Die juristische Presseschau vom 3. Dezember 2013: Kritik an Prostitutionsgesetz – Strafrechts-Profs für Cannabis – Belgien will Kinder-Euthanasie

03.12.2013

Justiz

NPD-Verbotsantrag: Wolfgang Janisch (SZ) begrüßt, dass der NPD-Verbotsantrag die Partei "beim Wort" nehme und so ihr "Wesen" als das einer Partei herausarbeite, die die "Grundpfeiler unserer Verfassung" ablehne. Eine solche Vereinigung habe die grundgesetzlichen Privilegien, die Parteien genössen, nicht verdient. Jaques Schuster (Welt) pflichtet dem bei: "Keine Duldung also für die Feinde der Duldung!"

zeit.de gibt einen Überblick über die Pressekommentare zum Verbotsantrag. 

OLG Stuttgart – Deutscher Talib: Die FAZ (Reiner Burger) berichtet knapp vom Auftakt des Terrorprozesses gegen den mutmaßlichen "deutschen Talib" Josef D. vor dem Oberlandesgericht Stuttgart am gestrigen Montag. Die Bundesanwaltschaft werfe dem 31jährigen Angeklagten vor, Mitglied der "Deutschen Taliban Mudschahedin" gewesen zu sein.

LG Lübeck – fahrlässige Tötung durch Entlassung: Vor dem Landgericht Lübeck hat am gestrigen Montag der Prozess gegen eine Ärztin der Lübecker Psychiatrie wegen fahrlässiger Tötung begonnen. Sie hatte einen Mann aus der Klinik entlassen, der nachts zuvor wegen psychischer Probleme von der Polizei eingeliefert worden war. Darauf tötete dieser seine Mutter. Der Ärztin werde nun vorgeworfen, den Mann trotz in der Nacht vor der Entlassung geäußerter Tötungsdrohungen ohne eingehende Untersuchung entlassen zu haben, berichtet spiegel.de (Hendrik Ternieden).

OLG Hamm zu Unfallvideo: Die Online-Videoplattform YouTube muss das Video eines fünf Jahre zurückliegenden tödlichen Verkehrsunfalls nicht löschen, obwohl der Verursacher darauf zu erkennen ist. Laut lto.de begründete das Oberlandesgericht Hamm seine Entscheidung mit dem öffentlichen Interesse an dem Fall um einen deutschen Lehrer mit Diplomatenstatus in Moskau.

LG Ulm – Unterlassungsklage gegen Sparkasse: Nach einem Bericht des Handelsblatts (Anke Rezmer/Elisabeth Atzler) geht die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit einer Unterlassungsklage gegen die Sparkasse Ulm vor, die unter Berufung auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen hochverzinste langjährige "Scala"-Sparverträge kündigen wolle.

ArbG Villingen Schwenningen – Heckler & Koch: Am heutigen Dienstag beginnt vor dem Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen ein Prozess, in dem es um illegale Waffenlieferungen nach Mexiko geht. Zwei ehemalige Mitarbeiter klagen gegen ihre mit diesen Lieferungen begründete Kündigung; entgegen der Darstellung der Geschäftsführung habe diese von den Geschäften gewusst. Laut taz (Wolf-Dieter Vogel) ermittelt auch die Staatsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschafts- und das Kriegswaffenkontrollgesetz – nicht nur gegen die beiden Gekündigten.

ArbG München – Siemens-Personalchef: Die SZ (Caspar Busse) berichtet über den vor dem Arbeitsgericht München anhängigen Prozess zwischen dem freigestellten Siemens-Personalchef Walter Huber und seinem Arbeitgeber. Huber klage auf Weiterbeschäftigung, da Siemens ihn ohne den Vorwurf eines Fehlverhaltens von seiner Arbeit fernhalte; ihm gehe es im Rehabilitation. Auf Verlangen des Richters müsse das Unternehmen diese Entscheidung nun bis Anfang Januar erklären. Auch das Handelsblatt (Axel Höpner) berichtet.

StA Bochum – neue Leiterin: Das Handelsblatt (Jan Keuchel) porträtiert die neue Leiterin der Bochumer Staatsanwaltschaft, Petra Berger-Zehnpfund. Die als "knallhart" geltende Juristin bringe umfangreiche Erfahrungen mit komplizierten Wirtschaftsstrafsachen mit.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Dezember 2013: Kritik an Prostitutionsgesetz – Strafrechts-Profs für Cannabis – Belgien will Kinder-Euthanasie . In: Legal Tribune Online, 03.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10233/ (abgerufen am: 16.05.2024 )

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