Die juristische Presseschau vom 6. Juni 2014: Spionage und Recht – Schadensersatz für Schlagloch – VW-Korruption eingestellt

06.06.2014

Justiz

EuGH zu Kartell-Haftung: Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs können Abnehmer, die wegen verbotener Absprachen eines Kartells überhöhte Preise bei anderen Lieferanten bezahlt haben, von den Mitgliedern des Kartells Schadensersatz verlangen. Diese erweiterte Haftung für Kartellverstöße rechtfertige sich mit dem kartellbedingten höheren Marktpreis, meldet die FAZ (Joachim Jahn).

BGH zu herausgetragener Vermieterin: Rechtsanwalt Dominik Schüller stellt für lto.de die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Hausrecht eines Mieters gegenüber seiner Vermieterin vor. Nach dem Richterspruch rechtfertigt es keine Kündigung, wenn ein Mieter einen Besichtigungstermin, den die Vermieterin zu einer nicht abgesprochenen, weiteren Inspektion nutzte, durch ein Hinaustragen der Frau beendet. Der Autor weist darauf hin, dass die Rechtsprechung bei ähnlich gelagerten Gegenreaktionen üblicherweise "nicht sonderlich kulant" ist, die jetzige Entscheidung sei demnach als Ausnahme zu betrachten.

BVerwG zu Sprachtests: Nach einer Meldung von lto.de hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Verweigerung einer Einbürgerung wegen nicht bestandenem Sprachtest jedenfalls dann unrechtmäßig ist, wenn Alter oder Krankheit dem Erlernen der deutschen Sprache im Wege stehen. Etwaige vergangene Versäumnisse dieser Personengruppen seien für aktuelle Einbürgerungsverfahren ohne Belang.

OLG München – NSU-Prozess: Der vor dem Oberlandesgericht München laufende Prozess gegen Beate Zschäpe und andere wurde mit der Vernehmung der Betreiber des Kölner Ladens fortgesetzt, auf den im Januar 2001 ein Sprengstoffattentat verübt wurde. Der Vater der iranischstämmigen Familie habe ebenso wie seine bei dem Anschlag schwer verletzte Tochter eine Ähnlichkeit des Mitangeklagten Holger G. mit jenem Mann beschrieben, der die in einer Christstollendose platzierte Bombe im Geschäft abgab, berichtet die SZ (Annette Ramelsberger).

OLG Frankfurt zum notwendigen Klageinhalt: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat geurteilt, dass zum notwendigen Inhalt einer Klageschrift auch eine ladungsfähige Adresse gehört. Denn diese dokumentiere im Gegensatz zu der im Fall angegebenen c/o-Anschrift des Klägers "die Ernsthaftigkeit seines Begehrens." Über diese Entscheidung zu einer nur "scheinbar banalen Alltagsfrage" berichtet der Richter Benedikt Meyer (zpoblog.de).

LG Würzburg zu sexuellem Missbrauch: Über eine ungewöhnliche Verhandlung vor der Zivilkammer des Landgerichts Würzburg schreibt die SZ (Hans Holzhaider). Ein Pfarrer im Ruhestand habe einem Missbrauchsopfer untersagen wollen, an die Frau gerichtete Schreiben kirchlicher Amtsträger, in denen ihre Vorwürfe bestätigt wurden, verbreiten zu lassen. Nach richterlichem Vorhalt zu einer Unterschrift des Klägers unter ein entsprechendes Protokolle sei die Klage zurückgenommen worden.

LG Heilbronn zu Schlagloch: Wegen der durch ein Schlagloch entstandenen Beschädigungen muss die Stadt Heilbronn einem Autofahrer 300 Euro Schadensersatz zahlen. Über diese Entscheidung des Landgerichts Heilbronn berichtet die FAZ (Rüdiger Soldt). Zwar sei das schadensauslösende Schlagloch vor dem Unfall ausgebessert worden, die beklagte Stadt habe jedoch eine rechtzeitige Kontrolle unterlassen. Der Kläger seinerseits hätte durch eine vorsichtigere Fahrweise den Unfall vermeiden können, weswegen auch nur die Hälfte des begehrten Schadensersatzes zugesprochen worden sei.

LG Stuttgart zu Korruption: Ein vor dem Landgericht Stuttgart anhängiges Verfahren gegen mehrere VW-Manager wegen Bestechlichkeit ist nach Bericht der SZ (Klaus Ott) im Sport-Teil gegen Zahlung von Geldauflagen eingestellt worden. Den Angeklagten war vorgeworfen worden, den Fortbestand von Geschäftsbeziehungen zu einer Telekom-Tochter von deren finanziellem Engagement beim von VW unterstützen Fußball-Verein VfL Wolfsburg abhängig gemacht zu haben. Keiner der Angeklagten habe sich jedoch nach Ansicht des Gerichts bereichern wollen, die Vorteile dieses Kopplungsgeschäftes hätten der VW AG als "Geschäftsherrin" zufließen sollen, weswegen der Autobauer nun auch zwei Millionen Euro Bußgeld zahlen müsse.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Juni 2014: Spionage und Recht – Schadensersatz für Schlagloch – VW-Korruption eingestellt . In: Legal Tribune Online, 06.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12192/ (abgerufen am: 20.05.2024 )

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