Die juristische Presseschau vom 6. Mai 2014: Gabriel gegen Investorenschutz durch Schiedsgerichte – Zuwendungen in nichtehelichen Partnerschaften – "Vorsicht Rechtsanwalt"

06.05.2014

Justiz

NSA-Untersuchungsausschuss: Die Obleute der Oppositionsparteien der Grünen und der Linken haben angekündigt, die Einsicht in die Unterlagen zum diskutierten No-Spy-Abkommen zwischen den USA und Deutschland notfalls mithilfe des Bundesverfassungsgericht durchsetzen zu wollen, berichtet die FR (Mira Gajevic). Die Bundesregierung habe angekündigt diese Akten unter Verschluss zu halten und sich dabei auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berufen. Till Hoppe (Handelsblatt) warnt vor einer zu scharfen Kritik an den USA, weil sie eine politische Emanzipation Deutschlands erfordere und mit der Aufgabe vieler Privilegien verbunden wäre.

BGH zu Screen Scraping: internet-law.de (Thomas Stadler) stellt ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von letzter Woche dar, das eine Urheberrechtsverletzung beim sogenannten "Screen Scraping" verneint hatte. Die Beklagte hatte die Onlinedatenbank einer Fluggesellschaft für eigene Nutzer ausgewertet, dabei aber Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugestimmt, die dies ausdrücklich untersagten. Der BGH hat in der Zustimmung zu den AGB keine Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen gesehen, wie es das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb fordere. Das Oberlandesgericht müsse statt dessen prüfen, ob Ansprüche wegen Irreführung und nach den Grundsätzen des wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes bestehen.

VG Würzburg zu Kriegsdienstverweigerern: Das Verwaltungsgericht Würzburg hat den Klagen zweier Berufssoldaten der Bundeswehr auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stattgegeben. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass ein einschneidendes Erlebnis vorliegt oder ein länger anhaltenden Prozess der Erkenntnis stattgefunden hat. Ralph Bauer (Die Welt) stellt die Fälle und die Entscheidungen des Gerichts dar.

AG München zum Widerrufsrecht: Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine Verbraucherin ihren Widerruf nachträglich nicht noch einmal bestätigen muss. Der klagende Unternehmer wollte, dass die Verbraucherin seine Stornierungsbestätigung noch einmal durch Anklicken eines Links bestätigt. lawblog.de (Udo Vetter) stellt den Fall kurz vor.

BVerfG – Erbschaftsteuer: Nach einem Bericht der FAZ (Manfred Schäfers) hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung aufgefordert, Informationen zu liefern, wie häufig die Verschonungsregel für Betriebsvermögen in Anspruch genommen worden ist. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) sieht für die Erben von Betriebsvermögen zahlreiche Erleichterungen der Steuerlast vor, etwa wenn ein Betrieb weitergeführt und die Belegschaft beibehalten wird. Der Bundesfinanzhof hatdas ErbStG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, weil er die Steuerbegünstigung für Unternehmen für verfassungswidrig hält.

BGH – Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Am heutigen Dienstag verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) zu Rückforderungsansprüchen im Fall von Zuwendungen in einer gescheiterten nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Nach neuerer Rechtsprechung des BGH können unbenannte Zuwendungen unter gewissen Voraussetzungen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder des Zweckfortfalls zurückgefordert werden. Im vorliegenden Fall ging es um eine einmalige Leistung im Zuge einer gemeinsamen Reise. Nun müssen die Karlsruher Richter klären, ob es sich dabei um eine Schenkung oder eine unbenannte Leistung gehandelt hat. Die Voraussetzungen einer Rückforderung der Schenkung wären nicht erfüllt. Die SZ (Wolfgang Janisch) stellt den Fall und die Rechtsprechung des BGH zu unbenannten Zuwendungen vor.

BFH - Häusliches Arbeitszimmer: Der Bundesfinanzhof (BFH) wird dieses Jahr neue Regeln zur steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers schaffen, berichtet die SZ (Berrit Gräber). Dabei wird der BFH entscheiden, ob auch eine Arbeitsecke einen Steuervorteil bringt und ob eine Aufteilung der Kosten fürs Arbeitszimmer in eine berufliche und private Nutzung möglich ist.

OLG München – NSU: Vor genau einem Jahr begann der NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München. Annette Ramelsberger (SZ) zieht aus diesem Anlass ein vorläufiges Fazit. Der Prozess habe "Aufklärung gebracht, nicht nur über die individuelle Schuld der fünf Angeklagten, mehr noch über den Zustand der deutschen Gesellschaft." Die schwierigste Erkenntnis des Verfahrens sei, dass die Werte der Bundesrepublik den Zeugen gleichgültig seien: "Ein Mord, zehn Morde sogar, sind für sie kein Grund, um die Loyalität mit den Tätern infrage zu stellen."

Wie zeit.de (Andrea Dernbach) berichtet, hat die Amadeu Antonio Stiftung eine Broschüre zu Frauen in der Neonazi-Szene herausgebracht. Die Verfasser kommen zu dem Schluss, dass die Morde des NSU früher hätten aufgeklärt werden können, wenn rechtsextremistische Frauen nicht generell unterschätzt werden würden.

LG Köln – Oppenheim-Prozess: Einer der zentralen Zeugen im Verfahren gegen die ehemalige Führungsriege der Bank Sal.Oppenheim, Thomas Middelhoff, hat am Montag vor dem Landgericht Köln überraschend seine Aussage verweigert. Den vier Angeklagten wird Untreue vorgeworfen, weil sie durch spekulative Geschäfte für Milliardenverluste der Bank verantwortlich sein sollen. Middelhoff berief sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht, weil auch gegen ihn mehrere Prozesse laufen; unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Untreue und Steuerhinterziehung. Ausführlich zu den Vorwürfen: FAZ (Joachim Jahn), spiegel.de (Christoph Neßhöver) und taz (Pascal Beucker).

Dieter Fockenbrock (Handelsblatt) kritisiert aus diesem Anlass den Vorschlag von Hannelore Kraft (SPD), ein Strafrecht für Unternehmen einzuführen. "Der Staat kann kein Interesse daran haben, Firmen auch noch den Todesstoß zu versetzen."

StA Hannover – Fall Edathy: Die Staatswaldschaft Hannover will gegen Unbekannt wegen Geheimnisverrats ermitteln, weil im Fall Edathy abermals Ermittlungsergebnisse an die Öffentlichkeit gelangt seien, berichtet nun auch die FAZ (Robert von Lucius).

"Vorsicht Rechtsanwalt": Die taz (Christian Rath) berichtet von der Buchvorstellung des NDR-Journalisten Joachim Wagner zu seinem neu erschienen Werk "Vorsicht Rechtsanwalt". Basierend auf zahlreichen Interviews mit Richtern und Anwälten warnt das Buch insbesondere vor bestimmten Rechtsanwaltsgruppen, die ihre Mandanten schlecht beraten würden. Auch Abmahnanwälte, Hartz-IV-Anwälte und solche, die sich nur noch als Interessenvertreter des Mandanten sehen würden, werden wegen mangelnder Orientierung am Gemeinwohl kritisiert.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Mai 2014: Gabriel gegen Investorenschutz durch Schiedsgerichte – Zuwendungen in nichtehelichen Partnerschaften – "Vorsicht Rechtsanwalt" . In: Legal Tribune Online, 06.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11871/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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