Die juristische Presseschau vom 3. September 2014: Verfügung gegen Uber –Scheidungsanwalt plaudert – Rechtsprobleme von Bitcoins

03.09.2014

Justiz

BVerfG - NPD-Verbot: Nachdem die NPD den Wiedereinzug in den sächsischen Landtag verfehlte, wird in der CDU diskutiert, ob das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Parteiverbots-Verfahren gestoppt werden soll. Die Welt (Manuel Bewarder) schildert die Positionen. Christian Rath (taz) fordert das Verfassungsgericht auf, schon im Vorverfahren zu klären, welcher Maßstab derzeit für Parteiverbote gilt. Falls die Richter eine unmittelbare Gefahr für die Demokratie als Vorausetzung für eine Verbot fordern, hätte der vorliegende Antrag des Bundesrats keine Chance.

BAG zur Erhöhung von Betriebsrenten: Der Anwalt Nicolas Rössler analysiert in der FAZ eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom April. Danach hat die Commerzbank aufgrund ihrer schlechten wirtschaftlichen Lage zurecht die Erhöhung der Betriebsrenten verweigert. Laut BAG kann eine Erhöhung abgelehnt werden, wenn die Kosten dafür höher wären als die zu erwartenden Gewinne des Unternehmens.

LG Duisburg zu Datensicherung: Internet-Zugangsprovider, die auf ihren Servern Speicherplatz an Kunden vermieten, müssen die gespeicherten Daten regelmäßig sichern, auch wenn dies nicht ausdrücklich vertraglich festgelegt ist. Es handele sich um eine vertragliche Nebenpflicht, entschied das Landgericht Duisburg laut FAZ (Joachim Jahn).

LG Essen - Mord an Stieftochter: Der Angeklagte Günter O. hat vor dem Landgericht Essen gestanden, seine Stieftochter, die er jahrelang sexuell missbraucht hatte, in einem Schrebergarten getötet zu haben. Es habe sich aber um einen Unfall im Zuge einer sich eskalierenden Aussprache gehandelt. Die Welt (Francois Duchateau) schildert den Prozesstag.

LG Köln - Teasertexte: Am Landgericht Köln streitet ein Ex-Landtagsabgeordneter mit bild.de über eine Persönlichkeitsverletzung. Juristisches Neuland wird dabei wohl in der Frage betreten, ob Teaser-Texte auf bild.de, die zu Texten hinter einer Bezahlschranke führen, selbständig angegriffen werden können. Wenn ja, dann müssten die Anforderungen einer Verdachtsberichterstattung (etwa die Position des Betroffenen) möglicherweise schon im Teaser erfüllt werden - was aber kaum möglich wäre. Die SZ (Niklas Hofmann) stellt auf ihrer Medien-Seite die Bedeutung des Verfahrens dar.

Porsche-Prozesse: Die FAZ (Joachim Jahn) erwartet, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart auch gegen Mitglieder des Porsche-Aufsichtsrats (insbesondere Ferdinand Piëch, Wolfgang Porsche und Uwe Hück) Anklage wegen Marktmanipulation im Zuge der versuchten VW-Übernahme erhebt. Es sei aber unwahrscheinlich, dass ein entsprechender Prozess mit dem gegen Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und Finanzchef Holger Härter verbunden wird. Außerdem stellt die FAZ die unterschiedlichen Klägerstrategien in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen von Anlegern mit Porsche dar.

Scheidungen: Im Interview mit der SZ (Karoline Meta Beisel) spricht der Scheidungsanwalt Herbert Messmer über Ehen und Scheidungen. So sei die Scheidungsrate bei Zweitehen nicht niedriger. Der häufigste Scheidungsgrund sei Untreue. Bei Scheidungen werde mehr ums Geld als um die Kinder gestritten.

Geldauflagen: Die Welt (Hannelore Crolly) befasst sich mit Geldauflagen, die nach einer Verfahrenseinstellung gemäß § 153a der Strafprozessordnung gezahlt werden. So habe der Landesrechnungshof Baden-Württemberg die Justiz aufgefordert, Geldauflagen nicht mehr so häufig gemeinnützigen Organisationen zukommen zu lassen. Anhand vieler prominenter Beispiele zeigt Die Welt, dass die 100-Millionen-Dollar-Geldauflage für Bernie Ecclestone völlig untypisch ist. Dargestellt werden außerdem bekannte Beispiele von Geldauflagen für gemeinnützige Organisationen, die Richtern nahestehen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. September 2014: Verfügung gegen Uber –Scheidungsanwalt plaudert – Rechtsprobleme von Bitcoins . In: Legal Tribune Online, 03.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13069/ (abgerufen am: 01.05.2024 )

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