Die juristische Presseschau vom 27. August 2019: Cum-Ex-Pro­zess beginnt / Unter­neh­mens­straf­recht in der Kritik / Face­book siegt vor­erst vor Gericht

27.08.2019

In Bonn beginnt kommende Woche der erste Prozess gegen ehemalige Banker infolge der Cum-Ex-Ermittlungen. Außerdem in der Presseschau: Kritik am Gesetzentwurf der Justizministerin und Facebook erringt Etappensieg vor dem OLG Düsseldorf.

Thema des Tages

LG Bonn – Cum-Ex: Ab der kommenden Woche werden sich zwei ehemalige Investmentbanker wegen des Vorwurfs der bandenmäßigen Steuerhinterziehung vor dem Landgericht Bonn verantworten müssen. Sie sind die ersten, die wegen des sogenannten Cum-Ex-Skandals vor Gericht stehen und fungierten als Kronzeugen der Staatsanwaltschaft Köln bei dessen Aufarbeitung. Ihnen wird vorgeworfen, mit Anderen zusammen mittels komplexer Aktiendeals Kapitalertragsteuer erstattet bekommen zu haben, die zuvor keiner gezahlt hatte. Die Beute sollen sich die Beteiligten anschließend geteilt haben. Konkret geht es um 33 Fälle der vollendeten und einen Fall der versuchten Steuerhinterziehung. Bei diesem Verfahren allein geht es um einen Schaden für den Fiskus in Höhe von 447,5 Millionen Euro. Im Prozess sind mehrere Banken als Nebenbeteiligte geladen, bei denen es im Falle einer Verurteilung der Angeklagten zu einer Vermögensabschöpfung kommen könnte. Es berichtet die SZ (Klaus Ott/Jan Willmroth).

In einem Hintergrundbericht stellt die SZ (Klaus Ott/Jan Willmroth) die Ermittlungen wegen des Cum-Ex-Skandals dar. In einem weiteren Artikel der SZ (Klaus Ott/Jan Willmroth) geht es um die Rechtsanwälte Thomas Koblenzer und Hanno Berger, die mutmaßlich in die Cum-Ex-Geschäfte verwickelt waren und nun Gegenstand zivil- und strafrechtlicher Verfolgung sind.

Rechtspolitik

Vermögenssteuer: Der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof kritisiert die Pläne der SPD zur Wiedereinführung einer Vermögenssteuer. Diese könne zwar erhoben werden, sei aber nur verfassungskonform, wenn "die Bewertung des Vermögens in Ordnung ist", zitiert ihn das Hbl (Markus Fasse u.a.). Die Erbschaftssteuer zeige, dass dies kaum möglich sei. Die Vermögenssteuer sei "das falsche Konzept für die Gegenwart", so Kirchhof.

Sicherheitspolitik: In einem Gastkommentar für die Welt bezieht die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Stellung zu aktuellen Gesetzesvorhaben des Innenministeriums im Bereich der inneren Sicherheit. Während sie die Stärkung des Bundeskriminalamtes sowie die Präventionsarbeit zur Bekämpfung rechter Gewalt begrüßt, weist sie eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung "durch die Hintertür" zurück. Statt staatliche Strafverfolgungs- und Rechtsdurchsetzungsaufgaben den Netzwerkbetreibern zu überlassen, sollten die Staatsanwaltschaften unterstützt werden. Insgesamt griffen die Pläne zwar das dringende sicherheitspolitische Thema des rechtsextremistischen Terrors auf, wählten jedoch teilweise die falschen Mittel, kämen zu spät und griffen zu kurz, so die Autorin. 

Unternehmenssanktionenrecht: Im FAZ-Einspruch wendet sich der Rechtsanwalt Stefan Kirsch gegen die Pläne von Justizministerin Lambrecht zur Einführung eines Unternehmenssanktionenrechts. Insbesondere kritisiert er, dass nach dem Referentenentwurf Aufzeichnungen und Unterlagen im Gewahrsam bestimmter Berufsgeheimnisträger beschlagnahmt werden können, sofern nicht der betroffene Mandant oder Patient Beschuldigter eines Strafverfahrens ist. Der Entwurf zeige, dass seine Autoren keine hohe Meinung von der Anwaltschaft hätten. Er solle "Anlass sein, den in ihm zu Tage getretenen Missverständnissen im Hinblick auf Selbstverständlichkeiten anwaltlicher Tätigkeit nachzugehen". Ein Bericht des Hbl (Heike Anger) widmet sich der Vorschrift des Entwurfs, nach dem bei besonders schweren Fällen des Verstoßes die Auflösung eines Betriebs möglich sein soll. Hierzu kommen viele kritische Stimmen zu Wort, unter anderem der Rechtsprofessor Michael Kubiciel.

Tatverdächtige: Wenn die Nationalität von Tatverdächtigen zweifelsfrei feststeht, soll die Polizei in NRW diese künftig in Presseauskünften stets nennen. Einen entsprechenden Erlass zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei plant das NRW-Innenministerium laut zeit.de.

Justiz

BSG zu Arbeitsunfall: community.beck.de (Christian Rolfs) stellt ein Urteil des Bundessozialgerichts vor, nach dem ein infolge der Probearbeit erlittener Unfall von der zuständigen Berufsgenossenschaft als Arbeitsunfall anzuerkennen ist, da der Arbeitende bei der Probearbeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. Zwar sei der Kläger kein "Beschäftigter" im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB). Er sei aber als "Wie-Beschäftigter" im Sinne von § 2 Absatz 2 Satz 1 SGB VII gesetzlich unfallversichert. 

BVerwG - Tätowierung: Vor dem Bundesverwaltungsgericht wird demnächst der Fall eines bayerischen Polizisten verhandelt, der gegen ein auf Artikel 75 Bayerisches Beamtengesetz gestütztes Verbot, sich das Wort "Aloha" auf den Unterarm tätowieren zu lassen, vorgeht. Dies meldet spiegel.de.

OLG Frankfurt – WM-Affäre: Das Oberlandesgericht Frankfurt lässt eine Anklage gegen die drei früheren DFB-Funktionäre Niersbach, Schmidt und Zwanziger sowie den früheren Fifa-Generalsekretär Urs Linsi wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung zu. Das Gericht sieht demnach einen hinreichenden Tatverdacht dafür, dass eine Zahlung an Franz Beckenbauer in Höhe von 6,7 Millionen Euro zu Unrecht als Betriebsausgabe angegeben und damit ertrags- und steuermindernd verrechnet wurde. Es sprächen eine Vielzahl von Anhaltspunkten gegen einen Zusammenhang zwischen der Zahlung und einer FIFA-Gala für das Jahr 2006, die Anlass für die "Betriebsausgabe" gewesen sein soll, begründet das Gericht seine Entscheidung. Es berichten die SZ (Johannes Aumüller) und lto.de.

In einem separaten Kommentar meint Johannes Aumüller (SZ), es sei zweifelhaft, ob es zu einer wirklichen Aufklärung der Vorgänge kommen könne, wenn die "Schlüsselperson der Affäre", Franz Beckenbauer, nicht angeklagt sei. Die einstige Lichtgestalt jedoch bleibe unantastbar.

OLG Düsseldorf – Facebook-Verfahren: Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes muss Facebook Anordnungen des Bundeskartellamts (BKartA) für die Dauer des Beschwerdeverfahrens nicht umsetzen. Facebook war gegen die Anordnung vor Gericht gezogen, Daten seiner eigenen Dienste Instagram und Whatsapp sowie anderer Websites nur noch mit dem Facebook-Konto des Nutzers verknüpfen zu dürfen, wenn dieser dies ausdrücklich erlaube. Dafür hatte das BKartA Facebook zwölf Monate Zeit gegeben. Selbst wenn die beanstandete Datenverarbeitung gegen Datenschutzbestimmungen verstoße, liege darin nicht zugleich ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, entschied nun das OLG. Die Facebook-Datenverarbeitung führe weder zu einem relevanten Wettbewerbsschaden noch zu einer wettbewerblichen Fehlentwicklung. Das Verfahren sei "mit der heutigen Entscheidung tot", zitiert netzpolitik.org (Ingo Dachwitz) den Rechtsprofessor Rupprecht Podszun. Der Beschluss sei sehr eindeutig gegen die Position des BKartA gerichtet. Weitere Berichte zum Beschluss finden sich u.a. in der SZ (Benedikt Müller) und bei lto.de

LSG Nds-Bremen zu Hausverbot: Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat laut lto.de das gegen einen Mann wegen aggressiv-gewalttätigen Verhaltens in einem Jobcenter verhängte Hausverbot im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vorläufig bestätigt. Der Mann sei nicht lediglich ein "schwieriger Besucher", vielmehr sei sein Verhalten als nachhaltige Störung des Dienstbetriebs zu bewerten. 

VG Gießen zu Bordellbetrieb: Eine Frau ist vor dem Verwaltungsgericht Gießen mit ihrem Antrag auf den Betrieb eines Bordells in ihrem Wohnhaus gescheitert. Für den bereits seit mehr als 30 Jahren laufenden Betrieb fehle es an einer Nutzungsgenehmigung. Diese werde auch nicht erteilt, da ein Bordell in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig sei, so das Gericht laut FAZ

LG Köln – Luftfrachtkartell: Ein 2013 vor dem Landgericht Köln begonnener Prozess um Schadensersatz wegen illegaler Preisabsprachen unter Luftfrachtunternehmen ist mit einem Vergleich zwischen Lufthansa und Deutscher Bahn geendet. Die Fluglinie zahlt nun Entschädigung in nicht genannter Höhe an die Bahn, wie lto.de und FAZ (Thiemo Heeg/Marcus Jung) berichten. 

LG Stuttgart – Windkraft-Unternehmer: Im Prozess gegen den Gründer des Windkraft-Unternehmens "Windreich", Willi Balz, der derzeit vor dem Stuttgarter Landgericht stattfindet, hat der Angeklagte Stellung bezogen zu den Vorwürfen gegen ihn. Dabei wies er laut FAZ (Oliver Schmale) alle Anschuldigungen zurück und behauptete, Unbekannte hätten seine und die Reputation des Unternehmens "systematisch zerstört". Zudem griff er die Staatsanwaltschaft an, die voreingenommen ermittelt habe. 

LG Magdeburg zu Selbstjustiz: Das Landgericht Magdeburg hat vier Männer wegen gemeinschaftlichen, aus niederen Beweggründen begangenen Mordes verurteilt. Die Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma hatten einen Dreißigjährigen tot geprügelt, der Drohungen ausgesprochen, Autoreifen zerstochen und von Kindern Geld erpresst haben soll. Über das Urteil schreibt die FAZ (Reinhard Bingener).

LG Frankfurt/M. – Irina A.: Ab heute wird vor dem Landgericht Frankfurt/M. der Mord an einer 29-jährigen Moldauerin verhandelt. Angeklagt ist ein 51-jähriger Mann, der die Frau aus Heimtücke und Habgier mit 21 Stichen getötet haben soll. Dieser hat die Tat zwar immer bestritten, wird sich laut seiner Verteidigung aber am Dienstag einlassen. Die FAZ (Anna-Sophia Lang) berichtet ausführlich. 

LG Coburg zu Wohnhaus-Mangel: Ein Ehepaar ist mit einer Schadensersatzklage gegen die Verkäufer eines Wohnhauses wegen verschiedener Risse und einem undichten Dach vor dem Landgericht Coburg gescheitert. Diese Schäden seien teilweise schon gar kein relevanter Sachmangel, teilweise scheiterten Ansprüche am vereinbarten Gewährleistungsausschluss, so das Gericht laut lto.de.

StA Berlin – Georgier-Mord: Nach der Tötung eines aus Georgien stammenden Tschetschenen in Berlin gibt es Vermutungen einer politischen Tat. Es könne sich um einen Auftragsmord im Geheimdienstmilieu handeln, berichten spiegel.de (Maik Baumgärtner u.a.) und ausführlich die FAZ (Markus Wehner). Die SZ (Florian Flade/Ronen Steinke) weist auch auf mögliche Verbindungen des Opfers ins Milieu der organisierten Kriminalität hin. Ein 49-jähriger Russe sitzt als Tatverdächtiger in Untersuchungshaft, gegen ihn wurde Haftbefehl erlassen. 

StA Köln – Ebertplatz-Attacke: Nach einer tödlichen Auseinandersetzung am Kölner Ebertplatz ist ein 25-jähriger Somalier festgenommen worden. Ihm wird vorgeworfen, einen Landsmann während eines Streits um Drogen, an dem weitere Personen aus Afrika beteiligt gewesen sein sollen, in den Hals gestochen zu haben. Das Opfer war am Tatort verblutet. Die FAZ (Reiner Burger) berichtet. 

StA Hamburg – Couchsurfing: spiegel.de berichtet über Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen einen 29-Jährigen, der über die Plattform Couchsurfing Übernachtungen in seiner Wohnung angeboten, dann aber seine jeweiligen Besucherinnen gequält haben soll. Bis zu 20 Frauen aus Deutschland und ganz Europa hätten Anzeige erstattet. Ermittelt wird gegen den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung.

Juristische Ausbildung

Professorenkolloquium: lto.de (Marcel Schneider) stellt eine Initiative der Uni Düsseldorf vor. Jeder der 17 dortigen Juraprofessoren wird ab dem kommenden Wintersemester je eine Gruppe von 20 Erstsemester-Studierenden betreuen. Ziel der Kolloquien soll es sein, den Studierenden eine Reflektion über das Studium zu ermöglichen sowie aufzuzeigen, "wohin die Reise gehen kann". Dies soll längerfristig zu weniger Studienabbrechern und diskursiveren Lehrveranstaltungen führen. Im zweiten Semester sollen dann Richter aus dem Düsseldorfer OLG-Bezirk das Kolloquium fortführen.

Sonstiges

Artenschutz: Auf spiegel.de findet sich eine Darstellung der bisherigen Ergebnisse der Konferenz der 183 Unterzeichner des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (Cites) in Genf. 

WTO-Gericht: Die SZ (Björn Finke) schreibt über ein internes Papier der EU-Kommission vor dem Hintergrund der Blockade der Ernennung neuer Richter des "Appellate Body", also des WTO-Schiedsgerichts, durch die USA. Gegen Länder, die die Arbeit des Gerichts sabotieren, solle die Kommission als Antwort auf ungerechtfertigte Zölle sofort Strafabgaben verhängen können, heißt es demnach in dem Dokument.

Hambacher Forst: Die NRW-Landesregierung hat zwei von der Kanzlei Baumeister erstellte und bislang geheime Gutachten veröffentlicht, die mögliche Rechtsgrundlagen für eine Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst liefern sollten. Den Hintergrund sowie die Ergebnisse der vom nordrhein-westfälischen Bau- beziehungsweise Innenministerium in Auftrag gegebenen Gutachten präsentiert die taz (Annett Selle).

Extremismus: Der FAZ-Einspruch (Helene Bubrowski/Matthias Wyssuwa) berichtet über zunehmende Schwierigkeiten von Verfassungsschützern, zwischen Extremisten und Bürgerlichen zu trennen. Der Extremismus franse aus, da er sich weniger abschotte, sondern seine Protagonisten sich um Anschlussfähigkeit bemühten. Im Beitrag kommen unter anderem verschiedene Verfassungsschützer zu Wort. 

Chemnitz-Ausschreitungen: Laut einem vertraulichen Bericht des Landeskriminalamtes (LKA) Sachsen zu den Ausschreitungen nach dem Tod von Daniel H. in Chemnitz sollen sich Demonstrationsteilnehmer damals im Vorhinein gezielt dazu verabredet haben, Migranten und Linke anzugreifen. Dies legt laut SZ (Lena Kampf u.a.) nahe, dass der umstrittene Begriff der "Hetzjagd" zutreffend für die Ereignisse ist. Der Zeitungsbericht zitiert unter anderem ausführlich aus Chatprotokollen der mutmaßlichen Terrorgruppe "Revolution Chemnitz". 

Rechtsstaatlichkeit: In der Debatte um Rechtsstaatlichkeit in Europa mahnt Reinhard Müller (FAZ) in einem Kommentar, es gebe unterschiedliche Ausprägungen des Verfassungsstaates. Deutschland solle "sein Karlsruher Modell niemandem aufdrängen wollen". Dennoch sei eine Instanz notwendig, die über gemeinsame Grundwerte wache. Die Regierung dürfe sich nicht die Judikative und ihre Rechtsprechung gefügig machen.

Twitter-Sperre: In der SZ (Simon Hurtz) findet sich ein Interview mit dem Schriftsteller Tom Hillenbrand, dessen Twitter-Account seit einigen Monaten nach einer Reihe satirischer Tweets gesperrt ist und der vor dem Landgericht München eine Einstweilige Verfügung gegen Twitter erwirkt hat. Er meint, auch private Unternehmen hätten die Meinungsfreiheit ihrer Nutzer zu respektieren. Plattformbetreiber könnten "keineswegs munter drauflos löschen". 

Freiburg: Die Seite Drei der SZ (Renate Meinhof) schildert die Reaktionen der Stadt Freiburg auf drei schwere Verbrechen, durch die die grüne Uni-Stadt verunsichert wurde. Zu Wort kommt unter anderem der Rechtsprofessor und Kriminologe Roland Hefendehl.
 

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lto/jng

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. August 2019: Cum-Ex-Prozess beginnt / Unternehmensstrafrecht in der Kritik / Facebook siegt vorerst vor Gericht . In: Legal Tribune Online, 27.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37257/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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