Die juristische Presseschau vom 23. bis 25. Januar 2016: Grenz­kon­trolle und Zurück­wei­sung / Waf­fen­händler-Stu­dent / Die Mei­nung ist frei!

25.01.2016

Recht in der Welt

EU – Rechtsstaatlichkeitsmechanismus: Rechtsprofessor Armin von Bogdandy, Rechtswissenschaftler Carlino Antpöhler und Michael Ioannidis befassen sich auf verfassungsblog.de in englischer Sprache mit den Möglichkeiten des neuen EU-Rechtsstaatlichkeitsmechanismus in der polnischen Verfassungskrise.

Juristische Ausbildung

Mediatorenausbildung: Der Mediator und Jurist Tilman Metzger spricht im Interview mit der Samstags-taz (Andreas Schnell) über die Ausbildung zum Mediator, für die Juristen häufig gute Fähigkeiten in bestimmten Bereichen mitbrächten und in anderen erlernen müssen. Jurist zu sein, sei jedoch keine Voraussetzung um Mediator zu werden.

Sonstiges

NSU-Dokudrama: Der Spiegel (Martin Wolf) rezensiert das Dokudrama "Letzte Ausfahrt Gera – Acht Stunden mit Beate Zschäpe", das am morgigen Dienstag um 20:15 Uhr im ZDF zu sehen sein wird. Die "Mischung aus Spielszenen, Archivmaterial und Interviews" sei ein "herausragender Film, der den Figuren des NSU-Prozesses überraschend nahekommt." Über den Film, der auf Protokoll und Vernehmung des BKA-Beamten basiert, der sich 2012 während einer Ausfahrt zu ihrer Großmutter mit Beate Zschäpe unterhielt, schreibt auch die FAS (Harald Staun).

Meinungsfreiheit: Reinhard Müller (Samstags-FAZ) weist darauf hin, dass es in Deutschland staatlicherseits um die Meinungsfreiheit sehr gut bestellt sei. Wenn private Akteure auf ihren Plattformen Grenzen setzten, sei das gerade keine Zensur. Fatal für die freie Gesellschaft sei jedoch Selbstzensur aus Angst vor "medialer Hinrichtung", gerade "Medienleute und Wissenschaftler" seien daher in der Pflicht sich Konformismus und Ängstlichkeit nicht zu ergeben.

Das Letzte zum Schluss

Vom Prügler zum Millionär: Ein Amerikaner hatte in völlig besoffenem Zustand einen Uber-Fahrer verprügelt. Mit den Aufnahmen der Überwachungskamera des Fahrzeugs war er zu hohem Schadensersatz verurteilt worden und der Fahrer stellte das Video ins Internet. Nun will der Prügler den Fahrer auf mehrere Millionen Dollar verklagen, wegen der seelischen Schmerzen durch das Video und seines verlorenen Jobs, schreibt die Montags-SZ (Jürgen Schmieder). Wenn das Uber-Auto – immerhin an sich ein Privatauto – kein öffentlicher Ort ist, wäre das Filmen eine Straftat und der Prügler könnte tatsächlich reich werden.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/krü

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. bis 25. Januar 2016: Grenzkontrolle und Zurückweisung / Waffenhändler-Student / Die Meinung ist frei! . In: Legal Tribune Online, 25.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18234/ (abgerufen am: 15.05.2024 )

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