Die juristische Presseschau vom 14. bis 16. Mai 2022: Land­wirt gegen VW-Ver­b­ren­nungs­mo­toren / Debatte um § 219a StGB / BGH zu Geld- und Frei­heits­strafe

16.05.2022

Das LG Detmold verhandelt am Freitag die Klimaklage eines Landwirts gegen VW. Der Bundestag hat über die Änderung von § 219a StGB beraten. Der BGH hat eine Entscheidung zur parallelen Verhängung von Geld- und Freiheitsstrafe veröffentlicht.

Thema des Tages

LG Detmold - Klimaschutz/VW: Am kommenden Freitag verhandelt das Landgericht Detmold über die Klage eines Landwirtes gegen den Autobauer VW wegen der klimaschädlichen Emissionen der hergestellten Fahrzeuge. Es sei die erste deutsche Verhandlung über eine Klimaklage, bei der auf der anderen Seite nicht der Staat sitze, der für Klimaschutzgesetze oder Fahrverbote zuständig ist, sondern ein Unternehmen, das Autos mit Verbrennungsmotoren herstellt. Der Bauer wolle nicht weniger durchsetzen als ein Verbot der Verbrennerproduktion ab 2030 und eine Reduktion für die Jahre davor. Die von Anwältin Roda Verheyen verfasste und von Greenpeace unterstützte Klage stützt sich auf § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der einen Anspruch gegen Störungen des Eigentums gewährt. Die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) berichtet ausführlich über das Verfahren.

EGMR/Schweiz – Klimaseniorinnen: In einem Tagesthema stellt die Sa-SZ (Wolfgang Janisch/Isabel Pfaff) zudem die Klage der Schweizer "Klimaseniorinnen" vor, die seit Herbst 2020 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte liegt. Grundlage ihrer Klage ist die Tatsache, dass die durch den Klimawandel verursachten häufigeren Hitzewellen für ältere Menschen besonders gefährlich und Frauen dabei aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung noch stärker betroffen sind. In der Schweiz hatte die von Greenpeace unterstützte Klage keinen Erfolg.

Ukraine-Krieg und Recht

Friedensgebot im GG: Heribert Prantl (Sa-SZ) erinnert an das in der Präambel des Grundgesetzes enthaltene Friedensgebot ("dem Frieden in der Welt zu dienen") und fragt in seiner Kolumne, was es in der jetzigen Diskussion um Waffenlieferungen an die Ukraine bedeute. "Wo endet die gute Nothilfe, wo beginnt der rechtswidrige Nothilfeexzess?" Bisher sei das Gebot eine schöne, aber leere Formel geblieben, beklagt Prantl, es gelte nun, den Frieden aus der Ecke des Grundgesetzes herauszuholen, ihn in dessen Zentrum zu stellen und als das tragende Prinzip der Verfassung zu entwickeln.

Rechtspolitik

§ 219a StGB: Zur geplanten Abschaffung des Werbeverbotes von Abtreibungen hat der Bundestag am Freitag seine Beratungen begonnen. Über die emotionale Debatte berichten die Sa-FAZ (Helene Bubrowski) und LTO. Die Union hat einen eigenen Antrag vorgelegt, der die Norm so modifizieren will, dass Ärzte auf ihrer Internetseite wertungsfreie Angaben zu den von ihnen angewendeten Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs machen können.

Reinhard Müller (Sa-FAZ) kritisiert Justizminister Marco Buschmann, der "Fake News" verbreite. Tatsächlich könne sich jede Frau "ungehindert über Abtreibungen informierten. Auch bei Ärzten". Der Autor befürchtet, dass die Abschaffung von § 219a StGB nur der Anfang ist. Wer wie die Ampelkoalition den Schwangerschaftsabbruch für ganz normal halte, werde nicht bei der Streichung des Werbeverbots stehen bleiben. "Warum dann noch eine Beratungspflicht? Warum überhaupt eine Strafnorm?"

Vermögenseinziehung: Die WamS (Christoph Schiltz) berichtet über Pläne der EU-Kommission zur Modernisierung des bestehenden Rechtsrahmens für die Konfiszierung und Wiedererlangung von Vermögenswerten. Der aktuelle Gesetzesrahmen sei nicht wirksam genug, um der organisierten Kriminalität die hohen Profite zu entziehen, wird die zuständige Kommissarin Margaritis Schinas zitiert. Die neuen Vorschriften sollen "den Umfang der erfassten Straftaten erweitern, wirksamere Regeln einführen, damit auch ohne eine vorherige Verurteilung Gelder eingezogen werden können, und sicherstellen, dass die eingezogenen Gelder wirksam verwaltet werden“.

Neuer Verfassungsrichter: Nun berichtet auch die FAZ (Reinhard Müller), dass die FDP den Staatsrechtslehrer Heinrich Amadeus Wolff als Nachfolger für Verfassungsrichter Andreas Paulus vorschlägt. Wolff sei "wegen seiner konservativen Grundhaltung insbesondere auch in der Union auf Gefallen" gestoßen.

Taxonomie und Atomkraft: Deutschland will in Brüssel gegen die von der Kommission geplante Einstufung von Kernenergie als "grüne" Energie stimmen, berichtet die Mo-SZ (Markus Balser). Die Chancen, dass die Pläne noch gestoppt werden, seien allerdings gering, weil hierfür insgesamt 15 Staaten erforderlich wären, die 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Eine Klage plane Deutschland nicht.

EU-Verträge: Der frühere Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof fordert im FAZ-Einspruch eine Reform der EU-Verträge. Sie sei dringend geboten, weil die europäische Vertragswirklichkeit strukturell von Kernregeln des Vertrages abweiche. Von den stillen und stetigen Kompetenzüberschreitungen der europäischen Organe gehe die Hauptgefahr für die europäische Rechtsgemeinschaft aus. Diese müssten zwar vom EuGH beanstandet und zurückgewiesen werden, doch der Gerichtshof sehe seine Aufgabe eher darin, die "immer engere" Union der Staatsvölker voranzutreiben und damit faktische Kompetenzausdehnungen zu tolerieren.

Cannabis: LTO (Hasso Suliak) hat mit Assistenzprofessor Robin Hoffmann über die von der Ampelkoalition angekündigte Cannabislegalisierung gesprochen. Er sei verwundert, dass bisher in der öffentlichen Debatte nicht ein Wort darüber verloren wurde, dass sich Deutschland jedenfalls mit seinem umfassenden Legalisierungsansatz, wie er im Koalitionsvertrag vereinbart ist, klar gegen das Völkerrecht und gegen EU-Recht stelle, sagt Hoffmann. Das UN-Einheitsabkommen über psychotrope Substanzen, zu denen auch Cannabis zählt, lasse den Mitgliedstaaten kaum Spielraum und auch das Schengen-Übereinkommen enthalte eindeutige Vorgaben.

Chat-Kontrolle: Der Spiegel (Max Hoppenstedt/Marcel Rosenbach), netzpolitik.org (Chris Köver/Markus Reuter u.a.) und Mo-Welt (Benedikt Fuest) vertiefen die Berichterstattung über die Pläne der EU-Kommission für eine anlasslose Kontrolle von Chat-Nachrichten zur Bekämpfung von Kinderpornografie und Cybergrooming. Das Echo auf den gut gemeinten Vorschlag sei verheerend, heißt es im Spiegel, von einem "Überwachungsmonster" und "Horrorfiltern" sei die Rede und vom "Ende des digitalen Briefgeheimnisses". Der Chaos Computer Club beispielsweise sieht in den geplanten Maßnahmen "einen massiven Eingriff in die geschützte Online-Kommunikation von Kindern und ein Einfallstor für eine umfassende, anlasslose Massenüberwachung des Internets".

Berlin autofrei: Im Verfassungsblog befasst sich der Rechtswissenschaftler Jakob Hohnerlein mit der Entscheidung des Berliner Senates, das Volksbegehren "Berlin autofrei" für unzulässig zu erklären, weil es einen unverhältnismäßigen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte allgemeine Handlungsfreiheit darstelle. Das Votum des Senats beruhe auf einem grundsätzlichen Missverständnis der Reichweite des Schutzes der allgemeinen Handlungsfreiheit, das zu einer gravierenden Einengung politischer Handlungsspielräume führe.

Justiz

BGH zu Geldstrafe neben Freiheitsstrafe: In einem am Freitag veröffentlichten Urteil stellt der Bundesgerichtshof klar, in welchem Verhältnis Freiheitsstrafe und Geldstrafe bei einer parallelen Verhängung gem. § 41 StGB stehen und ob die Nichtverhängung einer ergänzenden Geldstrafe eine Revision begründen kann, berichtet LTO. Nach Ansicht des 3. Strafsenat stehe es im Ermessen des Tatgerichtes, ob im konkreten Fall eine zusätzliche Geldstrafe auszusprechen sei. Lediglich die Verhängung einer Geldstrafe bedürfe einer Begründung im Urteil; die Nichtverhängung müsse regelmäßig nicht im Urteil ausdrücklich erwähnt oder begründet werden.

EuGH – Urlaubsansprüche: Über ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, in dem es erneut um das Urlaubsrecht und die Verjährung von Abgeltungsansprüchen geht, berichtet nun auch Rechtsanwalt Christian Häußer im Hbl-Rechtsboard. In seinen Schlussanträgen vertritt Generalanwalt Jean Richard de la Tour die Auffassung, dass die laut BGB dreijährige Verjährungsfrist erst mit Ablauf des Jahres zu laufen beginnen soll, in dem der Arbeitgeber seinen Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten hinsichtlich der Inanspruchnahme von Urlaub nachgekommen ist.

BGH – "Judensau"-Relief: Der Bundesgerichtshof muss sich demnächst mit einem Schmährelief an einer Kirche in Wittenberg befassen. Es geht um eine Skulptur aus dem 13. Jahrhundert, die zeigt, wie ein Rabbiner einem Schwein in den Anus schaut, während andere Juden an den Zitzen des Tieres trinken. Während sich der Kläger, ein in Bonn lebender jüdischer Rentner, von dem Relief verunglimpft sieht und auf eine Entfernung drängt, verweist die Kirchengemeinde auf eine den historischen Kontext erklärende Informationstafel. Das Oberlandesgericht Naumburg folgte 2020 dieser Argumentation, am 30. Mai verhandelt nun der BGH die Sache. Der Spiegel (Peter Maxwill) berichtet über das Verfahren.

BGH – "Metall auf Metall": Die Band Kraftwerk legte Revision gegen ein kürzlich ergangenes Urteil des OLG Hamburg ein. Deshalb muss sich der Bundesgerichtshof noch einmal mit der Auseinandersetzung zwischen der Kraftwerk und dem Musikproduzenten Moses Pelham um die Verwendung eines zweisekündigen Kraftwerk-Samples widmen. Das Verfahren läuft bereits über zwanzig Jahre, auch BVerfG und EuGH waren bereits damit befasst. Vor dem BGH werde es nun um die Frage gehen, ob das Sample ein "Pastiche" nach § 51a UrhG ist. Weil diese Norm auf die EU-InfoSoc-Richtlinie zurückzuführen ist, sei es wahrscheinlich, dass der Fall per Vorabentscheidungsersuchen wieder beim EuGH lande, prophezeit LTO.

BayObLG – Prämiensparverträge: Wie das Hbl berichtet, droht der Musterklage der Verbraucherzentrale gegen die Nürnberger Sparkasse die Abweisung. Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München habe sich am Freitag abgezeichnet, dass die geforderten Zinsnachzahlungen aus Prämiensparverträgen aus den 1990iger Jahren weniger hoch ausfallen könnten als von den Klägern erhofft und die Sparkassen die Verträge nach 15 Jahren und der damit verbundenen Erreichung der höchsten Prämienstufe kündigen durften.

OVG Sachsen zu Transperson bei der Polizei: Eine vorläufige Weiterbeschäftigung bei der Polizei hat sich laut LTO ein Transmann vor dem Oberverwaltungsgericht Sachsen erstritten. Der Mann hatte sich noch als weibliche Person bei der Polizei beworben, während der Ausbildung an der Polizeifachschule habe er dann Gedanken geäußert, dass er eine Transition plane. Seitens der Polizei sei ihm daraufhin vorgeworfen worden, bei der Eingangsuntersuchung gelogen zu haben. Aufgrund der nun erlassenen Eilentscheidung kann er die Ausbildung jetzt zunächst fortsetzen, bis der Sachverhalt geklärt ist.

LG Bonn – Anthony Modeste/Energiedrink: Über eine Auseinandersetzung zwischen dem Fußballprofi Anthony Modeste und einem Produzenten von Energydrinks berichtet LTO. Der französische Stürmer klagt gegen das Unternehmen auf Rückzahlung von 350.000 Euro aus einem Vertriebsvertrag über die Getränke. Über die genauen Pflichten aus dem Vertrag besteht Uneinigkeit. Der Fußballer gab an, den Vertrag nicht gelesen zu haben, sondern sich auf die mündlichen Vereinbarungen verlassen zu haben. Anfang Juni will das Landgericht Bonn entscheiden, ob die Klage abgewiesen wird oder der Fall durch Befragung von Zeugen weiter aufgeklärt werden soll.

VG Karlsruhe zu Dienstunfall bei G20-Einsatz: Ein Bandscheibenvorfall, den ein baden-württembergischer Polizist 2017 beim G20-Gipfel in Hamburg erlitten hatte, gilt nicht als Dienstunfall. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden, wie taz.de (Christian Rath) berichtet. Die Begründung liegt noch nicht vor. Der Mann hatte seine Rückenprobleme auf die schwere Schutzausrüstung zurückgeführt, die er beim Gipfel 70 Stunden am Stück tragen musste. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob ein viertägiges Ereignis ein Dienstunfall sein könne.

VG Düsseldorf zu Grundschullehrergehalt: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat laut LTO die Klagen zweier Grundschullehrerinnen abgewiesen, die eine mit Studienräten vergleichbare Gehaltseinstufung begehrten. Der Berufsalltag von Lehrern für Grund-, Haupt-und Realschulen unterscheide sich von dem der Studienräte mit der Befähigung für Gymnasien und Gesamtschulen. Daher sei die abweichende Einstufung in die Besoldungsgruppen sachgerecht und nicht willkürlich.

VG Berlin zu palästinensischer Demonstration: Das Verwaltungsgericht Berlin hat laut LTO das Verbot mehrerer pro-palästinensischer Versammlungen, die am Wochenende stattfinden sollten, bestätigt. Bei ähnlichen Versammlungen sei es in der Vergangenheit zu Gewalt gegenüber der Polizei gekommen. Auch seien bei der geplanten Versammlung Äußerungen zu erwarten, welche hochgradig israelfeindlich bzw. antisemitisch sind.

Rechtsprofessor Ralf Michaels sieht im Verfassungsblog das Verbot kritisch. Es sei zwar eine wichtige Lehre aus dem Nationalsozialismus, dass Antisemitismus entschlossen bekämpft werden müsse. Es sei aber auch eine wichtige Lehre, dass Meinungs- und Versammlungsfreiheit zentral seien für einen demokratischen und liberalen Staat, und dass man ihre systematische Beschränkung mit Argwohn sehen sollte.

Geschäftsgeheimnisse: Die Sa-SZ (Johannes Bauer) stellt anhand eines konkreten Falles Probleme des vor drei Jahren in Kraft getretenen Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen dar. Es ging um 52 Mbyte Daten, die der führende Mitarbeiter eines IT- und Software-Unternehmens zu seinem neuen Arbeitgeber mitgenommen haben soll. Nach einer Strafanzeige ermittelt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Auf Anforderung gaben der Ex-Mitarbeiter und das neue Unternehmen Erklärungen ab, dass sie 12 Kerndokumente nicht weitergeben. Für zusätzliche Dokumente unterblieb eine derartige Erklärung. Das Landgericht Bremen erließ eine einstweilige Verfügung, das Landgericht München lehnte sie ab. Laut SZ  könnte hier ein Präzedenzfall dafür entstehen, mit welchem Maßnahmen ein Unternehmen sensible Dokumente schützen müsse, damit diese als Geschäftsgeheimnisse betrachtet werden und eine unbefugte Weitergabe als Verstoß gegen das Gesetz zu werten ist. 

Recht in der Welt

Schweiz – Organspende: Die Schweiz führt für Organspenden die Widerspruchslösung ein, teilen Mo-SZ (Isabel Pfaff) und spiegel.de mit. Eine entsprechende Volksabstimmung hat mit 60 Prozent die Gesetzesänderung befürwortet. Danach gilt künftig jeder Mensch als potenzieller Organspender, der dies zu Lebenszeiten nicht explizit abgelehnt hat. Bislang gilt in der Schweiz wie in Deutschland, dass Organe nur jenen Menschen entnommen werden dürfen, die sich dazu ausdrücklich bereit erklärt haben.

Polen – Justizreform: Die polnische Regierung soll laut Mo-SZ bereit sein, die umstrittene Disziplinarkammer für Richter aufzulösen, um die von der EU-Kommission bisher zurückgehaltenen Milliarden aus dem Corona-Aufbaufonds der EU zu erhalten. Regierungssprecher Piotr Müller sagte der polnischen Nachrichtenagentur PAP, es bestehe mit der EU-Kommission Einigkeit über bestimmte "Meilensteine". Die polnische Opposition und viele Europaparlamentarier beurteilten die Zugeständnisse der polnischen Regierung als völlig unzureichend.

Sonstiges

Volkszählungen: Anlässlich des anstehenden Zensus erinnert tagesschau.de (Frank Bräutigam) an das Volkszählungsurteil von 1983, in dem erstmalig vom Bundesverfassungsgericht ein "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" festgestellt wurde. In der Folge musste der Gesetzgeber das Volkszählungsgesetz nachbessern und vor allem bei der Verwendung der Daten klare Grenzen einbauen. Die Mo-FAZ (Thomas Jansen) schaut insgesamt auf die deutsche Zensusgeschichte nach dem Krieg zurück. Schon lange bevor der "Datenschutz" Einzug in den deutschen Wortschatz gehalten habe, seien Volkszählungen hierzulande von Misstrauen begleitet worden.

Wissenschaftliche Dienste des Bundestages: LTO-Karriere (Franziska Kring) stellt die Tätigkeit bei den wissenschaftlichen Diensten des Bundestags vor. Auf Anfrage von Abgeordneten oder Gremien werden hier Dokumentationen, Ausarbeitungen und Gutachten zu speziellen Fragestellungen erarbeitet. Diese Informationen unterstützen die Abgeordneten bei der Gesetzgebung und der Kontrolle der Bundesregierung.

Beleidigungen: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer gibt auf spiegel.de eine "Anleitung zum Beleidigtsein" und widmet sich dabei verschieden jüngst in der politischen Debatte verwendeten Begrifflichkeiten. Ist es bereits eine Beleidigung, einen anderen eine "beleidigte Leberwurst" zu nennen?

Rechtsgeschichte - Kriegsgewinnler: Martin Rath blickt auf LTO auf Diskussionen von vor 100 Jahren zurück, als es schon einmal um die Abschöpfung des "Übergewinns" von Kriegsprofiteuren ging. In der Öffentlichkeit sei die Idee einer echten Besteuerung der durch den Krieg erzielten geschäftlichen Vorteile populär gewesen, zitiert der Autor die damaligen Wirtschaftjuristen Artur Norden und Martin Friedlaender. Der Gesetzgeber sei diesen "ursprünglichen Volksabsichten" aus Vernunftgründen aber nicht gefolgt – denn es sei "nicht einwandfrei zu unterscheiden" gewesen, welche Gewinne oder Vermögenszuwächse auf dem Krieg beruhten.

Wilderei: LTO (Renate Mikus) beleuchtet den Tatbestand der Wilderei (292 StGB), der zwar eine lange Geschichte hat, dennoch aber – zumindest vor dem Polizistenmord in Kusel, dem ein entsprechendes Delikt vorangegangen war – wenig beachtet wurde. Die komplizierte juristische Gemengelage durch verschiedene Rechtsgüter, einerseits Vermögensdelikt, andererseits Wildökonomie und Artenschutz, bewirke Strafverfolgung auf Grundlage unterschiedlicher Rechtsgebiete, überlappende Zuständigkeiten von Bund und Ländern bei divergierenden Landesrechten und oft unkoordinierte Behördenarbeit.

 

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LTO/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. bis 16. Mai 2022: Landwirt gegen VW-Verbrennungsmotoren / Debatte um § 219a StGB / BGH zu Geld- und Freiheitsstrafe . In: Legal Tribune Online, 16.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48451/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

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