Die juristische Presseschau vom 29. Februar bis 2. März 2020: Ver­gleich für VW-Kunden / Reak­tionen auf Sui­zid­hil­feur­teil / Ver­fas­sungs­be­schwerde gegen Impf­pflicht

02.03.2020

vzbv und VW haben sich nun doch auf einen Vergleich geeinigt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe wird kontrovers diskutiert und Eltern klagen gegen Impfpflicht in Karlsruhe.

Thema des Tages

OLG Braunschweig – Vergleich zur Musterfeststellungsklage: Am Freitag haben sich nun doch der Verbraucherzentrale Bundesverband und VW auf einen Vergleich im Verfahren um die Musterfeststellungsklage der Verbraucherschützer gegen den Autobauer geeinigt. Danach sollen rund 260.000 Dieselkunden je nach Modell und Alter ihres Autos Entschädigungen zwischen 1.350 und 6.257 Euro erhalten. Außerdem haben sich die Parteien auf das Verfahren zur Abwicklung des Vergleiches geeinigt. lto.de (Pia Lorenz), HBl (Volker Votsmeier, Stefan Menzel), Sa-FAZ (Markus Jung, Carsten Germin) und Sa-SZ (Angelika Slavik) fassen die Ergebnisse der Vereinbarung zusammen.

Rechtsreferendar Tobias Pollmann analysiert auf zpoblog.de den nun abgeschlossenen Vergleich aus rechtsökonomischer Sicht und kommt zu dem Schluss, dass das Instrument der Muterfeststellungsklage trotz des jetzt erzielten Erfolges "defizitär konstruiert" sei. Vergleiche würden im aktuellen Modell vor allem dann geschlossen, wenn sie für die Verbraucher nachteiliger seien als für die Unternehmen.

Volker Votsmeier (Hbl) sieht den Abschluss des Vergleiches als Erfolg. Das Ergebnis sei aus Kundensicht im Vergleich zu manchen Einzelklagen nicht herausragend, aber akzeptabel. Max Hägler (Sa-SZ) meint, dass es gut sei, dass damit das Verfahren nun seinen Abschluss gefunden habe. Ohne den Vergleich hätten die VW-Kunden wohl Jahre lang auf ein Urteil warten und danach wiederum einzeln klagen müssen. Für Marcus Jung (Sa-FAZ) sollte der Vergleich und sein holpriges Zustandekommen eine Mahnung an den Gesetzgeber sein, die niedrigen Gebühren der Klägeranwälte zu erhöhen.

Rechtspolitik

"Rasse" im Grundgesetz: Die Grünen haben einen Aktionsplan erarbeitet, der Maßnahmen gegen Rassismus vorsieht. Unter anderem wird vorgeschlagen, den Begriff der Rasse aus Artikel 3 Grundgesetz zu streichen, weil die Einteilung von Menschen in Rassen in der Wissenschaft ohnehin seit Langem als unhaltbar gelte. Die Mo-taz (Ulrich Schulte) berichtet über die Pläne.

Glücksspiel-Staatsvertrag: bild.de (Julius Böhm) fasst die Streitpunkte zu den geplanten Neuregelungen für das Glücksspielwesen zusammen. Von den Anbietern werden vor allem das 1000-Euro-Einsatzlimit, das Verbot paralleler Spiele und das abendliche Werbeverbot im TV, Radio und Internet für Internetcasinos kritisiert.

Waffenrecht: Der Spiegel (Matthias Bartsch, Markus Becker u.a.) beschreibt, wie sich die Waffenlobby erfolgreich gegen schärfere Regelungen zum Waffenbesitz wehrt. So habe sich die Koalition Ende letzten Jahres darauf geeinigt, die Verschärfung des Waffenrechts abzuschwächen.

Gemeinnützigkeit: Nach der Attac-Entscheidung des Bundesfinanzhofes will Bundesfinanzminister Olaf Scholz laut Sa-taz (Malte Kreutzfeld) bis Ende nächsten Jahres das Gemeinnützigkeitsrecht überarbeiten. Bis dahin habe sich das Ministerium mit den Ländern darauf geeinigt, dass keinen weiteren Vereinen auf der Grundlage dieses Urteils die Gemeinnützigkeit entzogen werden soll. Der Bundesfinanzhof hatte im vergangenen Jahr den Entzug des Gemeinnützigkeitsstatus von Attac bestätigt.

Justiz

BVerfG zu Suizidhilfe: Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche festgestellt, dass das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe verfassungswidrig ist. Carsten Schütz, Direktor des Sozialgerichts Fulda und Thomas Sitte, Palliativmediziner und Vorstandsvorsitzender der Deutschen Palliativstiftung äußern sich im FAZ-Einspruch äußerst kritisch über die Karlsruher Entscheidung. Nicht nur die hinlänglich bekannten, einfachste palliativmedizinische Standards missachtenden Horrorszenarien eines qualvollen Sterbens seien zum unhintergehbaren maximal individualistisch ausgeprägten Schutzgut des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erklärt worden, sondern auch der Suizid aus jedem noch so lächerlichen Grund, kritisieren die Autoren. Reinhard Müller (FAS) befürchtet, dass die nun wieder mögliche geschäftsmäßige Suizidhilfe den ohnehin vorhandenen Druck von hilfsbedürftigen Menschen, ihren Angehörigen nicht mehr länger zur Last zu fallen, verstärke. Die natürliche Schwelle, und auch die gehöre zum freien Menschen, den letzten Schritt zu gehen, habe Karlsruhe abgeschliffen. Cornelia Schmergal (Spiegel) sieht es im Leitartikel des Heftes positiv, dass die Richter einen Freiheitsraum eröffnet hätten, der so weit sei, dass es an eine Zumutung - allerdings eine notwendige - grenze. Auch für Barbara Dribbusch (Sa-taz) ist das Karlsruher Urteil richtig und mutig. Die Richter hätten nicht versucht, das Thema zu befrieden, was ein Scheinfrieden gewesen wäre, sondern hätten den Raum weit geöffnet für die Ambivalenzen, die zum Grenzbereich zwischen Leben und Tod dazugehörten.

Auf Gesundheitsminister Jens Spahn wächst unterdessen der Druck, das tödliche Mittel Natrium-Pentobarbital für sterbewillige Schwerstkranke freizugeben, berichtet der Spiegel (Dietmar Hipp). "Nach diesem Urteil gibt es keinen Grund mehr, dieses für einen sanften Suizid am besten geeignete Mittel zu verweigern", wird der Münchner Medizinrechtler Wolfgang Putz, der einen Arzt in Karlsruhe vertreten hatte, zitiert.

BVerfG zu Kopftuchverbot für Referendarinnen: Die Forschungsassistentin Agilah Sandhu befasst sich auf verfassungblog.de kritisch mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, mit der das hessische Kopftuchverbot für Rechtsreferendare bestätigt wurde. Ihr leuchtet unter anderem nicht ein, warum nach Ansicht des Gerichtes zwar einerseits religiöse Symbole im richterlichen Dienst für sich genommen keine Zweifel an der Objektivität der Richterperson begründen können, wohl aber eine Referendarin mit Kopftuch sich die Verletzung der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates entgegenhalten lassen muss. Sonka Zekri (Sa-SZ) kritisiert, dass die Karlsruher Richter das Kopftuch allein als religiöses Symbol sehen.

BVerfG – Impfpflicht: U.a. die Mo-SZ, die Mo-FAZ und die Mo-taz melden, dass Vertreter mehrerer Familien mit Kleinkindern Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen die seit Anfang März geltende Masern-Impfpflicht eingereicht haben. Die Eltern sehen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder, das Erziehungsrecht der Eltern und Gleichheitsgrundsätze verletzt.

BVerfG – § 219a StGB: Die Mo-taz (Christian Rath) weist darauf hin, dass für die Klage einer Berliner Ärztin gegen eine auf § 219a Strafgesetzbuch (Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbruch) beruhende Verurteilung der bisher eher konservativ entscheidende Zweite Senat des Bundeverfassungsgerichtes zuständig sein wird. Damit sei möglicherweise schon eine Vorentscheidung getroffen, heißt es im Artikel.

VG Berlin – Rückholung einer IS-Anhängerin: Das Verwaltungsgericht Berlin drängt das Auswärtige Amt, eine gerichtliche Entscheidung vom vergangenen August umzusetzen. Damals hatte das Gericht entschieden, dass eine deutsche IS-Anhängerin und ihre beiden Kinder aus Nordsyrien zurückgeholt werden müssen. In einem nun veröffentlichten Beschluss, über den lto.de (Markus Sehl) berichtet, hat das VG nun eine Frist bis Ende März gesetzt und ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht.

StA Stuttgart – Porsche-Mitarbeiter: Laut Spiegel (Simon Hage) hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart ihre Ermittlungen zu den Abgasmanipulationen an Dieselfahrzeugen bei Porsche von bisher drei auf insgesamt sieben Beschuldigte ausgeweitet. In der vergangenen Woche sind drei gewerbliche Standorte und drei Privatwohnungen durchsucht worden.

StA Frankfurt/M. – Durchsuchungen bei Clifford Chance: Wie die Sa-SZ (Jan Willmroth) erfahren hat, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. in der vergangenen Woche Kanzleiräume von Clifford Chance durchsucht. Es ging um belastendes Material gegen die ABN Amro Bank, gegen die im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften ermittelt wird. Allerdings wird auch gegen Anwälte von Clifford Chance ermittelt, wie es im Artikel heißt. Sie sollen die Untersuchungen gegen ABN Amro in einem Maße erschwert haben, dass eine frühere Razzia in der Bank in Teilen ergebnislos abgebrochen werden musste.

AG Tiergarten zu Äußerungen über Sawsan Chebli: Das Amtsgericht Tiergarten hat in der vergangenen Woche einen Blogger, der sich abfällig über die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli geäußert hatte, vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Er hatte auf Youtube die SPD-Politikerin als "islamische Sprechpuppe" und "Quotenmigrantin" bezeichnet. Die Sa-taz (Juri Sternburg) widmet sich in einer Kolumne der Entscheidung, die FAS (Friederike Haupt) berichtet von dem Prozess. Die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) erläutert den (verfassungs-)rechtlichen Rahmen, in dem die Entscheidung gefallen ist.

Jost Müller-Neuhof (Tsp) findet, dass das Gericht nicht der richtige Schauplatz für die Auseinandersetzung sei. Um vor Gericht Exempel zu statuieren, sollte man sich Fälle aussuchen, die eine bedenkenlose Verurteilung erwarten lassen, alles andere mache die Gegenseite stärker, so Müller-Neuhof.

OVG Münster – Vergleiche zu Dieselfahrverboten: In der vergangenen Woche haben sich die Parteien vor dem Oberverwaltungsgericht Münster über Alternativen zu einem Dieselfahrverbot in mehreren nordrhein-westfälischen Städten geeinigt. Die Vergleiche zu den jeweiligen Luftreinhalteplänen seien ein klassischer Kompromiss, für den sich alle ein Stück bewegt haben, begrüßt Martin Gropp (Mo-FAZ) die Einigung.

BGH zu Haftung für fehlerhafte Brustimplantate: Rechtsanwältin Isabel Jakobs stellt auf lto.de das BGH-Urteil zur Haftung des TÜV für Schäden, die durch fehlerhafte Brustimplantate des inzwischen insolventen französischen Herstellers Poly Implant Prothèse entstanden sind, vor. Nach Ansicht der klagenden Krankenkasse sollte der TÜV diese Kosten erstatten, da er in seiner Funktion als benannte Stelle im Auftrag des Herstellerunternehmens bei dem notwendigen EU-Konformitätsbewertungsverfahren mitgewirkt hatte. Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen, in der Entscheidung jedoch klargemacht, dass zwar keine vertragliche, aber eine deliktische Haftung der benannten Stelle – hier des TÜV – in Betracht komme.

OLG Köln zu AGB von Paypal: Dass die 80-seitigen AGB des Zahlungsdiensteanbieters Paypal nicht allein aufgrund ihrer Länge unwirksam sind, hat laut lto.de das Oberlandesgericht Köln auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hin entschieden. Zwar könne es einen Verstoß gegen das Transparenzgebot darstellen, wenn die AGB im Verhältnis zur Bedeutung des Geschäfts einen vertretbaren Umfang überschritten, der vzbv habe jedoch nicht dargelegt, dass der Umfang der Paypal-AGB unzumutbar sei, sagte das Gericht.

Recht in der Welt

Niederlande – Betrugsaufklärung durch Algorithmen: Der Rechtswissenschaftler Johann Laux analysiert im FAZ-Einspruch die Entscheidung des Bezirksgerichtes Den Haag, das die Verwendung eines automatisierten Systems zur Aufklärung von Sozialbetrug untersagt hatte. Das sogenannte Systeem Risico Indicatie (SyRI) verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), meinten die niederländischen Richter. Dem Projekt gelinge keine gerechte Abwägung zwischen der Vorbeugung von Betrug und der Verletzung der Privatsphäre.

Großbritannien – Julian Assange: spiegel.de (Dietmar Pieper) hat sich mit der Linkenpolitikerin Sevim Dagdelen unterhalten, die in London den Prozessauftakt gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange beobachtet hat. Für Dagdelen deutet alles Bisherige darauf hin, dass hier ein reiner Schauprozess geführt werde.

IStGH – Omar al-Baschir: Josef Alkatout, Rechtsanwalt und Dozent für internationales Strafrecht, beleuchtet in einem Gastbeitrag für Sa-SZ die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofes gegen den früheren sudanesischen Präsidenten Omar al-Baschir und die Ankündigung der sudanesischen Übergangsregierung, mit dem Strafgerichtshof zusammenarbeiten und al-Baschir auszuliefern zu wollen. Sollte es wirklich zu einem Prozess gegen Omar al-Baschir in Den Haag kommen, wäre das für die gesamte internationale Strafgerichtsbarkeit ein epochaler Durchbruch, sagt Alkatout.

Sonstiges

Grundgesetz und Religion: In einem ganzseitigen Beitrag in der Mo-FAZ setzt sich Rechtsprofessor Rudolf Steinberg mit dem Verhältnis zwischen Religion und Verfassung auseinander. Mit dem Prozess des Zurückdrängens von Religion gehe für die Gesellschaft gleichzeitig auch viel verloren: die mäßigende, aufgeklärte und den Gemeinsinn fördernde Stimme der Religion in den Schulen, in den sozialen Aktivitäten, in den Diskussionen über die Zivilität der Gesellschaft, resümiert der Autor.

Die Würde des EU-Parlamentes: Rechtsanwalt Sebastian Roßner befasst sich auf lto.de mit der Reaktion des Europaparlamentes auf ein Video des Abgeordneten und Satirikers Martin Sonneborn. Die Verwaltung des Europaparlamentes stört sich daran, dass Sonneborn zur Aufnahme die parlamentseigene Filmbox genutzt habe, nach Ansicht des Präsidenten mit dem Video aber die Würde des Parlamentes verletzt werde.

Anwaltsvergütung: lto.de berichtet über eine Petition des Kölner Anwaltvereins, mit der eine Erhöhung der gesetzlichen Anwaltsgebühren gefordert wird. Die Initiatoren verweisen insbesondere auf den Bereich der Beratungs- und Prozesskostenhilfe, bei der sich die anwaltliche Vergütung nach dem RVG richtet, dessen Sätze aber im Vergleich zu individuell vereinbarten Honoraren deutlich niedriger seien. Aufgrund der niedrigen Gebühren könnten nicht alle Anwälte diese Fälle in dem Umfang annehmen, in dem es notwendig wäre und dies stelle eine Gefahr für den Rechtsstaat und die Garantie des Zugangs zum Recht, gerade für einkommensschwache Personen, dar.

Interview Jens Söring: Der Spiegel (Sarah Heidi Engel, Hauke Goos u.a.) hat sich mit Jens Söring unterhalten, der in den USA wegen Doppelmordes verurteilt wurde und dort über dreißig Jahre Haft verbüßte. Söring erzählt ausführlich aus seiner Zeit im Gefängnis und auch, wie es ihm seitdem geht.

Coronavirus: Die Sa-taz (Christian Rath) fasst zusammen, welche Maßnahmen staatliche Behörden ergreifen dürften, um die Gefahr einer Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken. So ist die Abriegelung ganzer Dörfer denkbar, allerdings ist sie nur dann erlaubt, wenn Virologen davon überzeugt sind, auf diese Weise tatsächlich eine Ausbreitung des Virus wirksam einschränken zu können.

Häusliche Gewalt gegen Frauen: Im Interview mit der FAS (Julia Schaaf) spricht Christina Clemm über ihre anwaltlichen Erfahrungen mit der Gewalt gegen Frauen im persönlichen Nahbereich. Die Berliner Rechtsanwältin ist seit fast 25 Jahren als Nebenklagevertreterin auf geschlechtsspezifische Gewalt spezialisiert.

Dieselskandal und Gesundheitsfolgen: Der österreichische Bundesbeamte Christoph Kathollnig befasst sich in einem Beitrag für lto.de mit der Frage, inwieweit die für die Dieselmanipulationen Verantwortlichen auch für Gesundheitsschäden in der Bevölkerung verantwortlich sein könnten.

Deutsches Recht in der Südsee: Martin Rath erinnert auf lto.de an die Machtübernahme des Deutschen Reiches über die westlichen Samoa-Inseln.

 

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Februar bis 2. März 2020: Vergleich für VW-Kunden / Reaktionen auf Suizidhilfeurteil / Verfassungsbeschwerde gegen Impfpflicht . In: Legal Tribune Online, 02.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40567/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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