Die juristische Presseschau vom 6. November 2013: Ermittlungen gegen Jürgen Fitschen – Whistleblowing in Europa – Schwabinger Bilderfund

06.11.2013

Ausland

Bangladesch – 152 Todesurteile: Über die Todesurteile gegen 152 meuternde Grenzschützer in Bangladesch berichten die taz (Lalon Sander) und die SZ (Arne Perras). Wegen Auflehnung gegen ihre Vorgesetzten im Februar 2009 standen insgesamt 846 Männer vor Gericht, 157 erhielten lebenslange Freiheitsstrafen, 271 seien freigesprochen worden.

Italien – Justizministerin: Über die Rücktrittsforderungen gegen die parteilose italienischen Justizministerin Anna Maria Camillieri berichtet die SZ (Andrea Bachstein). Der Politikerin wird zur Last gelegt, letztes Jahr dafür gesorgt zu haben, dass eine Tochter aus der mit ihr befreundeten milliardenschweren Unternehmerfamilie Ligresti von der Untersuchungshaft in den Hausarrest entlassen worden sei.

Sonstiges

Schwabinger Bilderfund: Über die juristischen Fragen im Zusammenhang mit dem Schwabinger Bilderfund, insbesondere ob frühere Verkäufe oder Ankäufe der Bilder rechtmäßig waren und ob Rückübertragungsforderungen verjährt sind berichten die taz (WBG), die SZ (Jörg Häntzschel) und die FR (Thomas Magenheim). Tendenz: Alles offen.

Sportgerichtsbarkeit und Doping: In einem Beitrag für lto.de widerspricht Rechtsanwalt Markus H. Schneider der Kritik an Claudia Pechstein. Die Eisschnellläuferin und andere hatten kritisiert, dass Athleten insbesondere in Dopingverfahren ausschließlich der Sportgerichtsbarkeit unterworfen seien und war dafür von Sportrechtlern kritisiert worden. Schneider meint, Grundrechte als Abwehrrechte fänden im zivilrechtlichen Verhältnis Verband – Athlet zwar keine unmittelbare Anwendung, ihr Schutzgedanke sei allerdings zu berücksichtigen, ebenso wie die Tatsache, dass eine Sportverband eine quasi staatsähnliche Position habe.

Juristische Ausbildung

Uni Köln – hukuk lisans: An der Uni Köln kann man jetzt einen türkischen juristischen Abschluss erwerben. Über die "hukuk lisans", die es ermöglicht nach einem Studium in Köln und der Partneruniversität in Istanbul auch in der Türkei als Rechtsanwalt tätig zu sein, berichtet die taz (Anja Krüger/Ulrike Hummel).

Das Letzte zum Schluss

Ein Pony ist kein Wildschwein: Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer Eilentscheidung einem Jäger die waffen- und munitionsrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen, weil dieser ein Islandpony erschossen hatte, das er für ein Wildschwein gehalten hatte. Wie lawblog.de (Udo Vetter) berichtet, fanden die Argumente des Schützen (erstmaliger Fehlschuss, Dunkelheit) kein Gehör. Als Jäger müsse man ein Tier, auf das man schießt, nach Art, Alter und Geschlecht eindeutig identifizieren können. Sei die Sicht schlecht, dürfe man gar nicht schießen.

* Hinweis der Redaktion: Hier stand zunächst die StA Frankfurt habe ermittelt (geändert am 07.11.2013 um 06:57 Uhr).

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ro

(Hinweis für Journalisten)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. November 2013: Ermittlungen gegen Jürgen Fitschen – Whistleblowing in Europa – Schwabinger Bilderfund . In: Legal Tribune Online, 06.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9963/ (abgerufen am: 14.05.2024 )

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