Die juristische Presseschau vom 3. Juni 2014: Hoeneß in Landsberg – Sprachmacht in Karlsruhe – Praktika in Hollywood

03.06.2014

Justiz

BVerfG – Erbschaftsteuer: Im kommenden Monat verhandelt das Bundesverfassungsgericht zur Zulässigkeit von Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer bei der Übertragung von Betriebsvermögen. Ein dem Handelsblatt (Jan Hildebrand/Donata Riedel) vorliegender, dem Gericht vom Bundesfinanzministerium zugesandter Bericht belege einen enormen Anstieg des Werts vererbten oder verschenkten Betriebsvermögens, für das die Bedachten nach einer 2009 eingeführten Neuregelung so gut wie keine Steuern abzuführen hätten. Ein weiterer Beitrag (Axel Schrinner) meint unter Berufung auf ein Rechtsgutachten des Instituts für Finanzen und Steuern, dass Erben oder Beschenkte auch im Falle einer Nichtigkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht mit Nachzahlungsforderungen der Finanzämter zu rechnen hätten.

BGH zu Ping-Anrufen: Thomas Stadler (internet.law.de) macht darauf aufmerksam, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Strafbarkeit sogenannter Ping-Anrufe nun auch im Volltext vorliegt. Ende März hatte das Gericht geurteilt, dass das Anpingen von Mobiltelefonen in der Absicht, einen kostenpflichtigen Rückruf einer Sonderrufnummer zu erreichen, dem Betrugstatbestand unterfällt.

VerfGH Sachsen zu Inklusion: Einer Meldung der SZ (RAK) zufolge hat der Verfassungsgerichtshof Sachsen mit der Aufhebung eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts des Freistaats und einer Zurückverweisung die Rechte von Schülern mit Behinderung gestärkt. Die am Asperger-Syndrom leidende Klägerin hatte zunächst erfolglos beantragt, ihre Gymnasialzeit wegen zu erwartender Fehlzeiten von zwei auf vier Jahre zu verlängern. Nach der jetzigen Entscheidung gebiete es das Grundrecht auf chancengleiche Schulbildung, zumindest mögliche Vorkehrungen zur Kompensation einer Behinderung zu treffen.

LG Gießen – Cyber-Kriminalität: Vor dem Landgericht Gießen müssen sich ab dem kommenden Donnerstag fünf Angeklagte wegen Erpressung in Tateinheit mit Computersabotage verantworten. Ihnen werde vorgeworfen, Online-Shops durch gezielte, sogenannte Distributed-Denial-of-Service-Attacken lahmgelegt und die Opfer im Nachgang zu Schutzgeldzahlungen aufgefordert zu haben, schreibt die Welt (M. Lutz/U. Müller/L.-M. Nagel) in einem Beitrag, der auch verschiedene Methoden der Internetkriminalität erläutert.

VG Stuttgart zu Aufenthaltsverboten: Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist die von der Stadt Heilbronn geübte Praxis, gegen Angehörige der Trinkerszene Aufenthaltsverbote auszusprechen, nicht vom Polizeigesetz Baden-Württemberg gedeckt. Im Gegensatz zu Angehörigen der Drogenszene könnte beim Personenkreis der Alkoholkonsumenten nicht ohne weiteres von einer Straftaten-Prognose ausgegangen werden, berichtet Udo Vetter (lawblog.de).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Juni 2014: Hoeneß in Landsberg – Sprachmacht in Karlsruhe – Praktika in Hollywood . In: Legal Tribune Online, 03.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12152/ (abgerufen am: 20.05.2024 )

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