Die juristische Presseschau vom 4. Oktober 2013: Wahlrecht auf dem Prüfstand – Aufstand gegen BAG – Vorentscheidung bei Suhrkamp

04.10.2013

Justiz

EuGH zu Visumspflicht: Eine Analyse des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Visumspflicht für türkische Staatsbürger aus der letzten Woche liefert der Rechtswissenschaftler Hannes Rathke (juwiss.de).

BVerfG zu Zweitberufen von Steuerberatern: Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom August das Recht von Steuerberatern zur Ausübung eines Zweitberufes gestärkt. Wie Rechtsanwalt Martin W. Huff für lto.de schreibt, sei das gesetzliche Verbot einer zusätzlichen gewerblichen Tätigkeit zwar nicht grundsätzlich zu beanstanden, Berufskammer und Vorinstanzen hätten aber intensiver prüfen müssen, ob eine Gefahr der Verletzung berufsrechtlicher Regelungen durch die Zweittätigkeit konkret bestanden habe. Hiermit sei deutlich geworden, dass die Zeit weitreichender Verbote für die Träger verkammerter Berufe vorbei sei.

LAG BaWü zu sachgrundloser Befristung: 2011 hat das Bundesarbeitsgericht im Wege richterlicher Rechtsfortbildung entschieden, dass ein Verbot der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen dann nicht greife, wenn die vorherige Beschäftigung mehr als drei Jahre zurückliegt. Nach Meldung von Rechtsprofessor Markus Stoffels (blog.beck.de) probt das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg nun in einem Urteil den "Aufstand" gegen diese Auslegung. Sie widerspreche dem Wortlaut der Norm aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz und dem Willen des Gesetzgebers, in jedem Fall hätte das BAG vor seiner Entscheidung eine konkrete Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht einleiten müssen.

OLG Frankfurt zu Suhrkamp: Der Durchführung eines Insolvenzverfahrens beim Suhrkamp-Verlag und der anschließenden Umwandlung in eine Aktiengesellschaft sind nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt die Tore geöffnet. Das Gericht beschloss, dass die von Ulla Unseld-Berkéwicz geführte Familienstiftung dem Insolvenzplan für das Unternehmen entgegen einer vom Minderheitsgesellschafter Hans Barlach erwirkten einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt doch zustimmen kann, schreibt die taz (Christian Rath) und rekapituliert die diversen Verfahren zwischen Barlach und Unseld-Berkéwicz. Nach dem Bericht der SZ (Andreas Zielcke) trägt die jetzige Entscheidung dazu bei, "das Vertrauen in die Lösungskompetenz der Justiz wiederherzustellen."

LG Mönchengladbach zu Google-Haftung: Thomas Stadler (internet-law.de) stellt ein Urteil des Landgerichts Mönchengladbach von Anfang September vor, nach der Google nicht für ehrverletzende Suchergebnisse haftet. Eine Störereigenschaft bestehe nicht, selbst wenn diese anerkannt würde, könne dem erstrebten Unterlassungsanspruch nicht stattgegeben werden, weil dies mit der Funktionsweise einer grundsätzlich neutralen Suchmaschine unvereinbar wäre.

Markenstreit: Die FAZ (Corinna Budras) schreibt, dass der Computerhersteller Apple seinen "mit großer Verve" beim Deutschen Patent- und Markenamt betriebenen Protest gegen den markenrechtlichen Schutz eines Logos für ein Bonner Stadtteil-Café mit dem Namen "Apfelkind" zurückgenommen hat. Die Gründe seien nicht bekannt.

"Mehmet" auf Buchmesse: Der als jugendlicher Intensivtäter "Mehmet" bekanntgewordene Muhlis Ari will auf der Frankfurter Buchmesse seine Autobiographie vorstellen und hat deshalb beantragt, den seit gut acht Jahren gegen ihn bestehenden Haftbefehl auszusetzen. Die FAZ (K. Iskandar/D. Peikert) schreibt, dass der zuständige Frankfurter Ordnungsdezernent das Anliegen ablehnt, Aris Anwalt sei hingegen optimistisch. Gerichte würden bei Familienfeiern oft Aussetzungen gestatten, die von seinem Mandanten beabsichtigte Verteidigung gegen mediale Stigmatisierung sei ungleich wichtiger.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. Oktober 2013: Wahlrecht auf dem Prüfstand – Aufstand gegen BAG – Vorentscheidung bei Suhrkamp . In: Legal Tribune Online, 04.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9732/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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