Die juristische Presseschau vom 6. Mai 2014: Gabriel gegen Investorenschutz durch Schiedsgerichte – Zuwendungen in nichtehelichen Partnerschaften – "Vorsicht Rechtsanwalt"

06.05.2014

Recht in der Welt

USA - Castle-Doctrine: Ein Mann hat im US-Bundesstaat Montana vor seinem Haus einen deutschen Austauschschüler erschossen und beruft sich nun auf das Notwehrrecht, das im Bundesstaat als die sogenannte "Castle-Doctrine" gefasst ist. Danach kann jeder Hausbesitzer sofort Feuer eröffnen, wenn er sich vom Eindringling bedroht fühlt. lto.de (Constantin van Lijnden) analysiert die Rechtslage und rekonstruiert den Tathergang; sein Fazit: "Doch selbst in ihrer aktuellen, schneidigen Umsetzung wird die 'castle doctrine' einen Freispruch nicht ohne weiteres tragen."

Kongo – Vergewaltigungsprozesse: Die taz (Dominic Johnson) berichtet vom Ergebnis des bisher größten Prozesses gegen Soldaten der Demokratischen Republik Kongo, die wegen Vergewaltigung vor Gericht standen. Mehr als die Hälfte der Angeklagten sei freigesprochen worden, weil ihnen keine Führungsverantwortlichkeit nachzuweisen gewesen sei. Auch wurde die Demoralisierung der Soldaten mildernd berücksichtigt, weil sie vor ihren Übergriffen vor Rebellen hätten fliehen müssen.

Interview mit Sonia Sotomayor: Die FAZ (Patrick Bahners) bringt ein ausführliches Gespräch mit Sonia Sotomayor, Richterin am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten. Sie hat nicht zuletzt mithilfe von Affirmative-Action-Regelungen an renommierten US-Universitäten studieren können und wurde 2009 von Präsident Obama für den Obersten Gerichtshof der USA nominiert. Nun erschien ihre Autobiographie unter dem deutschen Titel "Meine geliebte Welt".

Sonstiges

Degenhardt zu BR Klassik: Der Bayerische Rundfunk (BR) plant, dem Programm BR Klassik ab 2016 seinen UKW-Platz wegzunehmen und dort das bislang nur digital verbreitete Jugendradio Puls auszustrahlen. Dies hält der Rechtsprofessor Christoph Degenhardt für verfassungswidrig, wie er in einem Gutachten für den Privatfunkverband VPRT darlegte. Es sei mit der "kulturellen Verantwortung" und dem verfassungsrechtlichen Auftrag nicht vereinbar, wenn der BR die klassische Musik ins Abseits schiebe. Außerdem verstoße der BR-Plan laut Degenhardt gegen den Rundfunkstaatsvertrag, der solche Tauschprojekte zwischen analoger und digitaler Ausstrahlung ausdrücklich verbiete, berichtet die SZ (Claudia Tieschky).

Das Letzte zum Schluss

Was macht man mit einem Löwen? Diese Frage haben zwei Männer aus Sao Paulo für sich beantwortet. Sie stahlen einen 300 Kilo schweren Löwen aus einem Tierpark und brachten ihn zum ehemaligen Besitzer zurück, berichtet spiegel.de.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ms

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Mai 2014: Gabriel gegen Investorenschutz durch Schiedsgerichte – Zuwendungen in nichtehelichen Partnerschaften – "Vorsicht Rechtsanwalt" . In: Legal Tribune Online, 06.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11871/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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