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Die juristische Presseschau vom 4. Juli 2014: Mindestlohn beschlossen – NSA überwacht deutschen Studenten – EGMR verurteilt Russland

04.07.2014

Legal Voices - die juristische Presseschau

Der Bundestag stimmt mit großer Mehrheit für den gesetzlichen Mindestlohn. Außerdem in der Presseschau: Gesetz zu neuen "sicheren Herkunftsstaaten",  deutscher Student von NSA überwacht, PC- und Druckerhersteller müssen an VG Wort zahlen, EGMR verurteilt Russland wegen Abschiebung und warum Kinder nicht Waldmeister heißen dürfen.

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Thema des Tages

Mindestlohn: Am gestrigen Donnerstag ist das Mindestlohngesetz vom Bundestag verabschiedet worden. Die SZ (Thomas Öchsner), FAZ (Dietrich Creutzburg), die taz (Barbara Dribbusch) und die Welt (Stefan von Borstel) stellen die Regelungen des gesetzlichen Mindestlohns noch einmal vor und fassen die Reaktionen von Politikern und Verbänden zusammen. Die Lohnuntergrenze soll 8,50 Euro betragen und ab 2015 bundesweit und flächendeckend für Beschäftigte ab 18 Jahren gelten. Ausnahmen bestehen für Zeitungszusteller, Saisonarbeiter, Langzeitarbeitslose, Praktikanten und für gültige Tarifverträge mit geringerer Untergrenze. Des Weiteren soll es eine Mindestlohnkommission geben, die alle zwei Jahre über die Höhe entscheidet.

In einem Interview mit der SZ (Stefan Braun) kritisiert der FDP-Parteivorsitzende Christian Lindner den gesetzlichen Mindestlohn, "weil er Menschen aus dem Arbeitsmarkt drängt, statt sie hineinzuführen." Laut Holger Steltzner (FAZ) habe das Gesetz der Tarifautonomie geschadet. Janko Tietz (spiegel.de) begrüßt die Einführung des Mindestlohns: "Er gibt der Arbeit wieder einen Wert und er gibt den Menschen, die für diesen Stundensatz arbeiten, wieder ein wenig ihrer Würde zurück".

Rechtspolitik

EU-Erbrecht: Die SZ (Heribert Prantl) berichtet von der Europäischen Erbrechtsverordnung, die nach einer Übergangsfrist von drei Jahren im August 2015 in Kraft treten wird. Danach gilt für Erbfälle mit Auslandsbezug das Recht des "gewöhnlichen Aufenthalts" des Verstorbenen und nicht das Staatsangehörigkeitsprinzip. Man könne allerdings die Anwendung deutschen Rechts ausdrücklich im Testament festlegen.

Sichere Herkunftsstaaten und Staatsangehörigkeit: Wie spiegel.de (Annett Meiritz) darstellt, hat der Bundestag am gestrigen Donnerstag ein Gesetz verabschiedet, das die Länder Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina zu sicheren Herkunftsländern nach dem Asylverfahrensgesetz erklärt, um die Bearbeitung von Asylanträgen aus diesen Ländern zu beschleunigen. Gleichzeitig wurde im Staatsangehörigkeitsgesetz die Optionspflicht für "in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern" abgeschafft. Heribert Prantl (SZ) hält die Doppelpassregelung für "kleinlich" und die Flüchtlingspolitik für "kaltherzig".

Recht auf Daten: Der Rechtsprofessor Wolfgang Kilian analysiert in einem Gastbeitrag in der FAZ, wie das Recht auf eigene Daten staatlich geschützt werden kann. Nach Darstellung der aktuellen Vermarktungsstrategien personenbezogener Daten durch private Unternehmen, betrachtet der Autor die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und kommt zu dem Schluss, dass sich aus der Zusammenschau eine vermögenswerte Rechtsposition an personenbezogenen Daten ergebe. Ein effizienter Einsatz dieser Rechte könne sich einstellen, wenn auf dem Markt mehr Konkurrenz bestünde, etwa durch kostenpflichtige Anbieter, die auf eine weitgehende Vermarktung der Daten verzichten.

Hochschulfinanzierung: Laut der FAZ (Heike Schmoll) und dem Handelsblatt (Barbara Gillmann) hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft Kritik an der geplanten Grundgesetzänderung zur Abschaffung des Kooperationsverbots im Art. 91 b des Grundgesetzes und damit zu einer leichteren Finanzierung von Hochschulprojekten durch den Bund geäußert. Problematisch sei, dass die erleichterte Möglichkeit, universitäre Vorhaben zu unterstützen, der Zustimmung aller Länder bedürfe, was die Realisierung von Projekten erschweren könnte.

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    Tagesthema & Rechtspolitik: Mindestlohngesetz verabschiedet, EU-Erbrecht kommt, neue "sichere Herkunftsstaaten"

  • Seite 2:

    Justiz: Neuer Fall von NSA-Überwachung, BGH zur PC- und Druckervergütungspflicht, Tantra-Massagen vor Gericht

  • Seite 3:

    Welt & Weiteres: EuGH stärkt Informationsrecht, EGMR verurteilt Russland, Ex-NSA-Mitarbeiter sagt aus

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Die juristische Presseschau vom 4. Juli 2014: . In: Legal Tribune Online, 04.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12447 (abgerufen am: 09.10.2026 )

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