Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. Juli 2020: Pro­zess gegen Halle-Atten­täter / Vor­schlag für Revi­si­ons­fristen / BVerfG zur Bestands­da­ten­ab­frage

20.07.2020

Am Dienstag beginnt die mündliche Verhandlung gegen den Attentäter von Halle. Der DAV schlägt eine Verlängerung der Revisionsfristen vor und das BVerfG fordert erneut eine Nachbesserung der gesetzlichen Regelungen zur Bestandsdatenabfrage.

Thema des Tages

OLG Naumburg – Angriff auf Synaoge Halle: Am morgigen Dienstag beginnt vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Naumburg, der dazu in Räumlichkeiten des Landgerichts Magdeburg umzieht, die mündliche Verhandlung gegen Stephan B. Er soll am 9. Oktober 2019 schwer bewaffnet zur Synagoge in Halle gefahren sein, um dort ein Massaker anzurichten. Als ihm das nicht gelang, tötete er mehrere Passanten. Der Spiegel (Wolf Wiedmann-Schmidt), die Sa-FAZ (Marlene Grunert/Mona Jaeger u.a.) und die Sa-taz (Pia Stendera/Konrad Litschko) berichten ausführlich die bisherigen Erkenntnisse zu Tat und Täter, die Reaktionen von Betroffenen aus der jüdischen Gemeinde und über das vorläufige forensische Gutachten. Der Psychiater Norbert Leygraf attestiert Stephan B. darin eine komplexe Persönlichkeitsstörung mit autistischen Zügen. Seine Schuldfähigkeit während des Attentats sei dennoch nicht beeinträchtigt gewesen, er handelte nicht im Wahn, das Unrecht seiner Taten sei ihm voll bewusst gewesen.

Rechtspolitik

Kindesmissbrauch: Der Spiegel (Ann-Katrin Müller) meldet, dass sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) gesprächsbereit für weitere Strafverschärfungen bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder zeigte. Die CSU-Landesgruppe im Bundestag hatte in der vergangenen Woche gefordert, dass entsprechende Verurteilungen auf den erweiterten Führungszeugnissen der Täter künftig lebenslang vermerkt bleiben sollen. Die Ministerin sei offen für die weitere Diskussion über eine noch stärkere Ausweitung der Fristen, hieß es aus dem Ministerium.

Lieferketten und Menschenrechte: Der Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsing erinnert in der Sa-Welt daran, dass Deutschland in Bezug auf ein Lieferkettengesetz, wie es jetzt in der Diskussion ist, nicht alleine dasteht: Frankreich und Großbritannien hätten bereits vergleichbare Regelungen. Komme ein solches Gesetz, dann werde entscheidend sein, ob das, was es von deutschen Unternehmen verlange, tatsächlich verhältnismäßig und zumutbar sei, meint Thüsing.

Revisionsfristen: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat einen Vorschlag zur Änderung der Fristen für Revisionsbegründungen erarbeitet. Denn während Gerichte bisher für eine Urteilsbegründung bei Umfangsverfahren sehr lange Zeit haben, muss ein Revisionsantrag binnen eines Monats erhoben und begründet werden. Der DAV schlägt nun vor, die Frist zur Absetzung der Urteilsgründe auf höchstens 27 Wochen (gut sechs Monate) zu deckeln und die Revisionsbegründungsfrist bei Verfahren mit mehr als 50 Hauptverhandlungstagen auf zwei Monate, und bei solchen mit mehr als 100 Hauptverhandlungstagen auf drei Monate zu verlängern. FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) berichtet.

StVO-Bußgeldkatalog: Dass bereits im Mai Richter vor Fehlern im neuen Bußgeldkatalog aus dem Bundesverkehrsministerium warnten, hat der Spiegel (Gerald Traufetter) erfahren. So hatte die Präsidentin des Oberlandesgerichts Stuttgart, Cornelia Horz, in einem Brandbrief am 22. Mai auf die potentielle Unwirksamkeit der kürzlich verabschiedeten Novelle hingewiesen. Die Warnung habe aber das Berliner Ministerium gar nicht erreicht, vermutlich sei sie auf dem Dienstweg hängengeblieben.

EU-Coronapaket und Menschenrechte: Lê Phan-Warnke vom Deutschen Institut für Menschenrechte hat sich für verfassungsblog.de (in englischer Sprache) die EU-Pläne für ein Maßnahmenpaket gegen die unmittelbaren Folgen der Coronavirus-Pandemie angeschaut und geprüft, inwieweit dabei auch die Gewährleistung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Grundrechte berücksichtigt wird.

Justiz

BVerfG zur Bestandsdatenabfrage: Das Bundesverfassungsgericht hat erneut entschieden, dass der staatliche Zugriff auf Bestandsdaten von Telekommunikationsteilnehmern stärker begrenzt werden muss. Die jetzigen Regelungen im Telekommunikationsgesetz und anderen Gesetzen verletzen nach Ansicht der Karlsruher Richter das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Telekommunikationsgeheimnis. spiegel.de (Martin Wolf), lto.de, Sa-FAZ (Alexander Haneke), Sa-SZ (Wolfgang Janisch), Sa-taz (Christian Rath) und netzpolitik.org (Jana Ballweber) berichten über den Beschluss.

Gudula Geuther (deutschlandfunk.de) meint, dass sich trotz der Entscheidung an der Praxis der Behörden nicht viel ändern werde. Denn die Regeln, die die Richter jetzt einfordern, würden sehr viel zulassen. Auch Reinhard Müller (Sa-FAZ) meint, die Entscheidung sei letztendlich "keine große Sache". Der Gesetzgeber habe dafür zu sorgen, dass insbesondere die Sicherheitsbehörden auf fester und bestimmter Grundlage agieren können. Es sei richtig, dass das Bundesverfassungsgericht dem Abruf solcher Daten Grenzen gesetzt habe, sagt Wolfgang Janisch (Sa-SZ). Dabei habe das Gericht – wie es das fast immer tue – ersichtlich darauf geachtet, dass die Sicherheitsbehörden nach wie vor effektiv arbeiten könnten. Für Torsten Kraul (Sa-Welt) ist es kein Ruhmesblatt für den Gesetzgeber, dass die Richter im neuen Urteil ausdrücklich darauf hinweisen, sie hätten schon seit Langem und wiederholt in früheren Urteilen auf eine präzise Begründungspflicht des Staates bei Datenschutzeingriffen hingewiesen. Und Patrick Beuth (spiegel.de) hat seinen Kommentar gleich als Blankotext geschrieben – wiederverwendbar bei der nächsten erfolgreichen Klage gegen Zugriffsbefugnisse von Sicherheitsbehörden. Es wirke, als sei die Legislative in Deutschland schlicht unfähig, ein verfassungsgemäßes "Sicherheitsgesetz" zu entwerfen und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor künftigen Regierungen gleichberechtigt mitzudenken, heißt es unter anderem in seinem Beitrag.

Im Interview mit spiegel.de (Dietmar Hipp) erläutert der Kläger Patrick Breyer (Europaabgeordneter der Piraten) seine Verfassungsbeschwerde. Er habe Whistleblower und Personen schützen wollen, die zu Unrecht verdächtigt werden.

BVerfG/VerfGH Berlin – Berliner Mietendeckel: Der Berliner Senat hat laut lto.de beim Landesverfassungsgericht angeregt, das dortige Verfahren um den Berliner Mietendeckel auszusetzen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Geklagt hatten die Fraktionen von CDU und FDP im Abgeordnetenhaus. Beim Bundesverfassungsgericht sind ein abstrakter Normenkontrollantrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP sowie mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig.

LG München zu AGG-Hopper: Ein als AGG-Hopper bekanntgewordener Münchener Rechtsanwalt wurde laut lto.de (Tanja Podolski) zu einer auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten wegen Betruges und versuchten Betruges verurteilt. Der Angeklagte und sein Bruder sollen sich auf Jobs beworben haben, ohne diese tatsächlich antreten zu wollen und sich dann über Entschädigungsklagen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine Einnahmequelle verschafft haben.

LG Hamburg – KZ-Wachmann Stutthof: zeit.de dokumentiert die Plädoyers der Nebenklagevertreter im Prozess gegen den heute 93-jährigen Bruno D., dem vorgeworfen wird, an mehreren tausend Morden im KZ Stutthof beteiligt gewesen zu sein. Sie beantragten eine Jugendstrafe bis zu zwei Jahren.

LG Duisburg – Loveparade-Verfahren: Anfang Mai hatte das Landgericht Duisburg das Loveparade-Verfahren eingestellt. In einem ganzseitigen Beitrag schaut die Mo-FAZ (Reiner Burger) auf den Gesamtkomplex zurück, bei dem nicht zuletzt durch das Verfahrensende zahlreiche Fragen zu einem möglichen individuellen und behördlichen Versagen offengeblieben sind.

VGH Mannheim zur Quarantänepflicht für Türkei-Rückkehrer: Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die vierzehntätige Quarantänepflicht für Rückkehrer aus der Türkei bestätigt, meldet lto.de. Es sei grundsätzlich nicht zu beanstanden, die Pflicht zur Quarantäne an die Einreise aus einem ausländischen Risikogebiet anzuknüpfen, so das Gericht in einer Eilentscheidung. Es sei jedoch offen und bedürfe einer vertieften Klärung in einem möglichen Hauptsacheverfahren, ob die Türkei zu Recht als Risikogebiet betrachtet werde.

BGH zur Zulassung als Syndikusanwalt: lto.de (Pia Lorenz) stellt ein Urteil des Bundesgerichtshofs vor, in dem entschieden wurde, dass eine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt nicht erhält, wer Kunden seines Arbeitgebers berät. Für viele angestellte Juristen in der Wirtschaft dürfte das bedeuten, dass sie keine Syndikuszulassung bekommen, also auch nicht ins Versorgungswerk der Rechtsanwälte einzahlen können, heißt es im Text. Das gelte zum Beispiel für Versicherungsmakler, aber auch für Unternehmensberatungen, in denen Mitarbeiter traditionell Kunden des Arbeitgebers rechtlich beraten.

VerfGH Thüringen zum Paritätsgesetz: Christine Hohmann-Dennhardt kommentiert auf verfassungsblog.de die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, in der dieser das Landesparitätsgesetz für verfassungswidrig erklärt hat. Das Wahlrecht und die Wählbarkeit von Frauen wie Männern sei wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie, betont die frühere Bundesverfassungsrichterin. Bisher werde durch die Parteien über die Wählbarkeit entschieden und dies werde unter Berufung auf das Gleichberechtigungsgebot durch ein Parité-Gesetz korrigiert. Dass damit ein demokratiegefährdender Rückfall in ständestaatliche Verhältnisse und Gruppenrepräsentanzen in den Parlamenten verbunden sein soll, sei nur schwer nachvollziehbar, sagt Hohmann-Dennhardt.

Morten Freidel (FAS) kritisiert die Kritik an der Entscheidung, soweit sie sich auf die überwiegend männliche Zusammensetzung des Gerichts bezieht. Ein solcher identitätspolitischer Ansatz, wonach niemand unparteiisch sein kann, sondern immer nur die Interessen der eigenen Gruppe vertreten könne, bedrohe die repräsentative Demokratie. Die könne nur funktionieren, wenn Richtern zugestanden werde, im Namen des Volkes zu urteilen, und Politikern, das Volk zu vertreten.

EuGH zum Privacy-Shield-Abkommen: Im Interview mit der Mo-FAZ (Constantin van Lijnden) erläutert der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Privacy-Shield-Abkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten und die Konsequenzen, die sich daraus insbesondere für Unternehmen ergeben.

Recht in der Welt

Polen – Urteile zu "LGBT-Ideologie": Zwei polnische Gerichte haben die Beschlüsse von Gemeinden gegen das vermeintliche Vordringen einer "LGBT-Ideologie" für ungültig erklärt, wie die Sa-FAZ (Gerhard Gnauck) berichtet. Nachdem im vorigen Jahr die Hauptstadt Warschau eine "LGBT-Charta" verabschiedet hatte, um die Rechte von Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen zu schützen, hatten etwa hundert Gemeinden, Kreise und Bezirke, fast alle im konservativen Südosten Polens, Beschlüsse "gegen die LGBT-Ideologie" oder "für die Familienrechte" verabschiedet. Die Verwaltungsgerichte der Wojewodschaften Oberschlesien und Masowien gaben nun entsprechenden Klagen des polnischen Sprechers für Bürgerrechte, Adam Bodnar, gegen diese Beschlüsse statt.

Türkei – Alternative Rechtsanwaltskammern: Bertil Emrah Oder, Rechtsprofessorin an der Universität Istanbul, schreibt auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) über ein neues Gesetz, das die Organisation der türkischen Rechtsanwaltskammern erheblich beeinflussen wird, und über die Demonstrationen gegen diese Neuregelung.

USA – Auslieferung von VW-Manager: Der frühere Volkswagen-Manager Oliver Schmidt, der wegen der Abgasmanipulationen in den USA zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt worden war, darf den Rest seiner Haftstrafe in einem deutschen Gefängnis verbüßen. Sowohl Schmidt selbst als auch das zuständige Gericht in Detroit hatten, wie Sa-FAZ (Roland Lindner) und lto.de melden, einer Auslieferung nach Deutschland zugestimmt.

USA – Klage gegen Maskenpflicht: Der republikanische Gouverneur des amerikanischen Bundesstaates Georgia hat die demokratische Bürgermeisterin von Atlanta verklagt, weil sie für ihre Stadt eine Maskenpflicht verhängt hatte. Laut einem Artikel der Sa-FAZ (Majid Sattar) argumentiert der Gouverneur u.a. mit der fehlenden Kompetenz der Stadt.

Israel – Prozess gegen Premierminister Netanjahu: Im Korruptionsprozess gegen den amtierenden Premierminister Benjamin Netanjahu soll Anfang nächsten Jahres die Zeugenvernehmung beginnen, berichtet die Mo-SZ (Peter Münch).

Für Israels Demokratie sei es gewiss kein gutes Zeichen, dass der amtierende Premierminister wegen Korruption vor Gericht stehe, sagt Peter Münch (Mo-SZ) in einem separaten Kommentar. Umso bedeutsamer sei es da, dass sich die Richter in Jerusalem nicht von Benjamin Netanjahu und seinen Anwälten drangsalieren ließen.

Sonstiges

beA: Rechtsanwalt Martin Schafhausen hat sich für rsw.beck.de die aktuelle Rechtsprechung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach angeschaut. Insbesondere geht es dabei um die Frage, ob Anwälte das beA zur Fristwahrung nutzen müssen, wenn andere Übermittlungswege nicht zur Verfügung stehen. LG Mannheim und BGH haben das wohl bejaht, OLG Dresden und LG Krefeld sind anderer Auffassung.

Politische Ästhetik: Dem rechtlichen Umgang mit Symbolen im politischen Diskurs widmet sich die Forschungsassistentin Samira Akbarin auf verfassungsblog.de. Sie meint, dass Bildersturm und Denkmalsturz im demokratischen Rechtsstaat politisch gerechtfertigt seien, wenn sie die politische Gemeinschaft darin unterstützen, ihrem eigenen Anspruch gerecht zu werden.

Schuld: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer fasst in seiner Kolumne auf spiegel.de anhand eines Stuttgarter Falles zusammen, welche Bedeutung die Feststellungen des Strafgerichtes zur Schuld eines Täters haben. Ein 37-Jähriger hatte eine ihm unbekannte 77-jährige Frau auf offener Straße getötet und wurde dafür in der vergangenen Woche vom LG Stuttgart vom Vorwurf des Mordes freigesprochen und eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Buchrezension – "Juristendeutsch": lto.de (Pia Lorenz) stellt das neue Buch des Frankfurter Juraprofessors Roland Schimmel vor. In "Juristendeutsch" erläutert Schimmel anhand von 206 Beispielen wie juristische Texte einfacher und verständlicher formuliert werden können.

Demokratie und Gleichberechtigung: Martin Rath befasst sich auf lto.de angesichts der Diskussion um Paritätsgesetze mit Ideen, wie der "Volkswille" bei der politischen Teilhabe besser gwährleistet werden kann und widmet sich dabei insbesondere dem Werk des heute in Flensburg lehrenden Soziologen Gerd Grözinger.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. Juli 2020: Prozess gegen Halle-Attentäter / Vorschlag für Revisionsfristen / BVerfG zur Bestandsdatenabfrage . In: Legal Tribune Online, 20.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42245/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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