Die juristische Presseschau vom 28. bis 30. November 2020: Schweizer Lie­fer­ket­ten­ge­setz geschei­tert / Anwalts­honorar soll steigen / Erstes Urteil zu Miss­brauchs­kom­plex Münster

30.11.2020

Der Vorstoß für ein Schweizer Lieferkettengesetz ist an der notwendigen Mehrheit der Kantone gescheitert. Die Anwaltsvergütung soll zum 1.1.2021 erhöht werden und im Missbrauchskomplex Münster wurde das erste Urteil gesprochen.

Thema des Tages

Schweiz stimmt gegen Lieferkettengesetz: In der Schweiz ist die so genannte "Konzernverantwortungsinitiative" gescheitert. Unternehmen sollten danach für Menschenrechts- und Umweltvergehen im Ausland zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden können – und zwar in ihrer Schweizer Heimat. Die Haftung sollte sich auch auf Verstöße bei Hauptlieferanten beziehen. Die Initiative hat zwar eigentlich eine Mehrheit der insgesamt abgegebenen Stimmen erreicht, es fehlt allerdings die Mehrheit der Kantone, wie Mo-taz (Andreas Zumach), Mo-SZ (Isabel Pfaff) und Mo-FAZ (Johannes Ritter) berichten. Fast alle deutsch-schweizerischen Kantone stimmten gegen die Initiative, während diese in der französischsprachigen Schweiz sowie im Tessin auf Zustimmung stieß.

Isabel Pfaff (Mo-SZ) kritisiert, dass in der Diskussion im Wesentlichen kleine und mittlere Unternehmen als potentielle Betroffene genannt wurden, die Schweiz aber mehr global tätige Großfirmen pro Million Einwohner als die USA beherberge. Bei solchen Dimensionen hätte das Land ehrlicher mit sich selbst sein und Verantwortung übernehmen sollen, meint die Autorin. Für Johannes Ritter (Mo-FAZ) ist auch die letztendlich gescheiterte Abstimmung ein starkes Signal nach Deutschland und in die Europäische Union, wo ebenfalls an Lieferkettengesetzen gearbeitet wird.

Rechtspolitik

Anwaltsvergütung und beA: Der Bundestag hat am vergangenen Freitag für eine Erhöhung der gesetzlichen Anwaltshonorare und der Gerichtsgebühren zum 1.1.2021 gestimmt, schreibt LTO (Hasso Suliak). Mit einer ernsthaften Blockade der Bundesländer sei nicht mehr zu rechnen, heißt es im Text. Keine Mehrheit dagegen bekam ein Antrag, den Beginn der aktiven Nutzungspflicht für das besondere elektronische Anwaltspostfach beA nach hinten zu verschieben. Der Erhöhung der Anwaltsvergütung und der entsprechenden Debatte im Bundestag widmet sich auch die Sa-FAZ (Corinna Budras).

In einem separaten Kommentar meint Corinna Budras (Sa-FAZ), dass die Erhöhung jenen Anwältinnen und Anwälten zugute käme, die in ihren kleinen Kanzleien säßen und Tag für Tag den Rechtsstaat ein bisschen besser machten.

Arbeitsschutz in der Fleischindustrie: Das neue Arbeitsschutzkontrollgesetz steht kurz vor der Verabschiedung, noch im Dezember soll es beschlossen werden. Die aktuelle Fassung der Neuregelung, nach der künftig Werkverträge in der Fleischindustrie weitgehend verboten und Leihverträge eingeschränkt werden sollen, stellen die Sa-taz (Stefan Reinecke) und die Sa-FAZ (Dietrich Creutzburg) vor.

Inkassorecht: Der Bundestag hat am vergangenen Freitag ein neues Gesetz zum Inkassorecht beschlossen. Die Neuregelung soll vor allem verhindern, dass bei kleineren Forderungen die Inkassogebühren höher sind als die geforderten Beträge, schreibt die Sa-FAZ.

Patentrecht: Der Weg zu einem europäischen Patentgericht ist frei, der Bundestag hat in der vergangenen Woche ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Eine erste Abstimmung hatte das Bundesverfassungsgericht aus formalen Gründen für nichtig erklärt. Mit dem europäischen Patentgericht soll auch das einheitliche europäische Patent eingeführt werden, das zentral beantragt werden kann und dann in allen teilnehmenden Staaten gilt. Über die neue Regelung berichtet die Sa-FAZ (Corinna Budras).

Illegale Handelsplattformen: Aus dem Bundesjustizministerium kommt ein neuer Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Internetkriminalität. Künftig soll sich danach strafbar machen, "wer eine Handelsplattform im Internet betreibt, deren Zweck darauf ausgerichtet ist, die Begehung von bestimmten rechtswidrigen Taten zu ermöglichen oder zu fördern". Außerdem sollen weitere Ermittlungsmöglichkeiten geschaffen werden, heißt es im entsprechenden Text auf LTO. Bei gewerbsmäßiger Begehung sollen die Telekommunikationsüberwachung und die Online-Durchsuchung eingesetzt werden dürfen.

"Rasse" und Grundgesetz: In dieser Woche will laut Sa-FAZ (Swaantje Marten) das Bundeskabinett die Streichung des Begriffs "Rasse" aus Artikel 3 GG beschließen. Wie genau die künftige Formulierung lauten soll, ist dabei noch nicht klar, Linken- wie auch Grünenfraktion haben vorgeschlagen, das Wort "Rasse" durch "rassistisch" zu ersetzen, so, dass niemand rassistisch – statt "wegen seiner Rasse" – benachteiligt oder bevorzugt werden darf.

Die Mo-FAZ (Thomas Holl) fasst noch einmal zusammen, warum es auch aus wissenschaftlicher Sicht keine biologische Begründung für eine weitere Verwendung des Begriffes gibt. Der "Nichtgebrauch des Begriffes Rasse sollte heute und zukünftig zur wissenschaftlichen Redlichkeit gehören" heißt es in der "Jenaer Erklärung" von vier deutschen Evolutionsforschern, Zoologen und Biologiehistorikern.

Justizministerkonferenz: LTO (Annelie Kaufmann) berichtet von der Herbstkonferenz der Justizminister, die in diesem Jahr ausschließlich per Video stattfand. Unter anderem musste sich dabei Bundesjustizministerin Lambrecht (SPD) vorwerfen lassen, die Länder an Gesetzgebungsverfahren nicht ausreichend zu beteiligen. Außerdem ging es bei der Beratung u.a. um die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung, um die mögliche Übernahme der Kosten für Staatsschutzverfahren durch den Bund sowie um Legal Tech und e-Justice. Darüber hinaus begrüßten die Justizminister und -ministerinnen das Vorhaben des BMJV, Top-Managenden Auszeiten etwa für Mutterschutz, Elternzeit oder Pflege von Familienangehörigen zu ermöglichen.

BJMin Lambrecht im Interview: Im Interview mit der WamS (Thorsten Jungholt/Jacques Schuster) kündigt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) an, dass für die Justiz in den kommenden Jahren 30 Millionen Euro aus dem Pandemiehaushalt für die Digitalisierung bereitgestellt werden sollen. Zur Kritik des Richterbundes, der zu viele neue Gesetze und eine zu geringe personelle Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften beklagt, meint sie, sie erwarte von den Ländern, dass sie bei neuen Gesetzen auch die Ressourcen zur Umsetzung schafften. Außerdem spricht sie über die Streichung des Wortes "Rasse" aus dem Grundgesetz, die Rechtmäßigkeit von Coronabekämpfungsmaßnahmen und entsprechende Entschädigungszahlungen sowie über die angemessene Reaktion auf die Belästigung von Abgeordneten durch "Querdenker" im Bundestag.

Europäische Verbandsklage: Mit der anstehenden Umsetzung der Richtlinie zur Europäischen Verbandsklage befassen sich die Rechtsanwälte Christian Kirchner und Tobias B. Lühmann im FAZ-Einspruch. Die kommenden Auseinandersetzungen über die Anforderungen an qualifizierte Einrichtungen, notwendige Eingriffe in das materielle Recht und das Nebeneinander verschiedener Kollektivklageintrumente werden den Kern der politischen Auseinandersetzungen bilden, die ähnlich intensiv werden könnte wie bei der Einführung der Musterfeststellungsklage, prophezeien die Autoren.

Terroristische Internet-Inhalte: Die Pläne der EU für eine Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte stellt die FAS (Lennardt Loss) vor. Die EU will damit Plattformbetreiber stärker in die Pflicht nehmen: Sie sollen selbst nach terroristischen Inhalten fahnden und innerhalb einer Stunde löschen – ansonsten drohen hohe Geldstrafen.

Abschiebestopp nach Syrien: Wie die Sa-FAZ (Johannes Leithäuser/Swaantje Marten) meldet, will sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bei der anstehenden Innenministerkonferenz am 9. Dezember dafür einsetzen, dass anstelle eines generellen Abschiebestopps künftig zumindest für Straftäter und Gefährder wieder in jedem Einzelfall geprüft werden soll, ob eine Abschiebung nach Syrien möglich ist. Kritik kommt laut Sa-Welt (Manuel Bewarder/Ricarda Breyton) von der SPD.

Clemens Wergin (Sa-Welt) hält die Forderung Seehofers für berechtigt. Wer hoch kriminell ist oder aus ideologischem Hass gegen unsere Gesellschaften heraus Anschläge in Deutschland plane, verstoße gegen den hiesigen Gesellschaftsvertrag, auf dem auch das Asylrecht aufbaue.

Bundespolizeigesetz: Die große Koalition hat sich auf eine Reform des Bundespolizeigesetzes geeinigt. Die Mo-FAZ (Alexander Haneke) berichtet über ein Eckpunktepapier, das führende Innenpolitiker der Koalition ausgehandelt haben. Danach sollen u.a. die Befugnisse in Bezug auf die so genannte Quellen-TKÜ erweitert werden. Eine Online-Durchsuchung, die die Union der Bundespolizei im Rahmen ihrer Aufgaben gerne zugestanden hätte, würde es dagegen nicht geben. Als Konsequenz aus dem Versuch am Berliner Bahnhof Südkreuz soll auch auf Gesichtserkennungssysteme verzichtet werden.

Justiz

BVerfG – Wahlrecht: Die Oppositionsfraktionen von FDP, Linke und Grüne wollen gegen die kürzlich verabschiedeten Neuregelungen zum Wahlrecht Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erheben. Darüber berichten tagesschau.de (Klaus Hempel) und die Sa-SZ (Robert Rossmann). Auch Sachverständige hatten in einer Expertenanhörung während des Gesetzgebungsverfahrens an der Verfassungsmäßigkeit des neuen Gesetzes gezweifelt.

BVerwG zu US-Drohnen und Ramstein: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus der vergangenen Woche, mit dem die Klage dreier Jemeniten gegen die Bundesregierung abgewiesen wurde, kommentiert jetzt auch Jost Müller-Neuhof (Tsp). Er meint, dass Drohneneinsätze Regeln brauchen, das BVerwG jetzt aber wohl die Chance dazu vertan habe.

BAG – Crowdworking: Rechtsanwältin Anja Mengel gibt auf LTO einen Ausblick auf die für Dienstag zu erwartende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes zum Crowdworking. Es geht um den arbeitsrechtlichen Status von Menschen, die ihre einzelnen Arbeitsaufträge über eine Plattform erhalten. Im konkreten Fall klagt ein Auftragnehmer gegen den Plattformbetreiber darauf, den Status als Arbeitnehmer zu haben und damit auch Ansprüche auf Mindestlohn, Urlaub und Krankenversicherung. Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen.

BGH zu Pferdelärm: Der Bundesgerichtshof hat den Bewohnern eines Einfamilienhauses recht gegeben, dessen Wände an die Außenwände eines ohne Baugenehmigung errichteten Pferdestalles grenzten. In Zukunft darf die beklagte Inhaberin des Pferdehofs in dem Stall keine Pferde mehr unterbringen und die Nachbarn müssen sich lautes Wiehern und Tritte gegen die Boxenwände insbesondere nachts nicht mehr anhören, urteilte der BGH laut einer Meldung auf LTO.

BSG zu Kosten einer Spermalagerung: Dass Jobcenter nicht für die Konservierung von Sperma bei drohender Unfruchtbarkeit zahlen müssen, hat das Bundessozialgericht entschieden, wie LTO meldet. Geklagt hatte ein heute 22-Jähriger, der vor einer Chemotherapie auf ärztlichen Rat Sperma hat einfrieren lassen, die Übernahme der jährlichen Kosten von 297,50 Euro hatten sowohl Krankenkasse als auch Jobcenter abgelehnt.

OLG Frankfurt/M. – Mord an Walter Lübcke: spiegel.de (Julia Jüttner) berichtet vom Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Die Familie des Ermordeten ist überzeugt, dass die Tat nicht nur von einem Täter begangen wurde und wirft dem Gericht vor, eine mögliche Tatbeteiligung des Angeklagten H. nicht mit der notwendigen Intensität aufzuklären.

LG Münster – zu Kindesmissbrauch Münster: Das Landgericht Münster verurteilte am Freitag einen 53 Jahre alten Mann zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe. Der Angeklagte hatte einen neun Jahre alten Jungen schwer sexuell misshandelt und vergewaltigt. Es ist das erste Urteil im Missbrauchskomplex Münster. Die Sa-FAZ (Reiner Burger), Sa-SZ und spiegel.de berichten.

StA Mühlhausen – Immunität Björn Höcke: Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat den Antrag gestellt, dem Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke die Immunität zu entziehen. Grund seien zwei Strafanzeigen – eine davon wegen des Verdachts der Volksverhetzung, meldet LTO.

VG Berlin zu Schulwechsel wegen Vater: Auch wenn ein Vater den Schulfrieden an der Schule seines Sohnes stört, berechtigt das die Schule nicht, den Schüler an eine andere Schule zu überweisen, sagt laut LTO das Verwaltungsgericht Berlin. Nach Auffassung des Gerichts fehlt es dafür an einer geeigneten Rechtsgrundlage, denn bei der Maßnahme handele es sich wegen ihrer erheblichen Grundrechtsrelevanz um eine wesentliche Entscheidung, deren Voraussetzungen vom Gesetzgeber getroffen werden müssten, und die nicht einfach die Schulverwaltung allein treffen dürfe.

VG Düsseldorf zum Niqab hinterm Steuer: Beim Autofahren ist das Tragen eines Niqabs zu recht untersagt, hat laut LTO das Verwaltungsgericht Düsseldorf festgestellt. Nur das unverhüllte Gesicht ermögliche die Ahndung von Verkehrsverstößen, die Religionsfreiheit sei dagegen nur in einem Randbereich betroffen, so das VG.

Recht in der Welt

Österreich – Verfassungsjubiläum: Das österreichische Bundesverfassungsgesetz besteht seit 100 Jahren. Aus diesem Anlass widmet sich der Akademische Rat Markus Beham im Verfassungsblog dem Gesetz und dessen Realität. Anders als hierzulande sei es in Österreich nicht gelungen, einen Verfassungspatriotismus zu erzeugen, wie er etwa in Deutschland im Hinblick auf das Grundgesetz existiere.

EU/Polen/Ungarn – Rechtsstaatlichkeit: In einem Gastbeitrag für FAZ-Einspruch antwortet die europapolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Grünen Franziska Brantner auf einen Artikel des polnischen Außenministers Zbigniew Rau, in dem dieser beteuerte, dass seinem Land die Europäischen Verträge heilig seien. Angesichts der Verstöße gerade Polens und Ungarns gegen rechtsstaatliche Prinzipien sieht Brantner darin eine Provokation und mahnt die EU sich nicht erpressen zu lassen. Die EU dürfe sich nicht von Demokratiezerstörern ihrer Handlungsfähigkeit berauben lassen, notfalls müsse der Wiederaufnahmefond ohne Polen und Ungarn aufgelegt werden.

Sonstiges

"Deals" im Strafprozess: Anlässlich der Anfang November erschienenen Untersuchung zur Praxis von Verständigungen im Strafverfahren stellt Ex-Bundesrichter Thomas Fischer auf spiegel.de die geschichtliche Entwicklung vor und nach dem Inkrafttreten des Verständigungsgesetzes 2009 dar. Aus der Studie selbst, die das Fortbestehen "unsauberer Deals" bestätigt hatte, müssten jetzt Konsequenzen folgen, fordert Fischer: Zum Beispiel sollten die prozessualen Sanktionen für Verstöße gegen das Prozessrecht verschärft und wirksam kontrolliert werden. Außerdem sollten die von den angeklagten Taten geschädigten Personen und ihre Rechtsvertreter in mögliche Verständigungsgespräche einbezogen werden, z.B. ein Recht zur Intervention, zur Verhinderung von unangemessenen Ergebnissen und zum Rechtsmittel erhalten.

Stressmanagement: Tipps für ein effektives Stressmanagement gibt Sabine Olschner (LTO). Gerade im Homeoffice gelte: Man müsse sich selber Grenzen setzen, um auch anderen Lebensbereichen Raum zu geben.

Der erste Tatort: Martin Rath hat sich für LTO anläßlich des 50. Sendejubiläums den ersten Tatort noch einmal angeschaut und stellt das der Geschichte zugrundeliegende Problem deutsch-deutscher grenzüberschreitender Familienrechtsstreitigkeiten dar.

Unterm Hammer: Tobias Freudenberg (beck-aktuell) hat sich für seine Glosse die Justizauktion Landes Nordrhein-Westfalen und vor allem deren werbewirksame Social-Media-Begleitung angeschaut. Unter anderem wurde eine Vertikalkreissäge angeboten "für Alle, die sich ihre Kanzlei neu einrichten wollen....".

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

 

 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. bis 30. November 2020: Schweizer Lieferkettengesetz gescheitert / Anwaltshonorar soll steigen / Erstes Urteil zu Missbrauchskomplex Münster . In: Legal Tribune Online, 30.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43574/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen