Werden die Grenzkontrollen verlängert und dürfen Flüchtlinge an der Grenze zurückgewiesen werden? Außerdem in der Presseschau: EU-Überregulierung ist ein Gerücht, Anwälte klagen gegen Flüchtlingspolitik und ein studentischer Waffenhändler.
Thema des Tages
Innereuropäische Grenzkontrollen und Zurückweisung: Am heutigen Montag will der EU-Rat der Innenminister über die Fortführung innereuropäischer Grenzkontrollen beraten. Länger als sechs Monate dürfen die Kontrollen nur nach Empfehlung des Rates aufrechterhalten werden, die Frist läuft für Deutschland – je nach Rechnung – im März oder Mai aus, schreiben Montags-taz (Christian Rath) und spiegel.de (Peter Müller). Die Zahl der Zurückweisungen an der Grenze steige, bisher betreffe das Flüchtlinge, die in Deutschland keinen Asylantrag stellen wollen. Rechtsprofessor Daniel Thym zeigt auf verfassungsblog.de, mit vielen Verweisen auf aktuelle Debattenbeiträge insbesondere von Rechtsprofessoren, die Rechtslage und mögliche Rechtfertigungen für eine Zurückweisung an der deutschen Grenze auf. Eine Reform des Dublin-Systems sei erforderlich, um dem faktischen Zwang zur Grenzschließung entgegenzuwirken. Der Spiegel (Dietmar Hipp u.a.) schreibt zu Plänen der Bundesregierung, die slowenische Schengen-Außengrenze als Bollwerk gegen weiteren Flüchtlingszuzug zu nutzen. Letztes Mittel bleibe aber weiterhin die Abweisung an der deutschen Grenze. Zwar sei die rechtliche Zulässigkeit von Zurückweisungen umstritten, die Einhaltung des Rechts stehe aber laut Rechtsprofessor Daniel Thym derzeit sowieso nicht an erster Stelle. Ein Papier aus Innen- und Justizministerium verweise auf den Schutz der Sicherheit und Ordnung als Rechtfertigungsgrund in der "fundamental neue Situation" durch hohe Flüchtlingszahlen, die direkt zur deutschen Grenze durchgewinkt würden. Nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das der Montags-SZ (Jan Bielicki) vorliegt, könne Deutschland zwar einige Flüchtlinge an seiner Grenze abweisen, andere jedoch nicht. Insofern "stünde eine weitgehende Schließung der deutschen Grenzen für Asylsuchende rechtlich auf ungefestigtem Grund".
Rechtspolitik
Konföderation EU: Die Übertragung nationalstaatlicher Kompetenzen auf die EU, in den Bereichen Währungsordnung und Zuwanderung, habe zu Staatsversagen mit konstantem Rechtsbruch geführt, schreibt Wirtschaftsprofessor Thomas Mayer in der FAS. Dem Verlust der Rechtsstaatlichkeit müsse mit Rückbau von Schengen und nationalen Währungen neben dem Euro als "Aktivgeld" begegnet werden. Statt einer undefinierten Form zwischen Staatenbund und Bundesstaat wäre die EU als Konföderation besser zu halten.
Staatsversagen: Im Interview mit der Samstags-SZ (Andreas Zielcke) spricht Rechtsprofessor Christoph Möllers über den Vorwurf eines Staatsversagens, der zunächst eine bestimmte Form funktionierenden Staates voraussetze und insofern "erst mal nur eine polemische Phrase [sei], die ihre politische Wertung verdeckt."
Kein Verfassungsbruch: Heribert Prantl (Montags-SZ) kritisiert den Vorwurf des Verfassungsbruchs durch die Flüchtlingspolitik gerade von Seiten ehemaliger Verfassungsrichter. Selbst wenn niemand verpflichtet sei, unmögliches zu leisten, sei es nicht rechtswidrig sich anzustrengen. Gerade weil vereinzelt deeskalierende Stimmen kaum gehört würden, bedauert er, dass es die Möglichkeit, ein Gutachten vom Plenum des Verfassungsgerichts erstatten zu lassen, nicht mehr gibt: "Es könnte davon heilsame Wirkung ausgehen."
EU-Überregulierung: Das Freiburger Centrum für Europäische Politik hat in einer Studie den Rückgang von europäischen Gesetzgebungsvorschlägen um 72 Prozent seit Amtsantritt der Kommission Junker festgestellt. Die nachgelagerte Regulierung durch Präzisionen bestehender Regelungen sei jedoch seit 2010 "dramatisch" gestiegen. Ein Vergleich europäischer und deutscher Neuregelungen seit 2000 zeige, dass der Vorwurf einer Überregulierung aus Brüssel sich nicht "ohne Weiteres" belegen lasse, meldet der Focus.
Sexualstrafrecht: Jost Müller-Neuhof (Tsp) kritisiert, dass "die Beleidigung im Strafgesetzbuch steht, die Belästigung jedoch nicht." Eine Erweiterung des Gesetzentwurfs zum Sexualstrafrecht darauf, hätte auch schnell gezeigt, "dass die ethnische Herkunft von Antatschern eine untergeordnete Rolle spielt." Wenn auch derzeit unter der Erheblichkeitsschwelle des Strafrechts, sei Angrabschen gerade "kein Kavaliersdelikt".
TTIP-Einsichtnahme: Seit vergangenem Sommer darf die Bundesregierung in einem Leseraum in der US-Botschaft in einige Papiere der TTIP-Verhandlungen Einsicht nehmen – nach Abgabe von Handys und ohne Kopiervorrichtungen. Die verhandelnden Wirtschaftseliten hingegen haben Passwörter, um online auf die Dokumente zugreifen zu können. 137 Personen aus Ministerien sind registriert, 37 haben wohl Einsicht genommen, was sie gesehen haben weiß man nicht. Der Kern des Abkommens, die sogenannten "konsolidierten Textentwürfe", ist weiterhin geheim. Das berichtet die Montags-SZ (Constanze Kurz).
Urhebervertragsrecht: Bundesjustizminister Heiko Maas verteidigt im Interview mit der Samstags-FAZ (Jan Wiele) seinen Entwurf für ein neues Urhebervertragsrecht. Gerade durch die Möglichkeit abweichende Regelungen zu treffen, könne auf die individuell ganz unterschiedlichen Situationen der Kreativen und der Verleger eingegangen werden. Änderungen am Entwurf seien aber noch möglich.
Frauenquote und fehlende Aufsichtsräte: Unternehmen ab einer Betriebsgröße von 501 Mitarbeitern sind gesetzlich verpflichtet einen Aufsichtsrat einzusetzen. Dessen weiblichere Besetzung sollen die seit vergangenem April bestehenden Regelungen zur Frauenquote fördern. Nun hat eine Studie unter Unternehmen mit 750 bis 1250 Mitarbeitern jedoch ergeben, dass über 50 Prozent gar keinen Aufsichtsrat eingerichtet haben, berichtet die FAS (Corinna Budras).
Geschäftsmäßige Suizidhilfe: Rechtsprofessor Reinhard Merkel kritisiert im Interview mit der Samstags-taz (Johann Laux) den neuen § 217 Strafgesetzbuch. Er sei in sich widersprüchlich, der Vermeidung von Verzweiflungstaten nicht dienlich und beinhalte ein religiös-moralisches Verdikt, das im Strafrecht nichts verloren habe. Die Norm sei verfassungswidrig, weil sie mit ihren "erfundenen abstrakten Gefahren gegen den Schuldgrundsatz" verstoße.
Besteuerung von multinationalen Unternehmen: Am Mittwoch will die EU-Kommission ein Regelungspaket gegen "aggressive Steuerplanung" und Steuervermeidung durch multinationale Unternehmen vorlegen, berichtet die Samstags-FAZ (Hendrik Kafsack). Damit sollen etwa Zinszahlungen an Tochterunternehmen in Niedrigsteuer-Ländern beschränkt werden, eine "Exit-Steuer" soll der Verlegung von Betriebsteilen oder dem Steuersitz in Drittstaaten entgegenwirken, Unternehmen ab 750 Millionen Jahresumsatz sollen verpflichtet werden nationalen Behörden ihre ausländischen Gewinne und deren Besteuerung anzugeben und bei Niedrigbesteuerung im Ausland soll nachversteuert werden.
NRW-Sperrklausel für Kommunalwahlen: Nordrhein-Westfalen will eine Sperrklausel für Kommunalwahlen in seine Verfassung schreiben, jedoch lasse sie sich kaum hinreichend begründen, schreiben Rechtsanwalt Robert Hotstegs und Referendar Jan Stock auf lto.de. Zwar könne das Landesverfassungsgericht ihr als Verfassungsnorm nichts anhaben, das Bundesverfassungsgericht werde sie jedoch als Verletzung der Gleichheit der Wahl über Artikel 28 des Grundgesetzes kippen.
Lobbyismus: Im Hinblick auf die geplante Neuregelung der Zugangsrechte für Lobbyisten zum Bundestag meint Jost Müller-Neuhof (Tsp), dass auf Dauerausweise verzichtet werden sollte, da Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes seien und sich durch Zulassung im Einzelfall eine "Hinwendung zu den Bürgern" ergäbe.
Justiz
BVerfG – Flüchtlingspolitik: Eine Gruppe von Anwälten hat laut Spiegel (Melanie Amann) Verfassungsbeschwerde gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung eingereicht. Ihr Wahlrecht und ihr Recht auf Teilhabe am politischen Meinungsbildungsprozess sei verletzt worden, denn die Bundesregierung habe den Rahmen der Gesetze verlassen. Es gehe um die Öffnung der Grenzen für Flüchtlinge und eine Nichtumsetzung von Dublin-III und deutschen Asyl- und Aufenthaltsregeln.
BVerwG zu Prozessvertretung durch Steuerberater: Das Bundesverwaltungsgericht hat am vergangenen Mittwoch entschieden, dass sich die Vertretungsberechtigung von Steuerberatern "in Abgabeangelegenheiten" nach der Verwaltungsgerichtsordnung, nicht nur auf Steuersachen beschränke, sondern auch Beitrags- und Gebührenstreitigkeiten erfasse. Außerdem sei auch das Widerspruchsverfahren erfasst. Das meldet lto.de.
BGH zu Tuğçe-Urteil: Der Bundesgerichtshof hat bereits am 13. Januar die Verurteilung von Sanel M. zu drei Jahren Jugendstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge bestätigt, melden Samstags-FAZ (pede), spiegel.de und lto.de. Das Urteil des Landgerichts Darmstadt ist damit rechtskräftig.
BFH – Auszahlung betrieblicher Altersvorsorge: Wie viel kann das Finanzamt für sich beanspruchen, wenn die betriebliche Altersvorsorge auf ein Mal ausgezahlt wird? Das Finanzamt will Besteuerung in vollem Umfang, laut Finanzgericht Rheinland-Pfalz darf aber nur ermäßigte Besteuerung für außerordentliche Einkünfte erfolgen. Nun hat der Bundesfinanzhof über die Frage zu entscheiden, berichtet die Samstags-taz (Kai von Appen).
GBA – Campeau-Entführung: Gegen einen am Donnerstag festgenommenen 24-jährigen Syrer erließ der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof Haftbefehl. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen ihn im Zusammenhang mit der Entführung des kanadischen UN-Mitarbeiters Carl Campeau. Er soll zeitweilig Bewacher Campeaus gewesen sein, weshalb ihm Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch vorgeworfen wird. Das melden swr-Terrorismusblog (Holger Schmidt), Samstags-FAZ und spiegel.de.
OLG München – NSU: spiegel.de (Gisela Friedrichsen) setzt sich mit den verlesenen Angaben Beate Zschäpes auseinander, die wirkten, als seien sie mit dem Mitangeklagten Ralf Wohlleben abgesprochen. Ihm nützten die Behauptungen über andere Personen die Waffen für den NSU besorgt hätten. Jan W., Chef von "Blood and Honnor"-Sachsen, hat gegenüber dem Spiegel (Michael Sontheimer/Sven Röbel) die Behauptung, er habe Waffen besorgt, als "vollkommen verrückt" bezeichnet. Die Montags-taz (Konrad Litschko) verweist auf die Nähe des V-Mannes des Verfassungsschutzes Brandt zum NSU, die durch die Aussagen wieder in den Fokus rücke. Einen Überblick über die Pressestimmen bis zum Freitag bringt blog.zeit.de (Tom Sundermann).
OLG Düsseldorf – Lohberger-Brigade: Über die Aussage des Angeklagten Nils D. im Terrorismusprozess vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf berichtet nun auch die Samstags-taz (Sabine am Orde).
OLG Brandenburg - Horst Mahler: Die vorzeitige Entlassung Horst Mahlers nach zwei Dritteln seiner Haftstrafe hat das Oberlandesgericht Brandenburg auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft wieder aufgehoben, meldet spiegel.de. Das Gericht konnte eine positive Sozialprognose nicht stellen, auch liege eine erneute Anklage wegen Volksverhetzung vor, weil Mahler in Haft einen antisemitischen Aufsatz geschrieben habe, der im Internet veröffentlicht worden sei. Der desolate Gesundheitszustand des Diabetikers könne ihn dennoch vor weiterer Haft bewahren.
OLG Frankfurt zu Tötung durch Kuh: Die Verurteilung einer Landwirtin wegen fahrlässiger Tötung hat das Oberlandesgericht Frankfurt aufgehoben und zu erneuter Verhandlung zurückverwiesen. Eine Frau war mutmaßlich von einer der Landwirtin entlaufenen Kuh getötet worden. Zweifel daran hatten sich ergeben, da am Leichnam der Frau die DNA weiterer Kühe gefunden wurde, berichtet die Samstags-Welt (Alexander Jürgs).
LG Schweinfurt – Waffenhändler: Aus einer Vorliebe für Waffen machte ein Student ein Geschäft und verkaufte über das Darknet unter anderem Maschinenpistolen, die er in unbrauchbar gemachtem Zustand erwarb und wieder herrichtete. Nun muss er sich vor dem Landgericht Schweinfurt unter anderem wegen vorsätzlichem unerlaubtem Herstellen von Kriegswaffen und Waffenhandel verantworten. Die FAS (Philip Eppelsheim) berichtet über den Fall.
LG Augsburg zu Hoeneß-Halbstrafe: Der Focus (C. Elflein/G. Schattauer) befasst sich mit der Halbstrafen-Entscheidung des Landgerichts Augsburg. Neben des tadellosen Verhaltens in Haft sei bedeutsam, dass Hoeneß' Verurteilung ohne dessen Mithilfe wohl nicht hätte erfolgen können und der Verzicht auf Rechtsmittel zeige ebenfalls seine Reue.
Strafrechtsprofessor Jörg Kinzig hält die angeführten Entlassungsgründe laut Spiegel (Dietmar Hipp) für "im Grunde ganz normale Dinge" die in anderen Fällen nur die Entlassung nach zwei Dritteln der Strafe rechtfertigten. Halbstrafentlassungen gebe es statistisch nur bei etwa zwei Prozent der vorzeitig entlassenen Erwachsenen.
München – Anwaltshonorar Gurlitt: In München streitet sich Rechtsanwalt Hannes Hartung mit dem Nachlasspfleger der Erbschaft Conelius Gurlitts, schreibt der Spiegel (Dietmar Hipp/Ulrike Knöfel). Für eine knapp dreimonatige Tätigkeit für Gurlitt, der seinerzeit schon unter Betreuung stand, verlangt der Anwalt insgesamt 1,6 Millionen Euro, von denen er nun eine kleine Summe einklagt. Es werde zu klären sein, ob die Honorarvereinbarung sittenwidrig ist und auch die Rolle von Gurlitts Betreuer, der den Anwalt engagierte.
Recht in der Welt
EU – Rechtsstaatlichkeitsmechanismus: Rechtsprofessor Armin von Bogdandy, Rechtswissenschaftler Carlino Antpöhler und Michael Ioannidis befassen sich auf verfassungsblog.de in englischer Sprache mit den Möglichkeiten des neuen EU-Rechtsstaatlichkeitsmechanismus in der polnischen Verfassungskrise.
Juristische Ausbildung
Mediatorenausbildung: Der Mediator und Jurist Tilman Metzger spricht im Interview mit der Samstags-taz (Andreas Schnell) über die Ausbildung zum Mediator, für die Juristen häufig gute Fähigkeiten in bestimmten Bereichen mitbrächten und in anderen erlernen müssen. Jurist zu sein, sei jedoch keine Voraussetzung um Mediator zu werden.
Sonstiges
NSU-Dokudrama: Der Spiegel (Martin Wolf) rezensiert das Dokudrama "Letzte Ausfahrt Gera – Acht Stunden mit Beate Zschäpe", das am morgigen Dienstag um 20:15 Uhr im ZDF zu sehen sein wird. Die "Mischung aus Spielszenen, Archivmaterial und Interviews" sei ein "herausragender Film, der den Figuren des NSU-Prozesses überraschend nahekommt." Über den Film, der auf Protokoll und Vernehmung des BKA-Beamten basiert, der sich 2012 während einer Ausfahrt zu ihrer Großmutter mit Beate Zschäpe unterhielt, schreibt auch die FAS (Harald Staun).
Meinungsfreiheit: Reinhard Müller (Samstags-FAZ) weist darauf hin, dass es in Deutschland staatlicherseits um die Meinungsfreiheit sehr gut bestellt sei. Wenn private Akteure auf ihren Plattformen Grenzen setzten, sei das gerade keine Zensur. Fatal für die freie Gesellschaft sei jedoch Selbstzensur aus Angst vor "medialer Hinrichtung", gerade "Medienleute und Wissenschaftler" seien daher in der Pflicht sich Konformismus und Ängstlichkeit nicht zu ergeben.
Das Letzte zum Schluss
Vom Prügler zum Millionär: Ein Amerikaner hatte in völlig besoffenem Zustand einen Uber-Fahrer verprügelt. Mit den Aufnahmen der Überwachungskamera des Fahrzeugs war er zu hohem Schadensersatz verurteilt worden und der Fahrer stellte das Video ins Internet. Nun will der Prügler den Fahrer auf mehrere Millionen Dollar verklagen, wegen der seelischen Schmerzen durch das Video und seines verlorenen Jobs, schreibt die Montags-SZ (Jürgen Schmieder). Wenn das Uber-Auto – immerhin an sich ein Privatauto – kein öffentlicher Ort ist, wäre das Filmen eine Straftat und der Prügler könnte tatsächlich reich werden.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/krü
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 23. bis 25. Januar 2016: Grenzkontrolle und Zurückweisung / Waffenhändler-Student / Die Meinung ist frei! . In: Legal Tribune Online, 25.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18234/ (abgerufen am: 15.05.2024 )
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