Die juristische Presseschau vom 5. bis 7. Dezember 2020: Digital Ser­vices Act geplant / BVerfG und Demo-Verbot / Haft für ös­ter­rei­chi­schen Ex-Mi­nister

07.12.2020

Die EU-Kommission will große Internetplayer stärker regulieren. Das BVerfG entschied erstmals seit der IfSG-Novelle über ein Versammlungsverbot und der österreichische Ex-Finanzminister Grasser muss wegen Untreue für acht Jahre in Haft.

Thema des Tages

Digitale Dienste: In einem Gastbeitrag für die Mo-FAZ stellen Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und Thierry Breton, Binnenmarktkommissar, das unter dem Titel "Digital Services Act" geplante Paket vor, mit dem die EU-Kommission systemrelevanten Plattformen, den sogenannten "digitalen Gatekeepern", genau definierte Vorgaben dazu machen will, was sie dürfen und was nicht, um unfaires Verhalten und die gezielte Benachteiligung anderer Unternehmen zu vermeiden. Für Verstöße sollen die neuen Regelungen "starke, verhältnismäßige und abgestufte, aber auf jeden Fall abschreckende Sanktionen" vorsehen. Am 15. Dezember will die Kommission zwei konkrete Regelungsvorschläge vorlegen, die einen neuen Rechtsrahmen für digitale Dienstleistungen auf der einen und digitale Märkte auf der anderen Seite schaffen sollen. Der Umgang mit illegalen Inhalten wie Hassrede, Kinderpornographie, Terrorismus oder der Verkauf illegaler oder gefälschter Produkte soll in separaten Rechtsakten geregelt werden. Auch der Spiegel (Patrick Beuth u.a.) berichtet ausführlich. 

Rechtspolitik

Gewerbemietrecht: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will, so schreibt es die Mo-FAZ (Marcus Jung), das Mietrecht ändern, um Gewerbemieter, die von der Corona-Krise betroffen sind, zu unterstützen. Es soll klargestellt werden, dass wenn Händlern und Gewerbetreibenden durch die pandemiebedingte Schließung ihrer Ladenlokale Einnahmen wegbrechen, dies im Verhältnis zum Eigentümer eine "Störung der Geschäftsgrundlage" darstellt. Die Betroffenen können dann gegebenenfalls mit den Vermietern über eine Anpassung der Miete verhandeln.

Umsetzung EU-Urheberrechtsreform: Matthias Döpfner, Präsident des Bundes der Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und Vorstandschef der Axel Springer SE äußert sich im Interview mit der Sa-FAZ (Michael Hanfeld) kritisch zu den Vorschlägen des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung der Europäischen Urheberrechtsrichtlinie. Es werde ein Plattform-Schutzgesetz und nicht eines, das faire Wettbewerbsbedingungen etabliert und die Vielfalt der Verlagswelt erhält, befürchtet Döpfner.

Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft: Auch die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) hat sich dafür ausgesprochen, das Weisungsrecht der Justizminister gegenüber den Staatsanwaltschaften einzuschränken. Es sei sinnvoll, "transparent mit dem externen Weisungsrecht umzugehen, es auf klar rechtsfehlerhafte Entscheidungen zu beschränken und diese Fälle auch sorgfältig zu dokumentieren", sagte Meier, laut einer Meldung des Spiegel (Lydia Rosenfelder). Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hatte vor einigen Tagen angekündigt, das Weisungsrecht im Bereich der europäischen Zusammenarbeit abschaffen zu wollen. Der Richterbund will das auch auf die anderen Tätigkeitsbereiche der Staatsanwaltschaften ausgedehnt haben.

Accountsperrung in sozialen Netzwerken: Am Beispiel von Twitter beschreibt Rechtsprofessor Arnd Diringer in seiner Kolumne in der WamS die Schwierigkeiten, eine Accountsperre auf gerichtlichem Wege wieder aufheben zu lassen. Er meint, dass der Gesetzgeber von Plattformbetreibern nur verlangen müsse, "dass sie für alle Rechtsangelegenheiten einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland haben müssen". Diesem könnten Antragsteller in zivilrechtlichen Eilverfahren eine einstweilige Verfügung zustellen, sodass gerichtliche Verbote gegenüber Twitter schnell wirksam würden.

EU – Desinformation/Pressefreiheit: Jetzt stellt auch LTO die Pläne der Europäischen Kommission im Kampf gegen Extremismus im Netz, fehlende Transparenz von Online-Plattformen, unerwünschte Einmischung aus dem Ausland und Angriffe auf Journalisten vor. Um die Integrität von Wahlen zu sichern, will Kommissarin Vera Jourova zwei neue Gesetze vorschlagen – eines zur Parteienfinanzierung und eines zu politischer Werbung. Außerdem will sie Empfehlungen für den Schutz von Journalisten vorlegen.

EU – Sanktionen für Menschenrechtsverletzungen: Künftig soll die EU leichter Sanktionen bei Menschenrechtsverletzungen verhängen können. Wie die Sa-FAZ (Thomas Gutschker) schreibt, haben sich die Mitgliedstaaten auf ein neues Sanktionsregime geeinigt. Danach können sich Sanktionen gegen natürliche und juristische Personen richten, also auch gegen Unternehmen oder Institutionen. Nach wie vor müssen allerdings alle Maßnahmen einstimmig beschlossen werden.

Justiz

BVerfG zu Querdenken-Demo: Das Bundesverfassungsgericht hat am Samstag den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot der in Bremen geplanten "Mega-Demonstration" der Querdenken-Initiative abgelehnt. Über den Eilantrag entschied das Gericht aufgrund einer Folgenabwägung: Den Ausschlag gab, dass "die gebotenen Mindestabstände" nach der "nicht widerlegten" Feststellung des Bremer Ordnungsamts nicht eingehalten werden können. Dies war der erste Karlsruher Beschluss zu einer Corona-Demo nach Änderung des Infektionsschutzgesetzes Mitte November, betont taz.de (Christian Rath) und erläutert die dort erfolgte Stärkung der Versammlungsfreiheit.

BGH zum Anwaltsvertrag nach Fernabsatzrecht: Der Bundesgerichtshof hat laut einer Meldung auf LTO entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der einen Anwaltsvertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen hat, darlegen und beweisen muss, dass seine Vertragsschlüsse nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgen. Anderenfalls kann ein solcher Vertrag nach den Regeln des Fernabsatzrechtes von Mandanten gekündigt werden. Im zugrundeliegenden Fall ging es um die Klage gegen einen Notenbescheid der Fernuniversität Hagen.

OLG Naumburg – Angriff auf Synagoge: Die Sa-Welt (Per Hinrichs) widmet sich dem Prozess gegen Stephan B. wegen des Anschlags auf eine Hallenser Synagoge und dabei insbesondere dessen Verhältnis zu seiner Mutter. Claudia B. schweigt im Prozess, hatte sich allerdings bei der polizeilichen Vernehmung ausführlich geäußert. Im Artikel wird der forensische Psychiater Norbert Nedopil mit den Worten zitiert, dass sie nicht allein die Schuld daran trage, was aus ihm wurde, aber sie habe doch ihren Teil dazu beigetragen, dass das Kind sich so entwickeln konnte.

LG Nürnberg-Fürth zu "Feuerkrieg Division": spiegel.de berichtet über die erstmalige Verurteilung eines Mitglieds der rechtsextremen Vereinigung "Feuerkrieg Division". Weil er etliche Menschen erschießen wollte, wurde gegen einen 23-jährigen Mann wegen der Planung eines Anschlags eine zweijährige Freiheitsstrafe verhängt.

LG Hannover – Tödliches Stalking: Der Spiegel (Julia Jüttner) berichtet von einem Prozess vor dem Landgericht Hannover, in dem ein Stalker letztlich sein Opfer getötet haben soll. Der Prozess zeigt auch, wie Stalker Technik und soziale Medien nutzen, um ihre Opfer auszuspionieren.

LG Aachen zu erfundenem NSU-Opfer: Über das Bild des Anwalts in der Öffentlichkeit räsoniert der frühere BGH-Richter Thomas Fischer in seiner Kolumne auf spiegel.de. Anlass sind die Reaktionen auf den durch das LG Aachen ausgesprochenen Freispruch eines Rechtsanwaltes, dem vorgeworfen wurde, als Nebenklagevertreter ein nichtexistierendes NSU-Opfer vertreten zu haben.

LG Berlin – Abou-Chaker/Bushido: Die FAS (Julia Schaaf) berichtet zusammenfassend von dem seit August laufenden Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und seine Brüder, bei dem der Rapper Bushido ein wichtiger Zeuge ist. Es geht um "Beleidigungen, Drohungen, eine abgeschlossene Tür, einen Hieb mit einer halbvollen Wasserflasche", um den Rapper unter Druck zu setzen, als dieser im Winter 2017/18 die Trennung wollte. Nach knapp vier Monaten stehe der Prozess allerdings noch ganz am Anfang, heißt es im Text.

AG München zum "falschen Anwalt": Das Amtsgericht München hat einen angeblichen Anwalt, der mit gefälschten Prädikatszeugnissen jahrelang in dem Beruf gearbeitet hatte, unter anderem wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, berichtet LTO.

AG Tiergarten zu Holocaustleugnerin: Erneut gibt es ein Urteil gegen die mittlerweile 92-jährige Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck wegen Volksverhetzung. Die Angeklagte habe im März 2018 im Rahmen eines im Internet veröffentlichten Interviews den Holocaust geleugnet, hieß es im Urteil des Amtsgerichtes Tiergarten, das eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten verhängte. Trotz ihres hohen Alters sei eine Haftstrafe erforderlich, hatte die Staatsanwaltschaft ihren Antrag begründet, es seien "gleichartige Straftaten" zu erwarten. LTO und spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet über die Entscheidung.

Deutsche IS-Rückkehrerinnen vor Gericht: Über die gerichtliche Behandlung von nach Deutschland zurückgekehrten IS-Kämpferinnen schreibt die Sa-SZ (Annette Ramelsberger). Sie werden in der Regel festgenommen und angeklagt, wenn sie deutschen Boden betreten. Je nachdem, wie aktiv sie beim IS waren, habe sich ein Strafmaß von drei bis sechs Jahren eingependelt.

Recht in der Welt

Österreich – Haftstrafe für Ex-Finanzminister: Der frühere österreichische Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist in Wien zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Grasser durch Untreue rund um Millionenzahlungen für die Privatisierung der Wohngenossenschaft Buwog und des Linzer Bürohauses Terminal Tower der Republik Schaden zugefügt habe, heißt es in der Sa-FAZ (Michaela Seiser).

Die Mo-SZ (Alexandra Föderl-Schmid) stellt die Richterin Marion Hohenecker, die das Verfahren geführt hatte, vor. Ruhig, souverän und unprätentiös habe sie durch den Prozess geleitet, sei stets gut vorbereitet gewesen und habe mit Detailwissen aus den mehrere Hunderttausend Seiten umfassenden Gerichtsakten beeindruckt, so das Lob, das sogar von der Angeklagtenseite kam.

Das Urteil habe Signalwirkung, erklärt Alexandra Föderl-Schmid (Sa-SZ). Abgestraft wurde ein System, das in Österreich weit verbreitet ist, dort aber nicht Korruption genannt wird. Zum ersten Mal wurde ein hochrangiger Politiker wegen eines "Tatplans zur illegalen Bereicherung auf Kosten der Republik" mit einer so hohen Haftstrafe belegt.

Syrien – IS-Prozesse: Wie die Sa-SZ (Moritz Baumstieger) berichtet, will die kurdische Selbstverwaltung in Nordsyrien künftig ursprünglich aus Europa stammenden IS-Anhängern und ihre Kinder nicht mehr in ihre Heimatländer zurückführen, sondern ihnen vor Ort den Prozess machen. Schweden hat bereits zugestimmt, dass seine Staatsbürger dort vor Gericht gestellt werden, und schickt zu den für Januar geplanten Prozessen Beobachter. Eine deutsche Kooperation mit lokalen Gerichten könnte die Beziehungen zur Türkei massiv belasten, weil es einer Anerkennung der kurdischen Selbstverwaltung nahe käme.

USA – Computermissbrauch vor dem Supreme Court: Die Frage, ob das Gesetz gegen Computerbetrug und -missbrauch nur gegen Hacker gilt oder aber auch gegen Personen, die einen berechtigten Zugang für mehr nutzen, als ihnen eigentlich erlaubt ist, muss der US-Supreme Court derzeit beantworten. Hintergrund ist der Fall eines Polizisten, der mit seinem Computer als Gefallen für einen Bekannten ein Autokennzeichen recherchierte. Journalisten befürchten, bei einer Ausweitung des Tatbestandes in ihrer Tätigkeit eingeschränkt zu werden, schreibt die Mo-SZ (Hannes Munziger).

USA – "Dreamer"-Programm: Im Streit um das sogenannte "Dreamer"-Programm, das Einwandererkindern einen Schutz vor Abschiebung einräumt, hat ein Bundesgericht in New York die Wiedereinführung angeordnet, wie die Mo-taz meldet. Die Regierung müsse allen teilnahmeberechtigten Einwandererkindern die Antragstellung für das Programm ermöglichen, entschied der Richter und bescherte damit dem noch amtierenden Präsidenten Donald Trump eine weitere Niederlage.

Sonstiges

Corona-Maßnahmen: Rechtsprofessor Oliver Lepsius widmet sich in einem Gastbeitrag in der Mo-FAZ der Frage der Verhältnismäßigkeit der neueren Corona-Schutzmaßnahmen. Das verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit verlange zum einen, die sozialen Kosten der Maßnahmen vollständig und gleichberechtigt in den Blick zu nehmen, zum anderen, Wirkungsketten namhaft zu machen, um die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Maßnahmen beurteilen zu können, fordert der Autor. Die Verhältnismäßigkeit muss gesellschaftlich diskutiert werden, der Gerichtssaal könne dies nicht ersetzen.

Corona und Staatsverschuldung: Der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Ferdinand Kirchhof erläutert im Interview mit der Mo-FAZ (Manfred Schäfers), warum für ihn die geplante Nettokreditaufnahme von 218 Milliarden Euro für dieses und 180 Milliarden Euro für nächstes Jahr gegen die Kreditbremse aus Art. 115 Grundgesetz verstößt. So dürften die Notmittel allein zur Abwehr der Pandemie eingesetzt werden, sie dienen jedoch teilweise auch der Finanzierung schon zuvor geplanter politischer Programme, kritisiert Kirchhof.

Corona und Weihnachtsfeier: Rechtsanwalt Michael Fuhlrott erklärt im Interview mit LTO Karriere, warum in diesem Jahr betriebliche Weihnachtsfeiern ausfallen müssen. Wo digitale Weihnachtsfeiern angeboten werden, können Arbeitnehmer teilnehmen, müssen es aber nicht, sagt Fuhlrott. Denn eine Weihnachtsfeier sei in aller Regel eine außerbetriebliche, gesellige Veranstaltung, die primär den betrieblichen Netzwerken, nicht aber der Erfüllung der Arbeitsaufgabe diene.

Geschäftsgeheimnisse: Rechtsanwältin Anja Mengel erklärt auf LTO, worauf Arbeitgeber bei der Gestaltung ihrer Verträge achten sollten, um sicherzustellen, dass Geschäftsgeheimnisse des eigenen Unternehmens auch gewahrt bleiben. In der Praxis seien dazu aber unverändert viele minderwertige, weil zu pauschale oder gar unwirksame Vereinbarungen zu beobachten.

Immunitätsaufhebung in Thüringen: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat der Justizausschuss des Thüringer Landtages die Immunität von Ministerpräsident Bodo Ramelow und des AfD-Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke aufgehoben. Grund für die Ermittlungen gegen Ramelow ist ein Vorfall im Landtag im Juli, als er dem AfD-Abgeordneten Stefan Möller von der Regierungsbank aus den Mittelfinger gezeigt hatte und ihn in einer Debatte über den künftigen Umgang mit NSU-Akten einen "widerlichen Drecksack" nannte. Bei Björn Höcke besteht der Verdacht der Volksverhetzung, es geht u.a. um eine Äußerung, die sich gegen die Seenotretterin Carola Rackete gerichtet haben soll. LTO berichtet.

Quoten und Gleichberechtigung: Warum seiner Ansicht nach Quoten wie die Frauenquote gegen das Gleichberechtigungsgebot des Artikel 3 Grundgesetz verstoßen, erläutert der Rechtswissenschaftler und Schriftsteller Tonio Walter in einem Gastbeitrag für die Sa-SZ. Diversität sollte das Ergebnis freier Entscheidungen und fairen Wettbewerbs sein, sagt er.

Englischer BGB-Kommentar: Der kürzlich erschienene erste Teil der ersten englischsprachigen Kommentierung des BGB von Gerhard Dannemann und Reiner Schulze wird nun auch in der Mo-FAZ (Jochen Zenthöfer) vorgestellt. Die Texte zeichneten sich durch eine prägnante Sprache und eine ansprechende Fokussierung auf das Wesentliche aus, lobt der Rezensent und empfiehlt jenen, die sich darüber hinaus mit dem deutschen Recht in englischer Sprache beschäftigen wollen, das Werk "Legal Methods – How to work with legal arguments" des Augsburger Hochschullehrers Thomas Möllers.

Berufsbild M&A-Anwältin: Im Interview mit LTO Karriere (Annelie Kaufmann) erzählt Christine Uwase, M&A-Anwältin bei der internationalen Kanzlei DLA Piper über ihren Arbeitsalltag. Am meisten gefallen ihr die Internationalität und der Abwechslungsreichtum ihrer Arbeit sagt die Juristin.

Von Mikrowellen und Yuccapalmen: Über tatsächliche und erfundene Malträtierungen von Tieren schreibt Martin Rath in seiner Kolumne auf LTO. Im Fokus seiner Ausführungen steht insbesondere die nicht artgerechte Nutzung von Mikrowellenstrahlung.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. bis 7. Dezember 2020: Digital Services Act geplant / BVerfG und Demo-Verbot / Haft für österreichischen Ex-Minister . In: Legal Tribune Online, 07.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43651/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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