Die juristische Presseschau vom 30. August - 1. September 2014: Verfassungsrichter gegen Finanzausgleich – Bundestag und Irak-Einsatz der Bundeswehr – BVerfG zu Edathy-Durchsuchung

01.09.2014

Justiz

BVerfG zu Edathy-Durchsuchung: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Ex-Abgeordneten Sebastian Edathy gegen die Durchsuchung seiner Wohn- und Arbeitsräume abgelehnt. Es habe ein Anfangsverdacht auf Besitz von Kinderpornographie bestanden, weil die Strafbarkeit der von Edathy in Kanada bestellten Bilder nach Ansicht der Hannoveraner Staatsanwaltschaft von schwierigen Wertungen abhängig war. Am Tag der ersten Durchsuchungen bestand zwar noch die Edathys Immunität, dies habe er jedoch im fachgerichtlichen Verfahren zu spät gerügt. Es berichten u.a. die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch), taz.de (Christian Rath),  die Samstags-FR (Ursula Knapp) und verfassungsblog.de (Max Steinbeis).

Wolfgang Janisch (Samstags-SZ) zeigt sich von der Entscheidung enttäuscht: "Beim Thema Kinderpornografie genügt schon der Schatten eines Verdachts, um Existenzen zu vernichten. Wo, wenn nicht hier, muss der Rechtsstaat äußerst skrupulös vorgehen? Und wo sonst müsste der oberste Hüter des Rechtsstaats klare Worte sprechen?" Ähnlich argumentiert Christian Rath (Samstags-HAZ): Es sei "durchaus bedenklich, wenn die Schwelle für Hausdurchsuchungen so niedrig angesetzt wird." Udo Vetter (lawblog.de) kritisiert, die Entscheidung stärke Ermittlern den Rücken, "fehlende Tatsachen durch Spekulation aufzuwiegen." Dagegen kritisiert Christian Bommarius (FR) lediglich Edathys Anwalt, der die Subsidiaritäts-Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht kenne.

OLG Koblenz zu "Rock am Ring": Konzertveranstalter Marek Lieberberg kann weiter den Titel "Rock am Ring" für Rockkonzerte nutzen. Das Oberlandesgericht Koblenz lehnte eine von der Nürburgring GmbH beantragte einstweilige Verfügung ab, berichten die FAZ (Timo Frasch) und lto.de. Es blieb zwar offen, ob der Titel schutzfähig sei, jedenfalls stünden die Rechte am Titel aber nicht der Nürburgring GmbH zu, wie Lieberberg jetzt belegen konnte.

LG Berlin zu Reiseversicherungen: Das Landgericht Berlin hat auf Klage von Verbraucherschützern den Online-Flugvermittler Opodo gerügt, berichtet die Montags-taz (Richard Rother). Opodo hatte Kunden durch eine verwirrende Gestaltung des Buchungsablaufs dazu gebracht, gegen ihren Willen Reiseschutzversicherungen abzuschließen. Zudem wurden am Ende noch Servicegebühren erhoben, die nicht im angegebenen Preis enthalten waren.

AG Augsburg verurteilt RA Urmann: Der Abmahnanwalt Thomas Urmann wurde vom Amtsgericht Augsburg wegen seiner früheren Tätigkeit als Geschäftsführer einer Wurstfabrik verurteilt. Für die festgestellte Konkursverschleppung erhielt Urmann eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, er muss zudem eine Geldauflage von 80.000 Euro zahlen und 80 Sozialstunden leisten. Außerdem verliere er seine Zulassung als Anwalt, berichtet focus.de.

StA München - Geldauflagen und Vermögensabschöpfung: Die Samstags-SZ (Heribert Prantl) führt ein ausführliches Interview mit Manfred Nötzel, dem Leiter der Staatsanwaltschaft München I. Nötzel erklärt, warum die Einstellung des Korruptionsverfahrens gegen Bernie Ecclestone bei einer Geldauflage von 100 Millionen Euro richtig war. Außerdem geht es in dem Gespräch um Vermögensabschöpfung, Finanzkapitaldelikte und Untersuchungshaft bei Managern.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. August - 1. September 2014: Verfassungsrichter gegen Finanzausgleich – Bundestag und Irak-Einsatz der Bundeswehr – BVerfG zu Edathy-Durchsuchung . In: Legal Tribune Online, 01.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13043/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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