Die juristische Presseschau vom 30. November - 2. Dezember 2013: NPD als Feind der Demokratie – Sigmar Gabriel als Staatsrechtler – Gefängnisse als Hotels

02.12.2013

Justiz

BGH zu elektronischer Lernplattform: Eine Universität kann ihren Studenten im Rahmen von Lehrveranstaltungen kleine Teile eines Buches auf elektronischen Lernplattformen zum Download anbieten. Der Bundesgerichtshof konkretisierte jetzt, dass dabei maximal 12 Prozent eines Werks und höchstens 100 Seiten angeboten werden können. Voraussetzung sei außerdem, dass der Verlag keine angemessen Lizenz anbiete, berichtet unter anderem internet-law.de (Thomas Stadler).

BGH zu stiller Gesellschaft: Die Anwältin Antje Baumann bespricht auf dem Handelsblatt-Rechtsboard ein Urteil des Bundesgerichtshofs von Mitte November. Wer nach fehlerhafter Risikoaufklärung einer stillen Gesellschaft beitrat, kann fristlos kündigen und dann nicht nur sein Abfindungsguthaben verlangen, sondern auch Schadensersatz - solange dadurch nicht die Auszahlungsansprüche anderer Gesellschafter gefährdet werden.

OLG Koblenz zur Haftung von Rasern: Wer auf der Autobahn deutlich schneller als 130 Stundenkilometer fährt, muss bei Zusammenstößen mithaften, auch wenn der andere Unfallbeteiligte sich falsch verhalten hat. Das entschied laut focus.de jetzt das Oberlandesgericht Koblenz. Wer die Richtgeschwindigkeit stark überschreite, reduziere die Möglichkeit zur Vermeidung eines Unfalls.

LSG Essen zu Hartz IV für Rumänen: Das Landesozialgericht Essen hat einer arbeitssuchenden rumänischen Familie Hartz IV zugesprochen, obwohl das deutsche Recht in diesem Fall einen Leistungsausschluss vorsieht. Nach Ansicht der Richter verstoße ein derartiger Automatismus aber gegen EU-Recht, berichtet die Montags-FAZ (Joachim Jahn). In einem separaten Kommentar fordert Joachim Jahn (Montags-FAZ): "Die Bundesregierung muss in Brüssel auf Änderungen der Rechtslage dringen."

ArbG München - Siemens-Personalchef: An diesem Montag verhandelt das Arbeitsgericht München in einem Gütetermin über die Klage des ehemaligen Personalchefs von Siemens, Walter Huber, auf Weiterbeschäftigung. Er war ohne Begründung beurlaubt worden, vermutlich weil er an einer massiven Gehaltserhöhung des Betriebsratsvorsitzenden Lothar Adler beteiligt war. Die Samstags-SZ (Caspar Busse/Christoph Giesen) schildert den Fall.

OLG München - NSU-Prozess: Die WamS (Per Hinrichs) gibt einen ausführlichen Ausblick auf die Vernehmung des Verfassungsschützers Andreas T., die in dieser Woche an zwei Verhandlungstagen vorgesehen ist. T. war bei einem NSU-Mord in einem Internet-Café in Kassel anwesend, will aber nichts bemerkt haben. In einem zweiten Artikel schreibt die WamS (Per Hinrichs) über den Psychiater Henning Saß, der durch Beobachtung von Beate Zschäpe im Prozess herausfinden soll, ob sie so gefährlich ist, dass die Voraussetzungen einer Sicherungsverwahrung vorliegen.

Staatsanwaltschaft Augsburg - Gurlitt-Bilder: Im Interview mit dem Spiegel (Dietmar Hipp) kritisiert der Strafverteidiger Tido Park die Beschlagnahme der Gemäldesammlung von Cornelius Gurlitt: "Der Fall schreit geradezu danach, Beschwerde einzulegen". Das Recht dürfe auch bei Fällen mit NS-Bezug nicht hinter die Moral zurücktreten.

BVerfG - EZB: Die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) erklärt ausführlich, warum das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren um die Kompetenzen der Europäische Zentralbank so lange ausbleibt. Die Richter seien sich nicht einig, ob sie das Verfahren dem EuGH vorlegen sollen oder nicht.

BVerfG - Eigenbedarf: Die Samstags-FAZ (Corinna Budras) nimmt die Verfassungsbeschwerde einer Berliner Mieterin zum Anlass, ausführlich die Konflikte um Eigenbedarfskündigungen darzustellen.

Prozesse der Deutschen Bank: Der Spiegel (Dinah Deckstein/Martin Hesse) gibt einen Überblick über Rechtsstreitigkeiten der Deutschen Bank und stellt dar, wie sie den Standorten Frankfurt und London zuzurechnen sind. Die hohen Risiken entzweiten das Top-Management der Bank, so der Spiegel.

Menschenrechtsklagen gegen Unternehmen: Die Samstags-taz (Hannes Koch) berichtet über eine Tagung unter dem Titel "Menschenrechtsklagen gegen Unternehmen". Beschrieben wird insbesondere die Arbeit der juristischen Menschenrechtsorganisation ECCHR (European Center for Constitutional and Human Rights). Beispielhaft wird eine Strafanzeige gegen Beschäftigte des deutschen Ingenieurskonzerns Lahmeyer geschildert, die einen sudanesischen Nil-Staudamm geschlossen hätten, ohne die Bevölkerung am Nil ausreichend vorzuwarnen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main ermittele seit über einem Jahr wegen "Herbeiführens einer Überschwemmung".

Verträge von Smartlaw: Das Unternehmen Smartlaw bietet im Internet individualisierte Verträge zu Standardproblemen an. lto.de (Constantin Baron van Lijnden) hat das Angebot getestet, indem drei Smartlaw-Verträge von Experten geprüft wurden. Der Mietvertrag bekam gute Noten, der Geschäftsführer-Vertrag wurde als "ungenügend" eingestuft, ein Webdesign-Vertrag rangierte in der Mitte.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. November - 2. Dezember 2013: NPD als Feind der Demokratie – Sigmar Gabriel als Staatsrechtler – Gefängnisse als Hotels . In: Legal Tribune Online, 02.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10217/ (abgerufen am: 16.05.2024 )

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