Die juristische Presseschau vom 15. bis 17. Februar 2020: VW-Ver­g­leich geschei­tert / OVG stoppt Tesla-Rodungen / Haft­be­fehle für mut­maß­liche Rechts­ter­r­o­risten

17.02.2020

Am Freitag sind die Vergleichsverhandlungen zwischen Verbraucherzentrale und VW geplatzt. Das OVG Berlin-Brandenburg stoppt die Rodungen für das Tesla-Werk und die Bundesanwaltschaft erwirkt Haftbefehle gegen mutmaßliche Rechtsterroristen.

Rechtspolitik

VW-Musterfeststellungsklage: Am vergangenen Freitag sind die Verhandlungen zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und dem Autohersteller VW zu einer außergerichtlichen Einigung im Verfahren um die Musterfeststellungsklage der Verbraucherschützer gescheitert. Im Interview mit dem Hbl (Volker Votsmeier/Stefan Menzel) erläutert Klaus Müller, Vorstand des vzbv, seine Sicht auf das Scheitern der Verhandlungen. Er fühle sich von der Entscheidung von VW überrascht und übergangen, so Müller. Über das Scheitern des Vergleiches, die unterschiedlichen Darstellungen der Gründe dafür und über das Angebot von VW, die einzelnen Kläger dennoch auszuzahlen, berichten auch FAS (Corinna Budras/Christian Müßgens), Sa-FAZ (Marcus Jung/Christian Müßgens), Sa-SZ (Klaus Ott), Sa-taz (Kai Schöneberg) und lto.de. Die FAS (Corinna Budras/Christian Müßgens) und spiegel.de (Simon Hage/Martin Hesse u.a.) fassen die wichtigsten Fragen und Antworten für die an der Musterfeststellungsklage beteiligten Verbraucher zusammen.

Für Marcus Jung (Sa-FAZ) geht es bei dem gescheiterten Vergleich vor allem um einen Verlust der Glaubwürdigkeit des vzbv, während Angelika Slavik (Sa-SZ) die Verantwortung bei VW sieht. Volkswagen stelle die Verbraucherschützer und ihre Anwälte als gierig, unprofessionell und nur auf ihren eigenen finanziellen Vorteil bedacht hin – offenbar in der Hoffnung, deren Position für die weitere gerichtliche Auseinandersetzung zu schwächen. Dass VW den Vergleich nun an den Anwaltshonoraren scheitern lasse, liege vor allem daran, dass man das Instrument der Musterfeststellungsklage für die Zukunft so unattraktiv wie möglich machen will, vermutet Philipp Vetter (Sa-Welt). Anwälte sollen keinen Anreiz haben, um und für Mandanten zu kämpfen, weil sie immer befürchten müssten, dass sie am Ende leer ausgehen.

Rechtspolitik

Mietpreisbremse: Der Bundestag hat in der vergangenen Woche die sogenannte Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängert, wie die Sa-FAZ und die Sa-SZ melden.

Verschleierungsverbot vor Gericht: Ende Dezember ist eine gesetzliche Neuregelung in Kraft getreten, wonach eine Gesichtsverschleierung vor Gerichten bundesweit verboten ist. Die Sa-FAZ (Marlene Grunert/Matthias Wyssuwa) stellt die Neuregelung vor. Wie relevant das Verbot in der Praxis sei, lasse sich bislang nicht feststellen, heißt es im Artikel. In einer früheren Bundesratsinitiative sei vor allem von Bayern und Nordrhein-Westfalen die Rede gewesen, wo die Justiz davon ausgehe, dass Fallkonstellationen mit vollverschleierten Personen zunähmen, "angesichts der beachtlichen Zahl von Zuwanderern aus Kulturkreisen, in denen eine solche Verschleierung nicht unüblich ist".

StVO-Novelle: Der Bundesrat hat in der vergangenen Woche einer Novelle der Straßenverkehrsordnung zugestimmt, dabei allerdings einige Änderungen gefordert. Damit können künftig höhere Bußgelder beispielsweise für Falschparker verhängt werden. Einem allgemeinen Tempolimit hat die Länderkammer eine Absage erteilt. Die Sa-SZ (Henrike Roßbach) stellt die Neuregelungen vor. Community.blog.de (Carsten Krumm) weist darauf hin, dass die neue StVO auch eine Änderung enthält, nach der bereits bei innerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen um 21 km/h oder mehr ein Regelfahrverbot fällig wird.

Influencer: Das Bundesjustizministerium hat einen Vorschlag zur Regelung der Kennzeichnungspflicht bei Postings von Influencern vorgelegt. Das BMJV will klarstellen, dass Äußerungen auf sozialen Medien nicht als Werbung gekennzeichnet werden müssen, wenn sie ohne Gegenleistung erfolgen und vorrangig der Information und Meinungsbildung dienen. lto.de (Annelie Kaufmann) stellt die geplante Neuregelung vor.

Justiz

BVerfG – Neutralitätspflicht und Seehofer: Dietmar Hipp (spiegel.de) kommentiert das Verfahren um die Klage der AfD gegen eine auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums veröffentlichte Äußerung von Minister Horst Seehofer (CSU). Hipp vermutet, dass das Bundesverfassungsgericht der Partei recht geben wird, meint aber, dass die Karlsruher Richter dabei zu kurz greifen würden. Der Bundesinnenminister gelte als Verfassungsminister, ihm unterstünden die Verfassungsschutzbehörden. Wem, wenn nicht ihm, sollte es zustehen, vor staatszersetzenden Tendenzen zu warnen und zwar auch und gerade auf der Internetseite seines Ministeriums, fragt er.

EGMR zu "Pushbacks" in Melilla: Der Völkerrechtsprofessor Robert Urpmann-Wittzack erläutert auf völkerrechtsblog.de jetzt auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu sogenannten Pushbacks an der Grenze der spanischen Exklave Melilla. Die Straßburger Richter hatten in der vergangenen Woche die Praxis Spaniens, Migrantinnen und Migranten bei kollektiven Zaunstürmen umgehend nach Marokko zurückzuweisen, als mit der Menschenrechtskonvention vereinbar gewertet. Auf verfassungsblog.de widmen sich Maximilian Pichl und Dana Schmalz (in englischer Sprache) der Entscheidung.

Als "slap in the face" (Schlag ins Gesicht) bezeichnet der spanische Rechtsanwalt Carlos Oviedo Moreno auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) die Entscheidung, für Tim Röhn (Sa-Welt) ist sie ein "Armutszeugnis", das für das Versagen der EU in der Flüchtlingspolitik stehe. Anders sieht das Klaus Geiger (Mo-Welt), der das Urteil ein "Urteil der Vernunft" nennt. Für Geiger kann die Lösung nicht sein, dass man Migranten wie bisher auf ihren illegalen Wegen nach Europa unterstützt, sondern dass man ihnen in ihren Heimat- und Transitländern legale Möglichkeiten eröffnet, einen Asylantrag zu stellen.

BVerfG – Suizidhilfe: Der Spiegel (Cornelia Schmergal) porträtiert einen der Kläger, die vor dem Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe (§ 217 StGB) angreifen. Helmut Feldmann möchte sein Leben selbst beenden, schnell und ohne Qual, mit einer todbringenden Arznei, die ihm notfalls ein Sterbehilfeverein verschaffen soll. Das Urteil wird am 26. Februar verkündet.

BVerfG zum Berliner Mietendeckel: Das Bundesverfassungsgericht hat, wie lto.de meldet, einen Eilantrag gegen den in Berlin geplanten sogenannten Mietendeckel abgelehnt. Ein Eilantrag gegen ein Gesetz vor dessen Verkündung setze voraus, dass der Inhalt feststehe und die Verkündung unmittelbar bevorstehe. Da die Neuregelung bisher erst in zweiter Lesung beschlossen wurde, aber eine dritte Lesung auf Verlangen des Präsidenten des Abgeordnetenhauses möglich sei, sei der Antrag verfrüht.

BVerfG zur Nutzung eines Blindenhundes in einer Arztpraxis: Laut lto.de hat das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde einer sehbehinderten Frau, der verboten worden war, mit ihrer Blindenführhündin eine Arztpraxis zu durchqueren, als "offensichtlich begründet" stattgegeben. Das LG Berlin und das KG hatten den Anspruch der Frau noch abgelehnt, dabei jedoch verkannt, so das BVerfG, dass das Benachteiligungsverbot in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG es Menschen mit Behinderungen ermöglichen soll, so weit wie möglich ein selbstbestimmtes und selbständiges Leben zu führen.

OVG Berlin-Brandenburg zu Tesla-Rodungen: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Samstag auf Antrag der Grünen Liga das Abroden eines knapp 92 Hektar großen Waldstückes gestoppt, auf dem die neue Tesla-Fabrik gebaut werden soll. Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder hatte den Eilantrag der Umweltschützer noch abgelehnt. Das Landesamt für Umwelt hatte vorzeitig die Erlaubnis für die Rodungen gegeben, obwohl das Genehmigungsverfahren für den Bau der Fabrik noch nicht erfolgreich abgeschlossen war. Das Hbl (Dietmar Neuer), Mo-FAZ (Marlene Grunert), Mo-taz, Mo-SZ (Michael Bauchmüller) und spiegel.de berichten über die Entscheidung.

Michael Bauchmüller (Mo-SZ) kritisiert die Empörung der FDP nach der OVG-Entscheidung. Vertreter der Partei sprachen davon, dass Deutschland drohe, "total blockiert" zu werden. Gerade eine FDP, die sich als Partei des Rechtsstaats sieht, müsse aber verstehen, dass die Frage, ob Investoren Bäume für einen Neubau fällen dürfen, der noch nicht mal genehmigt ist, keine Investoren-Lästerung sei, sondern die erwünschte Klärung der Rechtslage.

OVG Berlin-Brandenburg zu Auskunftspflicht des Verkehrsministers: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) verpflichtet, einem Journalisten umfangreich Auskunft über den Inhalt eines Gespräches mit dem damaligen Daimler-Chef Dieter Zetsche zu geben. Scheuer soll damals gedroht haben, er könne pro Fahrzeug mit unzulässiger Abschalteinrichtung 5.000 Euro als Ordnungsgeld verhängen. Die Hintergründe des Beschlusses, der eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, erläutert lto.de (Markus Sehl).

OVG Nordrhein-Westfalen zum Kitaplatzanspruch: Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat laut lto.de in einem Eilbeschluss entschieden, dass Eltern für Kinder im Alter zwischen einem und drei Jahren keinen Anspruch auf einen Kita-Platz mit Öffnungszeiten auch in den Randzeiten des Tages haben. Das OVG hielt es für unwahrscheinlich, dass der gesetzliche Anspruch in jeder Hinsicht an die individuellen Bedürfnisse angepasste Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung beinhalte.

VG Berlin zu AfD-Parteispende: Laut Spiegel (Sven Röbel/Sven Becker) hat das Verwaltungsgericht Berlin im Januar festgestellt, dass AfD-Chef Meuthen bei der Annahme von Werbemaßnahmen im Wert von etwa 90.000 Euro fahrlässig gehandelt hat und die Bundestagsverwaltung die Werbemaßnahmen daher zu recht als illegale Parteispende gewertet und eine Geldbuße verhängt habe.

SG Darmstadt zu Hartz-IV für EU-Ausländer: lto.de berichtet über eine Vorlageentscheidung des Sozialgerichtes Darmstadt an das Bundesverfassungsgericht zum Hartz-IV- bzw. Sozialhilfeanspruch von in Deutschland nicht erwerbstätigen EU-Ausländern. Das Gericht ist überzeugt, dass der fast vollständige Leistungsausschluss das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verletzt.

GBA – Festnahmen von Rechtsterroristen: Gegen die im Zuge mehrerer Razzien am vergangenen Freitag vorläufig festgenommenen 12 mutmaßlichen Rechtsterroristen, darunter auch ein Verwaltungsbeamter der Polizei Nordrhein-Westfalen, hat die Bundesanwaltschaft Haftbefehle erwirkt. Die Männer sollen Anschläge auf Politiker, Geflüchtete und Muslime geplant haben. Mo-SZ, WamS (Martin Lutz/Ibrahim Nabers u.a.), Mo-taz (Konrad Litschko) und Sa-Welt (Thorsten Jungholt) berichten.

Es gebe keine Entwarnung bei der rechtsextremen Bedrohung, denn das Problem sei: Es gebe in Deutschland viele solcher Personen wie die Festgenommenen, meint Konrad Litschko (Mo-taz). Reinhard Müller (Mo-FAZ) weist darauf hin, dass solche Gesinnungen leider kein neues Phänomen seien. Recht neu dagegen sei die Radikalisierung im Netz von einander bis dahin unbekannten, unauffällig lebenden Bürgern. Zum Glück gebe es auch mehr Möglichkeiten, solchen Terroristen auf die Schliche zu kommen, sagt Müller. Hier müsse sichergestellt sein, dass die Ermittler auch weiterhin technisch Schritt halten können.

StA München – Stadler-Anklage: Das Hbl (René Bender/Sönke Iwersen u.a.) stellt die Anklageschrift gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler vor. Die Ermittler werfen ihm auf 429 Seiten Betrug, mittelbare Falschbeurkundung und strafbare Werbung vor. Im Artikel wird ausführlich der Gesamtkomplex des Dieselbetruges bei Audi beleuchtet. Lässt das Landgericht die Anklage zu, müsste sich Stadler wahrscheinlich ab Herbst 2020 vor Gericht verantworten.

Cum-Ex-Verfahren: Laut Mo-SZ (Jan Willmroth/ Nils Wischmeyer) bereiten sich die Gerichte in Nordrhein-Westfalen auf eine wahre Prozessflut im Zusammenhang mit den sogenannten Cum-Ex-Aktiengeschäften vor. So rechne das Landgericht Bonn damit, allein mit Cum-Ex-Fällen bis zu zehn Strafkammern auszulasten.

Anonymisierung von Gerichtsurteilen: Dass die Anonymisierung von Urteilen auch in Exzesse ausarten kann, beschreibt der FAZ-Einspruch (Jochen Zenthöfer) an zahlreichen Beispielen.

Recht in der Welt

USA – Weinstein-Prozess: Von den Schlussplädoyers im Weinstein-Prozess in New York berichten die Mo-FAZ (Christiane Heil), Sa-SZ (Johanna Bruckner) und spiegel.de (Philipp Oehmke). Während die Vertreterin der Anklage, Joan Illuzzi, Weinstein als "Raubtier" darstellte, verwies Weinsteins Verteidigerin Rotunno auf die Unschuldsvermutung. Es gehe nicht darum, Harvey Weinstein zu mögen, wird sie zitiert. Ihn für "vielleicht" oder "wahrscheinlich" schuldig zu halten, sei nicht genug.

USA – Barr gegen Trump: Der amerikanische Justizminister William Barr hatte in einem Fernsehinterview US-Präsident Trump kritisiert und ihn aufgefordert, damit aufzuhören, Strafverfahren auf Twitter zu kommentieren. Der Präsident hatte per Tweet die Staatsanwaltschaft attackiert, die für den langjährigen Trump-Vertrauten Roger Stone im Zusammenhang mit der Russlandaffäre eine Haftstrafe von sieben bis neun Jahren beantragt hatte. Sa-FAZ (Majid Sattar) und Sa-SZ (Hubert Wetzel) widmen sich der Auseinandersetzung.

Mit seiner Attacke gegen die Staatsanwaltschaft zeige der Präsident einmal mehr, dass er nichts von unabhängiger Justiz halte, meint Jens Münchrath (Hbl), weist aber gleichzeitig darauf hin, dass Barr ja wenige Stunden nach dem Tweet eine Abmilderung des Strafantrages gegen Stone empfohlen habe. Auch Reymer Klüver (Sa-SZ) meint, dass der Justizminister mitverantwortlich für den Verfall des Rechtsstaats sei. Barr sei kein Held des Rechtsstaats, er sei Trumps williger Helfer.

Italien – Verfassungsgericht: Das italienische Verfassungsgericht hat im Januar seine Verfahrensordnung geändert. Wie der Doktorand Matteo Romagnoli auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) darstellt, hat sich das Gericht die Möglichkeit gegeben, auch Äußerungen von Gruppen der Zivilgesellschaft bei seinen Entscheidungen zu berücksichtigen.

Sonstiges

Facebook: Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hat sich laut Spiegel (Anna Clauß) in einem Brief an Facebook gewandt und das Unternehmen aufgefordert, die geltenden Regelungen in Bezug auf die Zugriffmöglichkeiten auf Konten Verstorbener durch die Erblasser einzuhalten. Facebooks "Gedenkzustand" sei hier nicht ausreichend. Außerdem soll Facebook seine Nutzerbedingungen verbraucherfreundlicher gestalten.

Anwalt als Wunschberuf? Der Deutsche Anwaltverein hat in einer Umfrage, die lto.de (Marcel Schneider) vorstellt, herausgefunden, dass zwar über die Hälfte der Jurabsolventen in den Anwaltsberuf einsteigen, für viele von ihnen das jedoch nicht der Wunschberuf sei. Für die Untersuchung wurden 236 Teilnehmer aus dem juristischen Vorbereitungsdienst befragt.

Verteidiger von Stephan Ernst: Mustafa Kaplan, der Verteidiger des mutmaßlichen Mörders des CDU-Politikers Walter Lübcke, hat laut Spiegel (Ansgar Siemens) seine Motivation zur Übernahme des Mandats erläutert. Es spiele für ihn als Verteidiger keine Rolle, welche politischen Ansichten Herr Ernst habe, sagte Kaplan. Ihn reize der hochspannende Fall.

Regenwurmrecht: Anlässlich des Tages des Regenwurms schreibt Martin Rath auf lto.de von Wert, Wahn und Würde eines besonderen Kriechtiers.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. bis 17. Februar 2020: VW-Vergleich gescheitert / OVG stoppt Tesla-Rodungen / Haftbefehle für mutmaßliche Rechtsterroristen . In: Legal Tribune Online, 17.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40313/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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