Die juristische Presseschau vom 17. Dezember 2014: NPD scheitert mit Organklage – BVerfG und Erbschaftsteuer – Strafanzeigen gegen CIA-Mitarbeiter

17.12.2014

Justiz

BSG zu Opferentschädigung: Eine Bankangestellte leidet nach einem bewaffneten Überfall an Angstzuständen. Das Bundessozialgericht entschied nun, dass sie keinen Anspruch auf Opferentschädigung wegen der psychischen Folgen habe. Das Gericht sei der Ansicht, die "bloße Drohung mit einer, wenn auch erheblichen, Gewaltanwendung oder Schädigung" sei noch kein tätlicher Angriff und legitimiere daher noch keinen Opferentschädigungsanspruch. Dies meldet spiegel.de.

LG München II zu Hoeneß-Erpresser: Der Erpresser von Uli Hoeneß, "Mister X", wurde am gestrigen Dienstag vom Landgericht München II zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen versuchter Erpressung verurteilt. Er hatte Hoeneß mit der Drohung eines "unruhigen Haftverlaufs" zur Zahlung von 215.000 Euro nötigen wollen. Aufgrund des Geständnisses vom Montag bestehe "kein Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten". Dies melden spiegel.de und die Welt.

BVerfG - Erbschaftsteuer: Am heutigen Mittwoch wird das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob Erben und Beschenkte von Unternehmensvermögen durch Steuerbefreiungen privilegiert werden dürfen. Es sei zu erwarten, dass die Richter die Regelung zumindest teilweise als verfassungswidrig einstufen. Das Gesetz sei dann zu korrigieren. Mit dem zu erwartenden Urteil und dem zugrundeliegenden Problem befassen sich die FAZ (Manfred Schäfers) und die SZ (Mbe). Die Parlamentskorrespondentin Donata Riedel bezieht für das Handelsblatt Position und hofft auf strikte Vorgaben aus Karlsruhe.

BGH - Buchungsgebühren: Der Bundesgerichshof wird darüber entscheiden, ob Banken für Barein- und auszahlungen Gebühren verlangen dürfen. Am gestrigen Dienstag gab es eine abschließende Verhandlung, das Urteil sei am 27. Januar 2015 zu erwarten. Ursprünglich geklagt hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden gegen die Vereinigten Raiffeisenbanken Gräfenberg Forchheim in Mittelfranken. Die Beklagten berechneten 35 Cent für jede Barein- und auszahlung. Es wird erwartet, dass dem Urteil eine grundsätzliche Bedeutung für Bankgebühren im Allgemeinen zukommt. Die SZ (Harald Freiberger) befasst sich zudem mit der Auslegung der EU-Zahlungsdienstrichtlinie und der – aus Verbrauchersicht kritischen – Gebührenpraxis der Banken.

OLG München - NSU: Am gestrigen Dienstag wurde der Zeuge Michael P. im NSU-Prozess vernommen. Der Fokus lag dabei auf dem Netzwerk "Blood and Honour", welches wohl von ihm und seiner Freundin Antje B. unterstützt wurde. Das Netzwerk steht unter dem Verdacht Geld für das NSU-Trio gesammelt zu haben. Antje B. habe, laut dem Zeugen, eine untergeordnete Rolle gespielt. Der Angeklagte Wohlleben bleibe weiterhin in Untersuchungshaft. Das berichtet spiegel.de (Gisela Friedrichsen).

Laut der taz wird das Verfahren länger dauern als geplant. Der Prozess werde sich wohl bis ins Jahr 2016 ziehen.

LG Lüneburg - SS-Wachmann: Das Landgericht Lüneburg hat eine Anklage gegen den früheren SS-Wachmann Oskar G. zugelassen, so die taz (Andreas Speit). Der Angeklagte solle in mindestens 300.000 Fällen Beihilfe zum Mord geleistet haben. Er habe "die Spuren der Massentötung für nachfolgende Häftlinge verwischt". Der Prozess werde im Frühjahr 2015 beginnen.

StA Frankfurt - Merowe-Staudamm: Die taz (Hannes Koch) informiert über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen die Verantwortlichen des Ingenieurkonzerns Lahmeyer. Ihnen wird die Herbeiführung einer Überschwemmung vorgeworfen. Das Bauunternehmen habe im Jahre 2008 den sudanesischen Merowe-Staudamm geschlossen, was zur Überschwemmung mehrerer Felder und Dörfer geführt habe. Infolgedessen mussten circa 4.700 Bauernfamilien ihr Land ohne einen Großteil ihres Eigentums verlassen. Das Europäische Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte hatte 2010 Anzeige gegen die Verantwortlichen erstattet.

AG Dresden - Ramelow: Das Amtsgericht Dresden hatte am 3. Dezember die Aufhebung der Immunität des neuen Ministerpräsidenten in Thüringen Bodo Ramelow (Die Linke) beantragt. Der wissenschaftliche Mitarbeiter Christoph Smets erläutert für lto.de, weshalb die Vorwürfe eines absurden "Verfolgungsdrangs" gegen die Justiz in Dresden unbegründet sind.

Rentenversicherung für Syndizi: Rechtsanwalt Jochen Leßmann erläutert für das Handelsblatt-Rechtsboard jetzt auch die Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung zur Versicherungspflicht für Syndizi und geht dabei auch auf die zugrunde liegenden Urteile des Bundessozialgerichts ein. Er schildert die "dem Rechtsfrieden dienende Lösung" der DRV.

Strafanzeigen gegen CIA-Mitarbeiter: spiegel.de (vek/sev) liegt ein Brief von Gregor Gysi (Die Linke) an den Generalbundesanwalt Harald Range vor, in welchem der Abgeordnete Strafanzeigen gegen CIA-Mitarbeiter, Politiker und unbekannt wegen der Foltervorwürfe stellt. Die Anzeigen richteten sich unter anderem gegen George W. Bush, den früheren US-Vizepräsideten Dick Cheney und gegen den Ex-CIA-Chef George Tenet. Range sei nach wie vor bei der Prüfung des CIA-Berichts, so ein Sprecher des Bundesjustizministeriums. Dies meldet auch die SZ.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Dezember 2014: NPD scheitert mit Organklage – BVerfG und Erbschaftsteuer – Strafanzeigen gegen CIA-Mitarbeiter . In: Legal Tribune Online, 17.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14132/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen