Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. Februar 2019: Demo gegen Art.13 / Verbot von Kon­ver­si­ons­the­ra­pien / Neben­ein­künfte von Ver­fas­sungs­rich­tern

18.02.2019

Am Sonntag haben über tausend Personen gegen die geplante Urheberrechtsreform demonstriert. Außerdem in der Presseschau: Gesundheitsminister Spahn will Konversionstherapien verbieten und die BVerfG-Richter haben ihre Nebeneinkünfte offengelegt.

Thema des Tages

Europäische Urheberrechtsreform: Die Diskussionen um Neuregelungen im Europäischen Urheberrecht halten auch nach der Einigung zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission an. Am Sonntag fand in Köln eine Demonstration statt, an der nach Polizeiangeben etwa 1.500 Menschen teilnahmen und die sich insbesondere gegen den umstrittenen Artikel 13 richtete. Er nimmt die Anbieter von bestimmten Plattformen für Urheberrechtsverletzungen in Haftung, wenn sie keine Vorkehrungen dagegen treffen, dass urheberrechtsverletzendes Material hochgeladen wird. Die Kritiker der Regelung befürchten, dass durch so genannte Uploadfilter die Meinungsfreiheit im Netz gefährdet wird. Mo-FAZ (Jessica Sadeler/Hendrik Kafsack) und netzpolitik.org (Markus Reuter) berichten über die Proteste.

Rechtspolitik

Bekämpfung des Kindesmissbrauchs: Die CDU-/CSU-Bundestagsfraktion hat in der vergangenen Woche ein Papier mit Maßnahmen zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs veröffentlicht. Unter anderem werden höhere Strafen und mehr Befugnisse für die Ermittler gefordert. Der Ex-BGH-Richter Thomas Fischer unterzieht das Positionspapier auf spiegel.de einer ersten kritischen Bewertung und kommt zu dem Schluss, dass zwar nicht alles falsch sei, 90 Prozent aber eher der Rubrik „Rhabarber, Rhabarber“ angehörten und man es bereits seit 25 Jahren gehört habe.

Familienrecht – Wechselmodell: Der Bundestagsrechtsausschuss hat in der vergangenen Woche eine Anhörung zum familienrechtlichen Wechselmodell, bei dem die Betreuung eines Kindes von den getrennt lebenden Eltern jeweils etwa hälftig übernommen wird, durchgeführt. Rechtsanwalt Matthias Bergmann erläutert auf seinem Umgangs- und Sorgerechts-Blog die jetzige Diskussion, bei der es im Wesentlichen darum geht, ob das Wechselmodell als Regelmodell bzw. Leitbild im Gesetz festgeschrieben werden sollte.

Landespolizeigesetze: Die Mo-SZ (Wolfgang Janisch) beleuchtet die neu verabschiedeten oder noch diskutierten Neuregelungen in den Polizeigesetzen der Länder. Neue Befugnisse und eine Neujustierung des Gefahrenbegriffes sind dabei allen Gesetzen beziehungsweise Gesetzentwürfen gemein. Der Fokus liege inzwischen nicht mehr so sehr auf dem angeblich drohenden Ereignis, sondern auf der Kontrolle der "Gefährder", schreibt die SZ.

Bayerisches Polizeigesetz: Konkret dem bayerischen Polizeigesetz widmet sich die Mo-SZ (Ronen Steinke). Erörtert werden hier vor allem die Verlängerung einer möglichen Präventivhaft und der Einsatz von Fußfesseln bei Gefährdern. Beides wurde in der Praxis bereits auch schon angewandt.

Brandenburger Paritätsgesetz: Zu dem kürzlich verabschiedeten Brandenburger Paritätsgesetz, das eine stärkere Beteiligung von Frauen im Parlament sichern soll, meint die Rechtsprofessorin Silke Ruth Laskowski auf lto.de, dass damit ein langjähriger Verfassungsverstoß beseitigt wurde. Es fehle jedoch noch eine Regelung für Direktmandate (Wahlkreise), denn ein entsprechender Vorschlag der Grünen sei nicht aufgegriffen worden.

Investorenschutz: Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat vor wenigen Tagen sein Maßnahmenpaket „Nationale Industriestrategie 2030“ vorgestellt. Die beiden Rechtsanwälte Kai Neuhaus und Tobias Grau befassen sich auf lto.de mit dem Papier, in dem es auch darum geht, deutsche Unternehmen vor ausländischen Unternehmen zu schützen, beispielsweise indem der Staat selbst Beteiligungen erwirbt.

Verbot der Konversionstherapie: Im Interview mit der Sa-taz (Markus Kowlaski) hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigt, einen Gesetzentwurf für ein Verbot so genannter Konversions- bzw. Reparationstherapien, die Homosexualität „behandeln“ sollen, zu erarbeiten. "Homosexualität ist keine Krankheit, und deswegen ist sie auch nicht therapiebedürftig", sagte der Gesundheitsminister gegenüber der Zeitung.

Waffenrecht: Der Deutsche Sportschützenbund setzt sich im Zusammenhang mit der geplanten Änderung des Waffenrechts dafür ein, dass Sportschützen weiterhin für ihre Pistolen Magazine mit 30 Schuss Munition verwenden dürfen. Zudem protestiert der Verband dagegen, dass künftig regelmäßig kontrolliert werden müsste, ob die Sportschützen mit ihrer Waffe tatsächlich trainieren oder nur Vereinsmitglied sind, um die Waffe behalten zu können, heißt es im Spiegel (Dietmar Hipp).

Justiz

BGH – Recht zur Vermietung durch Wohneigentümer: Die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) berichtet über einen Fall, mit dem sich der Bundesgerichtshof gerade befasst. Es geht um die Vermietung einer Wohnung in einer Wohnanlage als Ferienwohnung gegen den Willen der übrigen Eigentümer. Die Karlsruher Richter müssen jetzt die Frage klären, ob die Gemeinschaft, genervt vom ständigen Wechsel in der Nachbarschaft, dem Miteigentümer per Mehrheitsbeschluss die Ferienvermietung untersagen darf oder ob es zum grundrechtlich geschützten Eigentum gehört, dass man seine Wohnung eben auch an ständig wechselnde Gäste vergeben darf.

VG Oldenburg zu Abschusserlaubnis eines Wolfes: Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat den Eilantrag des Freundeskreises freilebender Wölfe abgelehnt und damit den Weg frei gemacht zur Tötung des Leitrüden des Rodewalder Wolfsrudels, wie lto.de meldet. Dem Wolf waren nach Angaben des niedersächsischen Umweltministeriums mehr als 40 Risse von Nutztieren nachgewiesen worden. Darunter Ponys, ein Alpaka und bis zu zehn Rinder.

LG Düsseldorf zur gerichtlichen Verwendbarkeit polizeilicher Bodycamaufnahmen: Das Landgericht Düsseldorf hat laut lto.de entschieden, dass Bodycamaufnahmen von Polizisten vor Gericht als Beweismittel zulässig sind. Das gilt auch dann, wenn eigentlich gar kein Anlass mehr bestand, das Geschehen zu filmen. Konkret ging es im Verfahren um die Aufnahme einer Polizistin, die die Wohnung einer der Tötung verdächtigen Frau betreten hatte, während ihre Bodycam eingeschaltet war.

LG Hamburg zu Mord im Bhf. Jungfernstieg: Das Landgericht Hamburg hat den Mann, der im April vergangenen Jahres seine Frau und seine Tochter auf einem Bahnsteig am Jungfernstieg getötet hatte, zu lebenslanger Haft verurteilt. Hintergrund der Tat war, laut einer entsprechenden Meldung des Spiegel, ein Sorgerechtsstreit.

LG Krefeld zu sittenwidriger Schädigung durch VW: lto.de berichtet über einen wichtigen ersten Erfolg des Legal-Tech-Unternehmens myRight. Das Landgericht Krefeld hat dem Unternehmen Schadensersatz aus einer abgetretenen Forderung zugesprochen, obwohl der ursprüngliche Anspruchsinhaber sein Fahrzeug bereits wieder verkauft hatte. Der erhaltene Kaufpreis wird allerdings angerechnet.

Berlin – „Clan“-Kriminalität: Die so genannte „Clan“-Kriminalität und auch das konsequentere Vorgehen des Staates dagegen in jüngerer Zeit beschreibt ein ausführlicher Beitrag im Spiegel (Laura Backes/Jürgen Dahlkamp u.a.).

Nebeneinkünfte von Verfassungsrichtern: Wie u.a. Sa- FAZ (Constantin van Lijnden), Sa-SZ (Wolfgang Janisch) und lto.de (Hasso Suliak) berichten, haben erstmals die Richter des Bundesverfassungsgerichtes ihre Nebeneinkünfte offengelegt. Das meiste Geld sei für "Publikationen" geflossen, wozu meist wissenschaftliche Texte gehören dürften. Die höchsten Einkünfte im Jahr 2018 habe mit 30.000 Euro brutto der Richter des Zweiten Senats, Professor Peter M. Huber erzielt.

Recht in der Welt

USA – nationaler Notstand: Rechtsprofessor Judkins Mathews untersucht auf verfassungsblog.de die Frage, was das amerikanische Verfassungsrecht, dazu sagt, dass ein Präsident den nationalen Notstand erklärt, um über diesen Weg an Gelder zu kommen, die ihm der Kongress verweigert hatte. Es gibt Argumente für und gegen eine solche Kompetenz des Präsidenten. Trumps jetziges Vorgehen ist allerdings nicht neu – in den vergangenen 40 Jahren wurde in 60 Fällen der nationale Notstand durch den jeweiligen Präsidenten erklärt. Es sei aber keinesfalls in der Tradition der Verfassung, wenn Präsidenten einen Notstand erklären, wenn sie das was sie wollen, nicht durch ein ordentliches politisches Verfahren bekommen können.

Ebenfalls auf verfassungsblog.de erläutert Professorin Kim Lane Scheppele den rechtlichen Rahmen und das Verfahren für die Erklärung eines nationalen Notstandes. In einem weiteren Beitrag auf verfassungsblog.de schaut Scheppele sich noch einmal genau an, ob Donald Trump tatsächlich einen nationalen Notstand erklärt hat und auch, ob das angesichts anderer möglicher Finanzquellen für die von ihm geplante Mauer überhaupt notwendig war.

Großbritannien, Frankreich/EU – IS-Rückkehrer: Den in den einzelnen europäischen Staaten unterschiedlichen Umgang mit ehemaligen IS-Kämpfern thematisiert die BadZ (Christian Rath). So verweigerte Großbritannien einer schwangeren IS-Sympathisantin, die jetzt in einem Flüchtlingslager in Syrien lebt, die Wiedereinreise. Frankreich dagegen hat angekündigt, dass 130 französische Islamisten aus Nordsyrien sogar zurückgeholt werden. Für Deutschland ist zwar keine Rückholaktion geplant, man wolle sich aber auf Rückkehrer vorbereiten, heißt es im Artikel.

USA – Verfahren gegen El Chapo: Der Spiegel (Philipp Oehmke) fasst das Verfahren gegen den früheren Drogenboss Joaquín Guzmán, genannt El Chapo, zusammen, der am 12. Februar 2019 in allen Anklagepunkten, darunter Drogenhandel, Menschenhandel, Waffenmissbrauch zur Drogenkriminalität und Teilnahme an einer Verschwörung zur Geldwäsche, für schuldig gesprochen wurde.

Sonstiges

Berufsverbot für Beamte? In der Sa-taz befasst sich Christian Rath mit den Äußerungen des Bundesinnenministers zur Verfassungstreue und zur Pflicht zur politischen Zurückhaltung von Beamten. Anders als teilweise verstanden wurde, gehe es allerdings bisher nicht darum, alle Beamte mit Verbindungen in extremistische Kreise individuell zu prüfen. Bisher würden die Instrumente, wie man mit Verfassungsfeinden umgehen könne, gezeigt, aber noch nicht angewendet. Indem Seehofer die Pflicht zur Verfassungstreue von Beamten thematisiere, könne er Klärungsprozesse in der AfD befördern, so Rath. AfD-Staatsdiener, die etwas zu verlieren haben, würden mobilisiert, um den Weg der Partei nach ganz rechts außen zu stoppen. Professor Josef Franz Lindner fühlt sich auf verfassungsblog.de an den Radikalenerlass erinnert und erläutert ausführlich die beamtenrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen, die der Staat hat.

Facebook vs. Bundeskartellamt: Einer Meldung der Sa-SZ zufolge hat Facebook gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes Beschwerde eingelegt. Die Bonner Behörde hatte dem Unternehmen weitreichende Beschränkungen für die Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt.

DSGVO und Fotos: Im Sa-FAZ-Einspruch erläutern der Medienrechtsprofessor Rolf Schwartmann und der wissenschaftliche Mitarbeiter Maximilian Hermann die Anwendung der Datenschutzgrundverordnung auf das Anfertigen, Verbreiten und öffentliche Zurschaustellung digitaler Fotos.

Gesichtsschleierverbot: Im Interview mit dem Spiegel (Dietmar Hipp) erklärt Rechtsprofessor Mathias Rohe, warum er das kürzlich von der Uni Kiel erlassene Verbot von Gesichtsschleiern in Lehrveranstaltungen für sinnvoll hält. Er meint, dass überall da, wo Kommunikation nötig ist, um die Aufgaben erfüllen zu können, ein solches Verschleierungsverbot möglich sein könne und müsse. Denn erstens müsse man mit der Person selbst kommunizieren können, und zweitens irritiere die Verschleierung andere.

Gerichtsreportagen: Alexander Rupflin stellt auf lto.de die gesammelten Gerichtsreportagen von Raquel Erdtmann vor, die kürzlich als Buch erschienen sind.

Rechtsgeschichte – Heilpraktikerrecht: Die Geschichte des deutschen Heilpraktikerrechts – vom Erlass des „Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)“ von 1939 bis heute – erläutert Martin Rath auf lto.de.

Rechtsgeschichte – Todesstrafe: In ihrem Feuilleton erinnert die Mo- SZ (Rüdiger Soldt) an die letzte Hinrichtung in Westdeutschland. Der Raubmörder Richard Schuh wurde am 18. Februar 1949 in Tübingen per Guillotine getötet.

 

 

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lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. Februar 2019: Demo gegen Art.13 / Verbot von Konversionstherapien / Nebeneinkünfte von Verfassungsrichtern . In: Legal Tribune Online, 18.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33897/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

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