Die juristische Presseschau vom 3. Dezember 2013: Kritik an Prostitutionsgesetz – Strafrechts-Profs für Cannabis – Belgien will Kinder-Euthanasie

03.12.2013

Recht in der Welt

Ägypten – Verfassungsentwurf: Die taz (Karim El-Gawhary) präsentiert den am Wochenende vorgelegten neuen ägyptischen Verfassungsentwurf. Dieser stärke einerseits das Militär, sehe andererseits aber auch Grundrechte vor. Nun stehe ein Referendum über den Entwurf an, die Diskussion werde aber durch Pläne für ein restriktives Demonstrations- und Versammlungsgesetz überschattet. Die FAZ (Markus Bickel) fasst den Entwurf mit den Worten "Mehr Militär, weniger Religion" zusammen.

Karim El-Gawhary (taz) kommentiert, wie gut ein Entwurf sein könne, von dessen Erarbeitung "ein nicht unwesentlicher Teil der politischen Landschaft ausgeschlossen" gewesen sei während "gleichzeitig auf den Straßen der Polizeistaat" getobt habe. Tomas Avenarius (SZ) glaubt nicht, dass das Militär bloß mit "etwas Verfassungskosmetik" davonkommen werde – das zeigten die wachsenden Proteste im Land.

Frankreich – Anklage gegen EADS-Aktionäre: Die Pariser Staatsanwaltschaft hat gegen frühere Großaktionäre und Manager des Luftfahrt- und Rüstungskonzerns EADS Anklage wegen Insiderhandels erhoben. Unter anderem Daimler und Lagardère werde vorgeworfen, im Jahr 2006 vor der Bekanntgabe von Verzögerungen bei der Produktion des A380 große Anteile abgestoßen zu haben, berichten Handelsblatt (Markus Fasse) und zeit.de.

Frankreich – Urteil gegen Streamingdienste: Wie die FAZ (Fridtjof Küchemann) in ihrem Feuilleton berichtet, hat ein Pariser Gericht auf die Klage von Verbänden der Filmwirtschaft hin entschieden, dass Internet-Provider und Suchmaschinenanbieter den Zugang zu Streamingseiten sperren und ihre Einträge aus Suchindizes löschen müssen, wenn dort urheberrechtlich geschützte Inhalte verbreitet würden. In Deutschland sei ein solches Urteil derzeit aber kaum möglich.

Österreich – Prozess wegen Zinswette: Wegen hochriskanter Finanzgeschäfte finden sich im österreichischen Linz ein früherer Finanzstadtrat sowie der ehemalige Finanzdirektor der Stadt vor dem Landgericht wieder. Wie die FAZ (Michaela Seiser) berichtet, wird beiden wegen einer Zinswette, die die Stadt 24 Millionen Euro gekostet haben soll, Untreue vorgeworfen.

Belgien – Euthanasie auch für Kinder: Die FAZ (Oliver Tolmein) berichtet im Feuilleton über einen Gesetzentwurf der belgischen Regierung, nach dem auch einwilligungsfähige Kinder und Jugendliche im Falle einer tödlichen Erkrankung die Tötung durch einen Arzt verlangen können sollen. Anders als bei Erwachsenen solle eine psychische Erkrankung aber nicht ausreichen. Auch zeit.de (Tobias Müller) berichtet.

UNO – Menschenrechte und Investitionsschutz: Das Handelsblatt (Christoph Schlautmann) berichtet über Tendenzen in der UNO, den durch Investitionsschutzabkommen vermittelten Schutz für ausländische Investoren künftig stärker mit den Menschenrechten zu verknüpfen. Was im Grundsatz "keine schlechte Idee" sei, könne aber zu Rechtsunsicherheiten und willkürlichen Enteignungen führen.

Juristische Ausbildung

Kanzlei-Praktika: Für das Handelsblatt analysiert Aled Griffiths den Trend, dass Großkanzleien immer früher an potentielle künftige Anwälte herantreten und verstärkt bereits Studierenden Praktika anbieten. Dabei stehe bislang aber eher "Bespaßung" und weniger die Einbindung in die tatsächliche anwaltliche Tätigkeit im Mittelpunkt. Auch bestehe die Gefahr, bereits zu früh ein zu enges Berufsbild zu vermitteln.

Sonstiges

SPD-Mitgliederentscheid und Grundgesetz: Mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des SPD-Mitgliederentscheids über den Koalitionsvertrag beschäftigen sich Pia Lange und Alexander Thiele auf lto.de. Und auch sie kommen zu dem Ergebnis: Unproblematisch. Allerdings sei die starke Rolle der Parteien bei der Regierungsbildung insgesamt verfassungsrechtlich zu hinterfragen. Albert Funk (zeit.de) plädiert denn auch dafür, dass die gewählten Abgeordneten den Koalitionsvertrag aushandeln sollten – und nicht "Parteirunden". Reinhard Müller lässt auf der "Zeitgeschehen"-Seite der FAZ Sympathie für eine eher kritische Sicht des Mitgliederentscheids durchblicken. Er ruft dabei unter anderem eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus den 1950er Jahren zu Volksbefragungen über die Stationierung von Atomwaffen in Erinnerung. Demnach könnten auch Befragungen unzulässig Einfluss auf die Staatswillensbildung nehmen.

Das Letzte zum Schluss

Titelstreit unter Anwälten: Über einen schon fast ins Absurde abgleitenden Titelstreit zwischen zwei Stuttgarter Rechtsanwälten geht es in einem Bericht der SZ (Roman Deinigner). Hintergrund der Auseinandersetzung sei die Kennzeichnung der Istanbuler Ehrendoktor- und Professorenwürde eines der beiden Kontrahenten – bis hin zur richtigen Sternchen-Fußnote. Nachdem sich das Stuttgarter Landgericht nach erfolglosen Formulierungsvorschlägen über die Verneinung des Rechtsschutzbedürfnisses des Klägers aus der Affäre zu ziehen versucht habe, müsse nun das Oberlandesgericht auch noch der Frage nachgehen, ob Anwälte mit völlig verschiedenen Tätigkeitsschwerpunkten in einem Konkurrenzverhältnis zueinander stünden.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie in der Printausgabe oder im jeweiligen E-Paper.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/thd

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Dezember 2013: Kritik an Prostitutionsgesetz – Strafrechts-Profs für Cannabis – Belgien will Kinder-Euthanasie . In: Legal Tribune Online, 03.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10233/ (abgerufen am: 14.05.2024 )

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