Die juristische Presseschau vom 5. bis 7. September 2015: Lösung der Flücht­lings­krise? – BVerfG ver­ur­teilt sich selbst – Daten­wei­ter­gabe an CIA

07.09.2015

Justiz

BVerfG zu überlanger Verfahrensdauer: Das Bundesverfassungsgericht hat einer Beschwerdeführerin eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro zugesprochen, weil das Gericht selbst eine Verfassungsbeschwerde nicht zeitig genug bearbeitet hatte. taz.de (Christian Rath) kennt den Fall und betont, nach geltender Rechtslage sei auch das BVerfG dazu gehalten, überlange Verfahren zu vermeiden.

BVerfG – EZB-Anleihenkauf: Die Partei des ehemaligen AfD-Vorsitzenden Bernd Lucke, die "Allianz für Fortschritt und Aufbruch", hat Verfassungsbeschwerde gegen den Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB eingereicht. Die Beschwerdeführerin ist der Ansicht, die EZB verstoße unter anderem gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung und überschreite damit ihr geldpolitisches Mandat, meldet die Samstags-FAZ (Joachim Jahn).

LG Dortmund – Kik: Im Schadensersatz-Verfahren gegen Kik vor dem Landgericht Dortmund hat das Textilunternehmen seine Klageerwiderung vorgelegt. Demnach müsse das Unternehmen nicht dafür haften, dass der Auftragnehmer vorgeschriebene Standards nicht einhalte, schreibt die Montags-Welt (Michael Gassmann). Der Prozess könnte zu einem Musterprozess für entsprechende Fälle werden – dies sei auch die Absicht des Kläger-Vertreters Wolfgang Kaleck. Mehrere Mitarbeiter eines Auftragnehmers von Kik waren 2012 bei dem Einsturz einer Fabrik in Pakistan gestorben.

netzpolitik.org: Die Montags-SZ (John Goetz/Hans Leyendecker) kennt Details der netzpolitik.org- Akte, welche nicht zur Darstellung der Bundesregierung und des Parlaments passen. So solle das Bundesjustizministerium dem ehemaligen Generalbundesanwalt Harald Range gedroht haben, wenn er das externe Gutachten nicht zurückziehe, werde er entlassen. Der Beitrag resümiert den Verlauf der Ermittlungen und befasst sich mit Rechtsprofessor Jan-Hendrik Dietrich, welcher als externer Gutachter engagiert wurde.

Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) teilt mit, dass das Bundesjustizministerium mit Harald Range abgesprochen haben soll, einen Gutachter einzusetzen, um festzustellen, ob die Seitenbetreiber mit ihren Berichten über den Verfassungsschutz Staatsgeheimnisse verraten haben. Dies widerspreche den Angaben des Ministeriums, welches ausgeführt hatte, Range frühzeitig Zweifel an den Ermittlungen entgegen gebracht zu haben.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. bis 7. September 2015: Lösung der Flüchtlingskrise? – BVerfG verurteilt sich selbst – Datenweitergabe an CIA . In: Legal Tribune Online, 07.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16816/ (abgerufen am: 15.05.2024 )

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