Die juristische Presseschau vom 28. Januar 2015: Reform des Vergewaltigungsparagrafen – BVerfG rügt BGH - Prozess gegen Auschwitz-Buchhalter

28.01.2015

Recht in der Welt

EGMR zu bulgarischem Haftsystem: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem am Montag veröffentlichten Urteil das bulgarische Haftsystem gerügt, meldet die taz. In den Gefängnissen des Staates herrschten erniedrigende und menschenunwürdige Zustände vor.

Juristische Ausbildung

Landgericht Lüneburg – Richter Jörg L.: Im Prozess gegen den ehemaligen Richter und Referatsleiter im niedersächsischen Justizprüfungsamt Jörg L., der Prüfungskandidaten Klausuren verkauft haben soll, hat am gestrigen Verhandlungstag eine weitere Zeugin ausgesagt, berichtet der Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof). Sie berichtete von einer "komischen Beziehung" zum Angeklagten, der ihr Hilfe beim Examen gegen sexuelle Handlungen angeboten haben soll.

Sonstiges

Amtsenthebungsverfahren gegen Betriebsrat: Ein Betriebsrat von Daimler hat im privaten Facebook-Account ein Posting gegen die Zeitschrift Charlie Hebdo veröffentlich, woraufhin das Unternehmen, das Betriebsratsgremium und die IG Metall ein Amtsenthebungsverfahren vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe angekündigt haben. Der Rechtsanwalt Christian Oberwetter erläutert auf lto.de die Voraussetzungen des Verfahrens und kommt zu dem Schluss, dass der erforderliche Zusammenhang mit dem Amt des Betriebsrats fehlt.

Terrorismus: In seiner Rechtskolumne auf zeit.de geht Thomas Fischer auf die strafrechtliche Handhabung terroristischer Bedrohung ein. Nach einer Bemerkung zu Leser-Kommentaren zum ersten Teil des Beitrags, stellt der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Strafrechtsnormen dar, die terroristische Taten erfassen sollen. Anschließend spricht er sich gegen eine Strafrechtsverschärfung aus und diskutiert den Begriff und den Umgang mit "Rückkehrern".

Taken at Midnight – Hans Litten: Strafverteidiger Hans Litten hat unter anderem als Nebenkläger im Edenpalast-Prozess die Vorladung Adolf Hitlers und dessen Bloßstellung vor Gericht erreicht. Nach jahrelanger Folter in Konzentrationslagern nahm er sich 1938 das Leben. Das Stück "Taken at Midnight" am Theatre Royal Haymarket in London bringt das Leben des couragierten "Arbeiter-Anwalts" auf die Bühne. Die FAZ (Gina Thomas) bespricht das Drama im Feuilleton.

Das Letzte zum Schluss

Süße Vornamen verboten: Französische Eltern dürfen ihre Kinder weder "Nutella" noch "Erdbeere" nennen, meldet spiegel.de. Ein französisches Gericht habe den Eltern die Namensgebung untersagt, weil es dem Interesse der Kinder zuwiderlaufe. Die Kinder heißen nun Ella und Fraisine.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ms

(Hinweis für Journalisten) 
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Januar 2015: Reform des Vergewaltigungsparagrafen – BVerfG rügt BGH - Prozess gegen Auschwitz-Buchhalter . In: Legal Tribune Online, 28.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14501/ (abgerufen am: 16.05.2024 )

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