Die juristische Presseschau vom 28. Januar 2015: Reform des Vergewaltigungsparagrafen – BVerfG rügt BGH - Prozess gegen Auschwitz-Buchhalter

28.01.2015

Justiz

EuGH zu Bauprodukten: Zusätzlich zu den europäischen Normen für Bauprodukte, die ein CE-Zeichen tragen, existieren in deutschland weitere Anforderungen an die Bauprodukte in den Bauregellisten. Wie der Rechtsanwalt Thomas Schmidt-Kötters in der FAZ erläutert, hat der Europäische Gerichtshof in einem Vertragsverletzungsverfahren darin einen Verstoß gegen das EU-Recht gesehen. Im Falle harmonisierter europäischer Normen hätten die Mitgliedsstaaten keine Regelungskompetenz mehr inne.

BVerfG zu unterlassener Richtervorlage: In einem am gestrigen Dienstag bekannt gegebenen Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht die unterlassene Richtervorlage durch den Bundesgerichtshof zur Verfassungsmäßigkeit von § 95 Abs. 2 Nr. 7 Baugesetzbuch gerügt. Das meldet lto.de. Der BGH habe im konkreten Fall die Norm verfassungskonform ausgelegt und nicht angewendet, obwohl er in ständiger Rechtsprechung von der Verfassungswidrigkeit der Norm ausgehe. Mit der unterlassenen Richtervorlage habe der BGH gegen die grundgesetzliche Garantie des gesetzlichen Richters verstoßen.

BGH zu Anwalt als Spezialist: Wie internet-law.de (Thomas Stadler) darstellt, hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil die Selbstbezeichnung eines Rechtsanwalts als "Spezialist" auf einem Rechtsgebiet, in dem eine Fachanwaltsbezeichnung existiert, denselben Voraussetzungen unterworfen, die an einen Fachanwalt gestellt werden. Ein sich so bezeichnender Anwalt müsse demnach die theoretischen Kenntnisse und die praktische Erfahrung eines Fachanwalts auf dem Rechtsgebiet vorweisen können.

LG Lüneburg – Auschwitz-Buchhalter: Beim Landgericht Lüneburg soll der Prozess gegen Oscar G. im April dieses Jahres beginnen. Der Mann war als Buchhalter in Auschwitz für die Erfassung des Vermögens der Ermordeten verantwortlich, berichtet die taz (Klaus Hillenbrand). Ihm werde Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zur Last gelegt. Dies sei eines der wenigen Verfahren, die aufgrund der Vorermittlungen der Zentralen Stelle zur Verfolgung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg noch geführt werden.

BGH zu Unternehmenskritik: Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs müssen sich Unternehmen auch harsche Kritik an ihren Produkten gefallen lassen. Wie die FAZ (Joachim Jahn) erläutert, hat der BGH die Bezeichnung eines Energiespar-Produkts durch einen Physiker als "Schwindel" und "Betrug" als zulässige Meinungsäußerung eingestuft. Die Kritik sei zwar scharf und überzogen, jedoch keine Schmähkritik, da die Diffamierung nicht im Vordergrund gestanden habe.

BGH zu Überweisungskosten: Am gestrigen Dienstag hat der Bundesgerichtshof die einheitliche Erhebung von Überweisungsgebühren durch Bankinstitute in ihren AGB für unzulässig erklärt. Weil die Klausel zum Buchungsentgelt auch Falschüberweisungen erfasse, für die der Bank gesetzlich kein Entgeltanspruch zustehe, stelle die Klausel eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar und sei deshalb unwirksam.  Ob die Erhebung eines Entgelts für Überweisungen generell zulässig sei, habe das Gericht allerdings nicht entschieden. Die SZ (Wolfgang Janisch) und die Welt (Karsten Seibel) schildern das Urteil.

BGH zu Versicherungsklauseln: Ratenschutzversicherungen müssen den Ausschluss bestimmter Krankheiten in ihren Versicherungsbedingungen klar und deutlich regeln. Das habe der Bundesgerichtshof entschieden, meldet die FAZ (Joachim Jahn). Der Ausschluss von "ernstlichen Erkrankungen", die der Person bekannt sind, sei intransparent.

OLG München – NSU: Im NSU-Prozess wurden weitere Zeugen des Nagelbombenanschlags in der Kölner Keupstraße vernommen. Zwei Zeugen sei ein Mann mit einem Fahrrad kurz vor dem Tatzeitpunkt  aufgefallen, dessen Beschreibung auf Uwe Böhnhardt zutreffe, schildern spiegel.de (Gisela Friedrichsen) und zeit.de (Tom Sundermann). Die damaligen Aussagen der Zeugen bei der Polizei seien nicht weiterverfolgt worden.

EuGH – OMT-Verfahren: Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hat vergangene Woche seine Schlussanträge im OMT-Verfahren vorgetragen. Rechtsprofessor Christoph Herrmann geht auf verfassungsblog.de auf die Kritik des ehemaligen Direktionsmitglieds bei der EZB, Jürgen Stark, ein, der dem Generalanwalt mangelnde Sachkenntnis vorgeworfen hatte. Der Generalanwalt habe die Stellungnahme der EZB zurecht für plausibel gehalten und den EuGH zur "justiziellen Zurückhaltung" angehalten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Januar 2015: Reform des Vergewaltigungsparagrafen – BVerfG rügt BGH - Prozess gegen Auschwitz-Buchhalter . In: Legal Tribune Online, 28.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14501/ (abgerufen am: 16.05.2024 )

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