto.de mit den Eigentumsverhältnissen der jüngst in Schwabing sichergestellten Bilder. Das Eigentum jüdischer Sammler könnte wegen der Hans-Sachs-Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht untergegangen sein. Die SZ (Wolfgang Janisch) prüft dagegen die strafrechtliche Seite. Der letzte Besitzer der Bilder, Cornelius Gurlitt, könnte diese unterschlagen haben. Die Tat wäre aber verjährt, wenn er die Bilder bereits von seinem Vater in den 50er-Jahren erbte.

Verträge von Smartlaw: spiegel.de (Christian Lauenstein) stellt das neue Unternehmen Smartlaw vor, das juristische Standardverträge im Internet zu günstigen Preisen anbietet. Der Kunde muss nur einige Ja/Nein-Fragen beantworten und bekommt dann einen maschinell erstellten Vertrag, zum Beispiel über ein Mietverhältnis.

Das Letzte zum Schluss

VG Stuttgart - Tantra und Vergnügen: Das Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelte laut SZ über die Frage, ob auch Tantra-Massagen unter die Stuttgarter Vergnügungssteuerpflicht fallen. Eine Tantra-Masseurin klagt gegen die Steuerpflicht. Hauptzweck ihrer Tätigkeit sei "nicht das sexuelle Vergnügen, sondern das ganzheitliche Wohlbefinden", so die SZ.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)   

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. November 2013: Russland boykottiert Seegerichtshof – BGH sorgt für weiße Wände – Fledermäuse stoppen Autobahn . In: Legal Tribune Online, 07.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9974/ (abgerufen am: 15.05.2024 )

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