Die juristische Presseschau vom 20. Februar 2015: BAG stärkt Arbeitnehmerrechte – Plädoyer zu verkauften Examensklausuren – ein Hausaffe als Alleinerbe

20.02.2015

Justiz

EGMR zu Dieter und Ernst August: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies am gestrigen Donnerstag Individualbeschwerden von Dieter Bohlen und Ernst August von Hannover wegen Werbung mit ihren Vornamen ab. Die Prominenten wollten die Verletzung ihres Rechts auf Schutz der Privatsphäre aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend machen. Der Bundesgerichtshof hatte die Klagen wegen unautorisierter Werbung mit ihren Vornamen durch das Unternehmen Lucky Strike abgewiesen und Schadensersatzansprüche abgelehnt. Rechtsanwalt Markus Ruttig schildert für lto.de die Begründung des Gerichts und die etwaigen Auswirkungen des Urteils. Auch die SZ (Wolfgang Janisch) schreibt über das Urteil und führt anhand von Beispielen aus, dass Prominente keineswegs mit der "Ausbeutung ihres Namens zu Werbezwecken" zu rechnen haben. Ebenso berichtet der Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof).

BGH zu rauchendem Mieter: Die SZ (Wolfgang Janisch) befasst sich anlässlich der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Kündigung des rauchenden Mieters, Friedhelm Adolfs, mit verschiedenen Streitigkeiten zwischen Nachbarn aufgrund des Rauchens. So müssten sich Gerichte immer häufiger mit Klagen von nicht rauchenden Nachbarn gegen rauchende Nachbarn befassen.

VGH Mannheim zu Ermittlungsdaten: Die Polizei muss die Gründe für die Speicherung von personenbezogenen Daten eines Verdächtigen dauerhaft dokumentieren, sonst kann dies zur Rechtswidrigkeit der Maßnahme führen. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim in einem am gestrigen Donnerstag veröffentlichten Urteil. Im vorliegenden Fall hatte das Landeskriminalamt Baden-Württemberg über mehrere Jahre hinweg persönliche Daten eines Atomkraftgegners gespeichert. Dies meldet die FAZ.

LG Oldenburg – Niels H.: Der ehemalige Krankenpfleger Niels H. ist vor dem Landgericht Oldenburg wegen dreifachen Mordes und zweifachen Mordversuchs angeklagt – am gestrigen Donnerstag sagte er das erste Mal im gegen ihn laufenden Strafprozess aus. Er gibt zu in den angeklagten und in vielen weiteren Fällen verantwortlich für den Tod von Patienten gewesen zu sein. In mehr als 200 Fällen werde derzeit weiter gegen H. ermittelt. Die Staatsanwaltschaft plädierte für lebenslange Haft und auf die besondere Schwere der Schuld. Die SZ (Annette Ramelsberger) und spiegel.de (Julia Jüttner) berichten. Auch zeit.de (Daniel Müller) befasst sich mit dem Fall H. und dessen Aussage.

LG Verden – Edathy: Am kommenden Montag wird vor dem Landgericht Verden der Strafprozess gegen Sebastian Edathy beginnen. Ihm wird unter anderem der Besitz kinderpornographischer Schriften vorgeworfen. Edathy betont, er habe keine Straftat begangen. Das berichtet die FR.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. Februar 2015: BAG stärkt Arbeitnehmerrechte – Plädoyer zu verkauften Examensklausuren – ein Hausaffe als Alleinerbe . In: Legal Tribune Online, 20.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14753/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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