Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. November 2019: Kampf gegen Steu­er­be­trug / Moder­ni­sie­rung des Straf­ver­fah­rens / Euro­päi­sche Kol­lek­tiv­klage

18.11.2019

Das Finanzministerium will den Kampf gegen Steuerbetrug verstärken. Außerdem in der Presseschau: Am Freitag wurde das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens verabschiedet und in Brüssel wird über die Europäische Kollektivklage beraten.

Thema des Tages

Anti-Cum-Ex-Taskforce: Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat angekündigt, eine Taskforce zur besseren Bekämpfung des Steuerbetruges einzusetzen. Insbesondere soll die neue 43 Stellen starke Spezialeinheit eine Reaktion auf den so genannten Cum-Ex-Skandal sein, bei dem Investoren dubiose Aktiengeschäfte getätigt hatten und sich mithilfe der Banken mehrfach Kapitalertragsteuer erstatten ließen. Mo-SZ (Markus Balzer), Hbl (Dietmar Neuerer) und WamS (Jan Dams) berichten über die Pläne des Finanzministers. Auch bei der Justiz soll aufgerüstet werden. Insgesamt sei der Aufbau von mehr als 100 neuen Stellen im Bereich Steuerbetrug und Steuerumgehung geplant.

Rechtspolitik

Modernisierung des Strafverfahrens: Am Freitag hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens verabschiedet. Die Sa-FAZ (Constantin van Lijnden) und lto.de (Annelie Kaufmann) fassen die neuen Regelungen zusammen. Unter anderem soll durch eine vereinfachte Ablehnungsmöglichkeit von Beweisanträgen die Hauptverhandlung gestrafft werden und die Ermittlungsbehörden mehr Möglichkeiten bei der DNA-Analyse und beim Einsatz von Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen zur Aufklärung von Wohnungseinbrüchen bekommen. Außerdem soll es künftig möglich sein, für mehrere Angehörige eines Tatopfers in der Regel nur noch einen Nebenklagevertreter beizuordnen. Nicht in der Reform enthalten ist, darauf weist die FAZ hin, die von der Anwaltschaft geforderte Aufzeichnung der Hauptverhandlung, um Fehler des Gerichts bei der Darstellung der Verhandlungsergebnisse im Urteil nachweisen zu können. Bis Jahresende soll eine Expertenkommission eingesetzt werden, um eine Umsetzung des von der FDP, SPD und den Grünen unterstützten Anliegens zu prüfen.

Im Interview mit netzpolitik.org (Anna Biselli) erklärt die Wissenschaftsforscherin Veronika Lipphardt, wie zuverlässig die künftig zulässigen Aussagen über Haar-, Haut- und Augenfarbe aufgrund einer DNA-Analyse sind. "Sehr hohe Wahrscheinlichkeiten erreichen wir nur bei sehr hellen Pigmentierungen oder sehr dunklen Pigmentierungen", sagt die Professorin.

Reinhard Müller (Sa-FAZ) findet die Ausweitung der DNA-Analyse sinnvoll. Umso mehr müsse aber betont werden, dass ein solcher Treffer noch keinen Schuldspruch bedeute.

Mietrecht: Die Grünen haben vorgeschlagen, Mietern ein Recht einzuräumen, untereinander ihre Mietverträge zu tauschen. So könnten alleinstehende ältere Menschen ihre als zu groß empfundene Wohnung mit jungen Familien tauschen, die dringend mehr Platz benötigten. Das alles ohne steigende Kosten, weil die Tauschenden in den jeweiligen Mietvertrag des anderen als neue Mietpartei einsteigen. Die Miete bliebe somit nach dem Tausch unverändert, erläutert lto.de (Hasso Suliak). Der Vermieter soll der Übertragung des Mietvertrages nur "aus guten Gründen" widersprechen können. Zunächst soll das Wohnungstauschrecht nur innerhalb derselben Wohnungsgesellschaft gelten.

Mietendeckel: zeit.de berichtet über eine Einschätzung des Bundesinnenministeriums, wonach der geplante Berliner Mietendeckel gegen das Grundgesetz verstößt. Der Parlamentarische Staatssekretär Marco Wanderwitz schreibt im Auftrag von Innenminister Horst Seehofer (CSU), der Bund habe bereits 2015 mit der sogenannten Mietpreisbremse "von seiner Kompetenz abschließend Gebrauch gemacht". Damit sei die Mietpreisbegrenzung "umfassend geregelt" worden, wodurch die Länder keine Gesetzgebungskompetenz mehr hätten. Berlin dürfe die konzeptionelle Entscheidung des zuständigen Bundesgesetzgebers nicht verfälschen.

Scheidungsrecht: Der Bundesverband der Deutschen Standesbeamten ist mit einem Vorstoß gescheitert, wonach Scheidungen statt vor Familiengerichten auch durch Standesbeamte vorgenommen werde können. Das meldet spiegel.de. Der Verband macht den Einfluss von Lobbyverbänden als Grund verantwortlich. Rechtsanwälten zum Beispiel würden hohe Einnahmen verloren gehen, wenn Scheidungen schneller und günstiger vonstattengingen.

Europäische Kollektivklage: Wie das Hbl (Till Hoppe, Dietmar Neuerer) berichtet, wollen in dieser Woche die EU-Mitgliedstaaten ihren Standpunkt zum Richtlinienentwurf für eine kollektive Schadensersatzklage abstimmen. Deutschland sehe den Entwurf kritisch und werde ihm wohl nicht zustimmen, heißt es im Text. Auch zahlreiche Wirtschaftsverbände haben sich bereits gegen den Vorschlag ausgesprochen, sie befürchten massive Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten mit erheblichen Nachteilen für die Wirtschaft.

Strafen für Gaffer: Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche einen von Justizministerin Christine Lambrecht vorbereiteten Gesetzentwurf zur Strafbarkeit des Fotografierens von Unfällen beschlossen. Livia Gerster (FAS) begrüßt den Vorstoß. Im Zeitalter sozialer Medien sei die Sucht nach Aufmerksamkeit oft stärker als alle Skrupel. Das Handy gehöre zum Menschen wie ein Körperteil, wenn irgendwas etwas los sei, hielten viele automatisch drauf und würden nicht an die Menschen um sich herum denken, sondern nur an den Beifall auf Instagram.

Absetzung vom Vorsitz im Rechtsausschuss: In der vergangenen Woche wurde dem AfD-Vorsitzenden Stephan Brandner die Funktion des Rechtsausschussvorsitzenden entzogen. Die Mitglieder des Rechtsausschusses hätten richtig entschieden, meint Friederike Haupt (FAS). Sie hätten Brandner abgewählt, nicht weil, sondern obwohl er bei der AfD ist.

Umsetzung Geldwäscherichtlinie: Die Sa-FAZ (Hendrik Wieduwilt) berichtet über die Umsetzung der fünften Geldwäscherichtlinie, die in der vergangenen Woche vom Bundestag verabschiedet wurde. Künftig müssten sich Unternehmen, die regelmäßig mit Vermögenswerten zu tun haben – Banken, Auktionshäuser, Goldhändler und Immobilienmakler – auf deutlich strengere Vorschriften einstellen. So werden die Verdachtsmeldepflichten für Notare und Makler verschärft und auch Anwälte seien verpflichtet, wenn sie geschäftsmäßig Hilfeleistung in Steuersachen erbringen. Da es sich um schlichte gesetzliche Pflichten für Unternehmen handele, könne der Staat beherzter zupacken, als wenn er durch eigene Ermittler handeln würde, im engen Korsett des Strafverfahrensrechts.

Es zeichne sich mit dem neuen Gesetz eine beunruhigende Privatisierung der Rechtsverfolgung ab und Unternehmen würden zu einer Art Vorermittler, kritisiert Hendrik Wieduwilt (Sa-FAZ) in einem separaten Kommentar.

Reform der Wiederaufnahme: Wie der Spiegel und ausführlicher spiegel.de (Ralf Neukirch) meldet, prüft Justizministerin Christine Lambrecht die Möglichkeiten, wie Mörder unter bestimmten Umständen künftig nachträglich noch verurteilt werden können, obwohl sie zuvor rechtskräftig freigesprochen worden sind. "Wir können einen Mörder nicht unbestraft lassen, wenn ihm nach dem Freispruch die Tat durch neue DNA-Untersuchungsmethoden doch nachgewiesen werden kann", wird der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner zitiert.

Wahlrecht: FDP, Grüne und Linke haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Reform des Wahlrechts in den Bundestag eingebracht, meldet lto.de. Der Gesetzentwurf der drei Oppositionsparteien sieht vor, die Zahl der Wahlkreise von derzeit 299 auf 250 zu reduzieren. Die Gesamtzahl der regulären Sitze im Bundestag soll von 598 auf 630 erhöht werden. Die Fraktionen appellierten außerdem nachdrücklich insbesondere an die CDU/CSU, die Blockadehaltung aufzugeben.

Daniel Deckers (Sa-FAZ) vermutet, dass bei der Zurückhaltung von CDU/CSU und SPD ein Eigeninteresse an möglichst vielen eigenen Abgeordneten eine Rolle spielt. Die beiden vormaligen Volksparteien ließen deshalb keine Gelegenheit aus, jede auch noch so kleine Reform zu torpedieren. Sie spielten damit jenen Kräften in die Hände, die für die repräsentative Demokratie und deren Mandatsträger nur Verachtung übrig haben, so Deckers.

Justiz

EuGH – Zwangshaft von Amtsträgern: Rechtsreferendar Tobias Gafus widmet sich auf verfassungsblog.de der Weigerung staatlicher Stellen, gerichtliche Entscheidungen umzusetzen. In der vergangenen Woche hatte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshof seinen Standpunkt im Vorlageverfahren der Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bayerische Staatsregierung veröffentlicht. Danach soll es rechtlich nicht möglich sein, gegenüber den zuständigen Amtsträgern, einschließlich des Ministerpräsidenten, Zwangshaft zu verhängen, um sie dazu anzuhalten, Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge vorzusehen. Die Bedeutung der letztendlichen Entscheidung des Gerichtshofes wird über Deutschland hinausgehen, sagt Gafus. Wie auch immer sie ausfallen werde: Sie wird in allen Mitgliedsstaaten gehört werden, auch in jenen, denen wir selbstgerecht fehlende Rechtsstaatlichkeit vorwerfen.

BVerfG – Klage wegen Ferkelkastration: Der Spiegel (Nils Klawitter) hat sich mit der Berliner Rechtsanwältin Cornelia Ziehm unterhalten, die in dieser Woche gemeinsam mit der Tierschutzorganisation Peta eine Verfassungsbeschwerde gegen die derzeitige Praxis der Ferkelkastration einreichen will. Eigentlich wollte die Bundesregierung diese tierquälerische, extrem schmerzhafte Praxis bis Ende 2018 abschaffen, habe dann aber dem Druck der Landwirtschaftslobby nachgegeben und das Verbot noch zwei Jahre rausgeschoben. So der Vorwurf der Kläger. Die Verfassungsbeschwerde, die die Tierrechtsorganisation Peta plant, sei mehr als ungewöhnlich, heißt es in der Mo-taz (Christian Rath). Beschwerdeführer seien nämlich alle männlichen Ferkel, die betäubungslos kastriert werden.

OLG Braunschweig – Musterklageverfahren gegen VW: Heute wird die Musterklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen VW vor dem Landgericht Braunschweig weiterverhandelt. Darauf weist die Mo-taz (Anja Küger) hin. Die Sa-FAZ (Marcus Jung und Martin Gropp) hat mit den anwaltlichen Vertretern von VW, Martina de Lind van Wijngaarden und Patrick Schröder, darüber gesprochen, dass derzeit ein Vergleich nicht in Sicht sei, weil bisher die genaue Zahl der zulässigen Kläger noch gar nicht ersichtlich ist. Stichproben aus dem Klageregister hätten gezeigt, dass es Anmelder zur Musterfeststellungsklage gebe, die gar nicht betroffen seien: Anmelder mit Comic-Figur-Namen, Menschen mit einem Daimler-Fahrzeug oder von Volkswagen-Autos mit Benzinmotoren. Insgesamt sehen die Anwälte das Instrument der Musterfeststellungsklage kritisch. Aus Sicht des Unternehmens verzögert die Musterfeststellungsklage die Rechtsverteidigung, aus Sicht des Verbrauchers die Rechtsdurchsetzung, sagt Patrick Schröder.

OLG Köln – Jameda: Thomas Stadler (internet-law.de) berichtet über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, das kürzlich das Ärztebewertungsportal Jameda u.a. dazu verurteilt hatte, sämtliche zu einem bewerteten Arzt gespeicherten Informationen zu löschen. Nach Auffassung des OLG Köln habe Jameda seine grundsätzlich geschützte Position als "neutrale Informationsmittlerin" dadurch verlassen, dass sie den zahlenden Kunden verdeckte Vorteile zukommen lasse. Das sei der Fall, wenn die ohne ihre Einwilligung aufgenommenen Basiskunden auf dem Portal als "Werbeplattform" für Premiumkunden benutzt würden und letzteren durch die Darstellung ein Vorteil gewährt werde, der für die Nutzer nicht erkennbar sei.

LG Köln – UberX: Vor einem halben Jahr hat das Landgericht Köln die Dienste der UberX-App in einem einstweiligen Verfahren verboten. Es sei ein Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz, so das Gericht. Bisher ist die Zustellung der Entscheidung allerdings noch nicht gelungen, so dass das Verbot auch nicht gilt, meldet lto.de (Markus Sehl). Ein erster Zustellversuch sei an der mangelnden Übersetzung gescheitert.

OVG Nordrhein-Westfalen – sittenwidriges KFZ-Kennzeichen: Das Oberverwaltungsgericht Nordhein-Westfalen hat entschieden, dass das KFZ-Kennzeichen HH1933 sittenwidrig ist und zu Recht vom Straßenverkehrsamt Viersen wieder eingezogen wurde. Für einen "durchschnittlichen Bürger" sei offenkundig, dass es sich um die Abkürzung des Hitlergrußes sowie das Jahr der sogenannten Machtergreifung der Nationalsozialisten handele, so das Gericht, laut lto.de.

LG Stuttgart – Raser: Das Landgericht Stuttgart hat einen junge Mann, der mit hoher Geschwindigkeit durch die Stuttgarter Innenstadt fuhr und dabei einen Unfall verursachte, bei dem zwei Menschen zu Tode kamen, nicht wie ursprünglich angeklagt wegen Mordes, sondern "nur" wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens gemäß § 315d Abs. 1 Nr. 3, Abs. 5 StGB in Tateinheit mit einer vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung gemäß § 315c Abs. 1 Nr. 2d StGB verurteilt. Nach Angaben des Gerichts handelt es sich um die erste Verurteilung bundesweit, die sich auf die neue Strafvorschrift des § 315d StGB in der Variante der Erfolgsqualifikation stützt. Der Gesetzgeber hatte die Vorschrift vor zwei Jahren in das StGB eingefügt, heißt es bei lto.de. Auch die Sa-FAZ (Rüdiger Soldt) berichtet über das Urteil.

LG Rostock – Rechtsbeugung: Das Landgericht Rostock hat einen früheren Richter am Amtsgericht Güstrow vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen. Es sei nicht erwiesen, dass der angeklagte Jurist absichtlich zwischen 2013 und 2015 insgesamt 816 Ordnungswidrigkeitsverfahren so lange nicht bearbeitet habe, bis er sie wegen Verjährung einstellen konnte. Über die Entscheidung berichtet lto.de.

AG Göttingen – Betrug mit Falschgold: Das Amtsgericht Göttingen hat einen 21-Jährigen des gewerbsmäßigen Betruges schuldig gesprochen, weil er der Sparkasse Göttingen Falschgold im Wert von 300.000 Euro verkauft hatte, meldet spiegel.de.

Recht in der Welt

USA – Trump Steuererklärung: Um eine Veröffentlichung von Steuerunterlagen zu verhindern, zieht der US-Präsident Donald Trump jetzt vor den Supreme Court. Das meldet die Sa-SZ. Die Vorinstanzen hatten der Staatsanwaltschaft den Weg geebnet, die Steuererklärungen Trumps und die seines Konzerns der vergangenen acht Jahre unter Strafandrohung anzufordern. Trumps Anwälte argumentieren dagegen, dass gegen einen amtierenden US-Präsidenten keinerlei strafrechtliche Ermittlungen erlaubt seien.

Trump behaupte voller Plumpheit, er stünde über dem Recht, sagt Stefan Kornelius (Sa-SZ). Dieser Mann teste die Verfassung wie noch keiner seiner 44 Vorgänger.

Sonstiges

Meinungsfreiheit: In einem Gastbeitrag im FAZ-Einspruch zeichnet der frühere Rechtsprofessor für öffentliches Recht Karl-Heinz Ladeur die Definitionslinien des Bundesverfassungsgerichtes bei der Abgrenzung zwischen Meinungsfreiheit und strafbaren Äußerungen und die dabei bestehenden Schwächen auf.

Verdeckte Ermittler: Der Spiegel (Jörg Diehl, Roman Lehberger) berichtet ausführlich über ein Verfahren in Stuttgart, bei dem der Vorwurf im Raum steht, dass ein verdeckter Ermittler Akten gefälscht und vor Gericht gelogen habe und fragt anhand dieses Beispiels, wo weit verdeckte Ermittler eigentlich gehen dürfen.

Datenschutz beim Asset Deal: Hinweise, wo beim Asset Deal der Datenschutz eine Rolle spielt und wie damit umgegangen wird, geben der Rechtsanwalt und Steuerberater Holger Jakob und Rechtsanwalt Hauke Hansen im Handelsblatt-Rechtsboard. Die Datenschutzbehörden haben im Frühjahr dazu Leitlinien für einige Spezialfälle herausgegeben, die im Beitrag dargestellt werden.

Sprachkritik – "Rechtsverschärfung": Dass im Zusammenhang mit Rechtsänderungen zu oft und unreflektiert pauschal die Rede von Verschärfungen ist, kritisiert Martin Rath in seiner Kolumne auf lto.de. Dabei würde gerade der Wunsch nach "verschärften Vorschriften" dann einen Sinn ergeben, wenn er als Verlangen nach Trennschärfe klaren, transparenten, die Rechtsprechung von Zeit zu Zeit aufgreifenden Regelungen entsprechen würde – nicht immer nur neuen Härten.

Gamestreaming: Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Videogamestreamings sind in vielen Punkten ungeklärt, stellt Rechtsanwalt Oliver Daum in einem Gastbeitrag für lto.de fest. Niemand wisse so wirklich, auf welches Recht es ankomme. So sei zum Beispiel nicht abschließend geklärt, ob Streamer der Impressumspflicht gem. § 5 Telemediengesetz, § 55 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag unterliegen würden.

 

 

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. November 2019: Kampf gegen Steuerbetrug / Modernisierung des Strafverfahrens / Europäische Kollektivklage . In: Legal Tribune Online, 18.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38745/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

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