Die juristische Presseschau vom 6. November 2013: Ermittlungen gegen Jürgen Fitschen – Whistleblowing in Europa – Schwabinger Bilderfund

06.11.2013

Justiz

BVerfG zu ZDF-Staatsvertrag: Über eine mögliche Verfassungswidrigkeit des ZDF-Staatsvertrags, konkret über die Mehrheit von Parteienvertretern in Fernsehrat und Verwaltungsrat des Senders, verhandelte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Diese widerspreche dem Gebot der Staatsferne, der federführende Richter Johannes Masing habe eine Obergrenze von einem Drittel Parteienvertreter in den Raum gestellt, gegen die informellen "Freundeskreise", die im Umfeld der offiziellen Gremien angesiedelt seien, seien gerichtliche Schritte nicht möglich, berichtet die taz auf ihrer Medienseite (Christian Rath). Ebenfalls auf ihrer Medienseite berichtet die SZ (Wolfgang Janisch), ferner das Handelsblatt (Kai-Hinrich Renner).

BGH zu Promikinder: In einem Beitrag für lto.de erläutert Markus Ruttig, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Derzufolge hätten es die Kinder und auch Adoptivkinder von Prominenten zu dulden, wenn sie in die Medienberichterstattung über ihre Eltern mit einbezogen würden. Ihr Allgemeines Persönlichkeitsrecht habe zurück zu stehen, wenn früher bereits einmal über sie berichtet worden sei. Mit der Formel: "Einmal genannt, immer bekannt" mache es sich der BGH zu einfach. Insbesondere sei zu klären, wie das Recht, vergessen zu werden ausgestaltet werden kann, so lange auch alte Informationen im Internet zeitlich unbegrenzt abrufbar seien.

Deutsche Bank und Euribor: Wie das Handelsblatt (Peter Köhler / Laura de la Motte) berichtet, droht der Deutschen Bank eine Bußgeldzahlung im mittleren dreistelligen Millionenbereich wegen Manipulationen des europäischen Leitzinses Euribor. Von den Strafmaßnahmen der EU-Kommission seien fünf weitere Banken: die Royal Bank of Scotland, JPMorgan, Crédit Agricole, Société Générale und HSBC.

StA München – BayernLB: Das Handelsblatt (Hans-Peter Siebenhaar) berichtet über die Anklage gegen Werner Schmidt und sechs andere Vorstände der BayernLB. Ihnen werde zur Last gelegt, beim Kauf der Hypo Adria Bank eine halbe Milliarde zu viel gezahlt zu haben. Offen sei, inwieweit politischer Druck durch die bayerische Staatsregierung ausgeübt worden sei.

OLG München - NSU: Im Verfahren gegen Beate Zschäpe und andere stand am gestrigen Verhandlungstag der Mord an Mehmet Kubasik in Dortmund und die Schikane seiner Familie durch permanentes "Nachfassen" der Polizei im Mittelpunkt. Es berichten taz (Andreas Speit), SZ (Annette Ramelsberger), spiegel.de (Gisela Friedrichsen) und zeit.de (Tom Sundermann).

LG Augsburg – Karl-Heinz Schreiber: In dem Strafverfahren gegen den früheren Waffenlobbyisten Karl-Heinz Schreiber tritt die Große Strafkammer beim Landgericht Augsburg noch einmal in die Beweisaufnahme ein, berichtet spiegel.de. Die Verteidigung Schreibers habe beantragt, dessen früheren Steuerberater in Kanada als Zeugen zu vernehmen.

Uli Hoeneß: Die SZ (Hans Leyendecker / Klaus Ott) berichtet über ein Rechtgutachten, das der Vorstand der FC Bayern München AG in Auftrag gegeben habe. Im Falle einer Verurteilung zu einer Haftstrafe ohne Bewährung müsse Uli Hoeneß sein Amt als Vorstandsvorsitzender aufgeben, so die Einschätzung des Gesellschaftsrechtlers Gerd Krieger und des Strafrechtlers Sven Thomas.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. November 2013: Ermittlungen gegen Jürgen Fitschen – Whistleblowing in Europa – Schwabinger Bilderfund . In: Legal Tribune Online, 06.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9963/ (abgerufen am: 14.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen