Die juristische Presseschau vom 6. Juni 2014: Spionage und Recht – Schadensersatz für Schlagloch – VW-Korruption eingestellt

06.06.2014

Recht in der Welt

Österreich – Akademikerball: Am heutigen Freitag wird in Wien ein Verfahren wegen Landfriedensbruch, schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung gegen einen Thüringer eröffnet. Der junge Mann habe sich im Januar an gewalttätigen Protesten gegen den unter der Regie der FPÖ veranstalteten Akademikerball beteiligt und gelte nach der Aussage von Unterstützergruppen angesichts einer dürftigen Beweislage als "Sündenbock," schreibt die taz (Ralf Leonhard) über die "Polizei- und Justizposse nach Wiener Art."

USA – Edward Snowden: Das Zeit-Magazin (Mariam Lau) stellt in einem längerem Porträt zwei US-amerikanische Anwälte vor, die als Vertreter Edward Snowden an einer Rückkehr des Whistleblowers in seine Heimat arbeiten.

Sonstiges

Google-Löschanträge: Lto.de (Constantin van Lijnden) befasst sich mit den Konsequenzen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu einem Anspruch auf Löschung von personenbezogenen Einträgen bei der Suchmaschine Google. Die Internetfirma sei nach Freischaltung eines entsprechenden Formulars mit Anträgen förmlich überrannt worden, dabei habe das Gericht keine verwertbaren Voraussetzungen beschrieben, nach denen Einträge zu löschen seien. So gerate Google in die "absurde Situation," im Zweifel auch vor Gericht das öffentliche Gut der Informationsfreiheit zu verteidigen.

Florian Homm: FAZ (Carsten Knop) und Handelsblatt (Michael Brächer) berichten über die Entlassung des mutmaßlichen Anlagebetrügers Florian Homm aus italienischer Untersuchungshaft. Trotz eines US-amerikanischen Auslieferungsersuchens wurde Homm auf Anordnung des Obersten Berufungsgerichts entlassen, weil die Höchstdauer der Untersuchungshaft abgelaufen sei.

Die SZ (Klaus Ott) schreibt über einen Besuch des Entlassenen bei einem Münchner Geschäftsfreund. Der vormalige Finanz-Jongleur plane nun die Freigabe seiner im Ausland eingefrorener Gelder, um diese einer religiösen Stiftung zukommen zu lassen.

Das Letzte zum Schluss

Hammer-Angebot: Auch in der Pharma-Branche herrscht ein hammerharter Wettbewerb. Einer besonders ausgefallenen Werbe-Idee eines findigen Anbieters setzte jetzt jedoch das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg ein Ende. Wie Rechtsanwalt Paul Melot de Beauregard (Handelsblatt-Rechtsboard) schreibt, bewarb das Pharmaunternehmen sein Produkt – ein Blutzuckermesssystem - bei Ärzten mit einem Geschenkkarton, in dem ein Hammer steckte. Der Karton trug die Aufschrift "Hammerpreise schonen Ihr Budget!". Das von einem Konkurrenten angerufene Gericht sah hierin einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. Als unzulässige Zuwendung besäße die Gabe keinen funktionalen Bezug zur ärztlichen Behandlungstätigkeit.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Dienstag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Juni 2014: Spionage und Recht – Schadensersatz für Schlagloch – VW-Korruption eingestellt . In: Legal Tribune Online, 06.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12192/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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