Die juristische Presseschau vom 4. Juli 2014: Mindestlohn beschlossen – NSA überwacht deutschen Studenten – EGMR verurteilt Russland

04.07.2014

Justiz

NSA-Überwachung: Ein konkreter Fall von Überwachung durch den US-Auslandsgeheimdienst NSA wurde durch die Recherchen von NDR und WDR bekannt, berichten unter anderem die SZ (Andrian Kreye), die FR(Jonas Rest) und spiegel.de (Ole Reißmann). Der deutsche Student Sebastian Hahn stehe auf der Liste des Geheimdienstes, weil er wegen seines Engagements für das Anonymisierungsnetzwerk Tor vom Spionage-Programm XKeycore erfasst wurde. SPD-Politiker hätten bereits den Generalbundesanwalt Range zum Handeln aufgefordert, weil nun ein konkreter Tatverdacht vorliegen würde. Auch Christian Rath (taz) kommt zu dem Schluss, der Generalbundesanwalt müsse ein zweites Ermittlungsverfahren einleiten.

BGH zur PC- und Drucker-Abgabe: Nach einer mehrjährigen Auseinandersetzung von PC- und Druckerherstellern mit der Verwertungsgesellschaft Wort, hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschieden, dass PCs und Drucker zu den vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten nach der alten Fassung des Urheberrechtsgesetzes gehören und die Hersteller eine Abgabe leisten müssen, deren Höhe von der Vorinstanz noch bestimmt werden muss. Damit folgte der BGH dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juni letzten Jahres, der die Vergütungspflicht bejaht hatte. lto.de und die FAZ (Joachim Jahn) berichten.

BGH zu Vermieterhaftung: Rechtsanwalt Dominik Schüller stellt auf lto.de ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Mittwoch vor, das die Inanspruchnahme des Vermieters im Falle nicht gezahlter Stromrechnungen durch den Pächter bzw. Mieter verneinte. Im konkreten Fall hatte ein Pächter Strom verbraucht, ohne einen schriftlichen Vertrag mit dem Anbieter abgeschlossen zu haben; der Versorger wandte sich an den Eigentümer. Laut BGH kam ein konkludenter Vertrag aber mit dem Pächter zustande, weil er die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Anschluss ausgeübt habe.

OLG Zweibrücken zu Foto-Nutzungsrechten: Laut internet-law.de (Thomas Stadler) hat das Oberlandesgerichts Celle entschieden, dass die Nutzungsrechte an Fotografien für die zusätzliche Verwendung in der E-Paper-Ausgabe einer Zeitung stillschweigend übergehen, wenn der Urheber die Rechte für die Printausgabe bereits eingeräumt hat.

StA Berlin – Michael Hartmann: Gegen den Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann (SPD) laufen Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, weshalb er am Mittwoch von einigen Posten zurückgetreten sei, berichten unter anderem spiegel.de (Florian Gathmann und andere), FR (Karl Doemens) und die Welt (Manuel Bewarder und andere). Eine Durchsuchung der Wohnung habe den Verdacht bisher nicht bestätigen können. Der Abgeordnete ist unter anderem Mitglied der G-10-Kommission, die für die Überwachung von Nachrichtendiensten zuständig ist.

Betrogene Anleger: Die SZ (Alexander Hagelüken) führt ein Interview mit dem Anwalt Peter Mattil, der Anleger vertritt, die Opfer eines Betrugs geworden sind. Er gibt Auskunft über das Vorgehen der Finanzinverstoren und kritisiert die langsame Reaktion der deutschen Justiz auf die Betrugsfälle.

VGH Mannheim – Tantra-Massage: Seit Donnerstag streitet vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim eine Tantramasseurin gegen die Stadt Stuttgart, weil diese ihre Tätigkeit als sexuelle Dienstleistung einstuft und die Entrichtung einer Vergnügungssteuer verlangt. Das Gericht muss nun entscheiden, ob es sich bei der Tätigkeit um ein "gezieltes Einräumen einer sexuellen Handlung" handele; dann müsste die Klägerin die Steuer entrichten. Die SZ (Max Hägler) und die FAZ (Rüdiger Soldt) berichten vom ersten Verhandlungstag.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. Juli 2014: Mindestlohn beschlossen – NSA überwacht deutschen Studenten – EGMR verurteilt Russland . In: Legal Tribune Online, 04.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12447/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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