Die juristische Presseschau vom 22. Januar 2015: BGH stärkt Vorkaufsrecht der Mieter – Pegida-Organisator und Volksverhetzung? – Knigge für Polizeibehörden

22.01.2015

Justiz

OLG Düsseldorf - IS-Unterstützer: Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf begann am gestrigen Mittwoch der Strafprozess gegen zwei Frauen und einen Mann wegen der mutmaßlichen Unterstützung der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Sie sollen dem IS  Kameras für die Produktion von Propagandavideos und 11.000 Euro beschafft haben. Der Prozess werde am heutigen Donnerstag fortgesetzt, teilt die taz (Sabine am Orde) mit.

OLG München - NSU-Prozess: Die SZ (Annette Ramelsberger/Tanjev Schultz) und spiegel.de (Gisela Friedrichsen) befassen sich mit den Zeugenaussagen bezüglich des Nagelbombenanschlags in der Kölner Keupstraße im Juni 2004. Die Opfer erlitten erhebliche Verletzungen. Auch habe der Anschlag zu psychischen Belastungen geführt, welche allerdings durch die Ermittlungen der Polizei noch verschlimmert worden seien. Die Ermittler hätten die Opfer des Anschlags wie Beschuldigte behandelt und bei einer Befragung wohl mit Suggestivfragen gearbeitet.

LG Verden - Edathy: Der Strafprozess gegen Sebastian Edathy, unter anderem wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften, wird am 23. Februar vor dem Landgericht Verden beginnen. Die FAZ (Reinhard Bingener/Eckart Lohse) widmet sich ausführlich dem Fall Edathy und schildert Verlauf sowie Stand der Ermittlungen. Demnach sprächen die Suchverläufe Edathys dafür, dass er tatsächlich, wie er sagte, mittelbar von dem ehemaligen Chef des Bundeskriminalamts Jörg Ziercke über den Ermittlungsstand Kenntnis erlangte.

Der Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof) berichtet ebenso von dem anstehenden Prozessbeginn. Der Fokus liegt hier allerdings auf neuen Informationen, welche die Aussage Edathys unterstützen könnten, "die Quelle der Informationen über Ermittlungen" sei Ziercke gewesen.

StA Stuttgart - Ex-Polizeichef Stumpf: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart plane einen Strafbefehl gegen den ehemaligen Stuttgarter Polizeichef Siegfried Stumpf wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt zu beantragen, so swr.de. Ihm werde vorgeworfen die Verantwortung für den Wasserwerfereinsatz am 30. September 2010 im Rahmen der Demonstration gegen Stuttgart 21 zu tragen, durch den mehrere Menschen teils schwer verletzt wurden.

StA Dresden - Lutz Bachmann: Am gestrigen Mittwoch hat die Staatsanwaltschaft Dresden ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen den Pegida-Organisator Lutz Bachmann eingeleitet. Es sei zu untersuchen, ob Facebookbeiträge mit menschenverachtenden Äußerungen gegen Ausländer, die unter Bachmanns Namen öffentlich wurden, tatsächlich von ihm stammen. Dies berichten unter anderem zeit.de und die FAZ und resümieren dabei entsprechende Reaktionen verschiedener Politiker.

Urteile aus 2014 - Alltagswissen: Wann müssen Überstunden bezahlt werden? Wer trägt die Kosten notwendiger Sanierungen eines Gebäudes im Gemeinschaftseigentum? Zu diesen und weiteren Fragen aus den regelmäßig anzutreffenden Rechtsthemen wie Recht im Job, Recht im Haus und Recht auf Reisen hat lto.de wichtige Urteile aus dem Jahr 2014 zusammengefasst.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Januar 2015: BGH stärkt Vorkaufsrecht der Mieter – Pegida-Organisator und Volksverhetzung? – Knigge für Polizeibehörden . In: Legal Tribune Online, 22.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14445/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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