Die juristische Presseschau vom 4. November 2014: Drei Jahre NSU-Aufklärung – Befangenheit in Labor-Affäre – Middelhoff stützt Schickedanz

04.11.2014

Justiz

EuGH – Tabakrichtlinie: Ein britisches Gericht hat nach Darstellung von spiegel.de (Claus Hecking) eine Klage des Zigarettenherstellers Philip Morris gegen die EU-Tabakrichtlinie für zulässig erklärt und damit den Weg für eine umfassende Prüfung durch den Europäischen Gerichtshofs bereitet. Das Unternehmen bemängele vor allem die nach der Richtlinie spätestens 2017 geplante Einführung einer Einheitsverpackung für Zigaretten. Hierdurch würden "ernsthafte Fragen über die freie Verbraucherwahl, den freien Warenverkehr und Wettbewerb" aufgeworfen, zitiert der Bericht einen Firmenvertreter.

VerfGH Bayern - Labor-Affäre: Seit Mitte des Jahres befasst sich ein Untersuchungsausschuss in Bayern mit der Aufklärung der sogenannten Labor-Affäre, bei der tausende Ärzte betrügerisch Laborleistungen abgerechnet haben sollen und die ermittelnde Staatsanwaltschaft nahezu alle Verfahren sehenden Auges verjähren ließ. Einem Mitglied des Ausschusses gegenüber soll sich nach Darstellung des Handelsblatts (Sönke Iwersen/Jan Keuchel) nun Karl Huber, Vorsitzender des bayerischen Verfassungsgerichtshofes, abfällig über zwei Zeugen geäußert haben, denen von ihrer Behörde weitere Ermittlungen in der Sache untersagt wurden. Der mutmaßliche Vorgang erhält durch den Umstand Brisanz, dass Verfassungsrichter Huber demnächst über eine Verfassungsbeschwerde des Laborbetreibers gegen den Ausschuss zu entscheiden hat. Ein Befangenheitsantrag gegen Richter Huber sei anhängig. Dieser stütze sich auf das frühere Amt des Richters. Als Generalstaatsanwalt soll er aufsichtsrechtlich die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen den damaligen Laborbetreiber mitverantwortet haben.

LG Köln – Madeleine Schickedanz: Der Schadensersatz-Prozess der Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz wurde vor dem Landgericht Köln mit der Vernehmung des früheren Arcandor-Vorstandsvorsitzenden Thomas Middelhoff fortgesetzt. Übereinstimmend berichten SZ (Uwe Ritzer) und Welt (Carsten Dierig), dass der Zeuge dabei die Behauptung der Klägerin, sie sei 2005 unter anderem von der beklagten Bank Sal. Oppenheim dazu gedrängt worden, ihre Anteile am Karstadt-Konzern zu erhöhen, weitgehend gestützt habe. Schickedanz sei bei der Vereinbarung die Rolle einer "Strohfrau" zugewiesen worden.

LG Berlin – Rocker: Wegen gemeinschaftlichen Mordes müssen sich ab dem heutigen Dienstag insgesamt elf Angeklagte vor dem Landgericht Berlin verantworten. Spiegel.de (Thomas Heise/Claas Meyer-Heuer) bringt einen längeren Bericht zur Tat, die "in ihrer Brutalität selbst für Berlins Kriminalgeschichte ziemlich eigenartig ist" und den Beteiligten, von denen die meisten dem Rocker-Milieu der Hauptstadt angehören.

AG Laufen – Kollegah: Vor dem Amtsgericht Laufen muss sich Felix Blume, bekannter unter dem Rapper-Pseudonym Kollegah und im Zivilleben Jurastudent, wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verantworten. Über den Prozessauftakt berichtet die SZ (Heiner Effern).

AG München zu NS-Devotionalien: In einem Hintergrundbericht zum Diebstahl des Eingangsgitters des Konzentrationslagers Dachau beschreibt die SZ (Tanjev Schultz) den nach wie vor schwunghaften Handel mit nationalsozialistischen Devotionalien. Vor kurzem wurde ein Mann wegen des Verwendens von Kennzeichen nationalsozialistischer Organisationen vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, nachdem er unter anderem eine Büste von Adolf Hitler auf einem Flohmarkt angeboten habe.

StA Köln – Sarasin: Nach Bericht der SZ (Klaus Ott) hat die Kölner Staatsanwaltschaft den mutmaßlichen Erpresser der Schweizer Privatbank Sarasin im letzten Monat in Untersuchungshaft gesetzt. Der Mann habe gedroht, seine Kenntnis von illegalen Aktiengeschäften den Behörden zu offenbaren. Die Ermittlungen gegen Bank-Manager wegen dieser Geschäfte liefen weiter.

Uli Hoeneß/Urteilsveröffentlichungen: Die nun doch erfolgte Veröffentlichung des Urteils des Landgerichts München II in der Steuerstrafsache Uli Hoeneß ist auch Thema einer Besprechung von lto.de (Martin W. Huff). Der Autor vertritt die Ansicht, das Gesetzeslage und Rechtsprechung speziell des Bundesverwaltungsgerichts journalistische Auskunftsrechte soweit stärken, dass zumindest bei einer Medienanfrage ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht. Persönlichkeitsrechte von Verfahrensbeteiligten ließen sich demgegenüber – wie auch bei Hoeneß – durch Anonymisierung wahren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. November 2014: Drei Jahre NSU-Aufklärung – Befangenheit in Labor-Affäre – Middelhoff stützt Schickedanz . In: Legal Tribune Online, 04.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13691/ (abgerufen am: 30.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen