Die juristische Presseschau vom 17. bis 19. November 2018: Nächste Runde im Ber­liner Raser­pro­zess / Gesetz­ent­wurf zur Unver­hält­nis­mä­ß­ig­keit von Fahr­ver­boten / RDG und Legal Tech

19.11.2018

Das Landgericht Berlin verhandelt erneut über die "Ku'damm-Raser". Außerdem in der Presseschau: Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des BImSchG beschlossen und Start-ups fordern Anpassungen im Rechtsdienstleistungsgesetz.

Thema des Tages

LG Berlin – Neuauflage Raserprozess: Heute beginnt am Landgericht Berlin die Hauptverhandlung in der Neuauflage des "Ku'damm"-Verfahrens. Die Montags-taz (Christian Rath und Uta Eisenhardt) erläutert in zwei separaten Beiträgen die Vorgeschichte. Das Landgericht hatte 2017 zwei Raser, die den Tod eines Rentners verursacht hatten, zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidungen auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück.

Die Mo-taz (Sabine Seifert) untersucht, ob der im vergangenen Jahr verabschiedete neue § 315d Strafgesetzbuch (StGB), der eine Strafbarkeit auch für illegale Autorennen ohne konkrete Gefährdungen normiert, in der Praxis bereits Wirkung zeigt: Zwar habe sich die Zahl der Raser nicht verringert, die Arbeit werde aber erleichtert, wird Oliver Woitzik von der Berliner Polizei zitiert.

Rechtspolitik

Neuregelung im BImschG – Unverhältnismäßigkeit von Fahrverboten: Wie angekündigt hat das Bundeskabinett nun einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auf den Weg gebracht, der regeln soll, dass Verkehrsbeschränkungen und -verbote in Gebieten, in denen der Stickstoffdioxidwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel nicht überschritten wird, in der Regel nicht erforderlich sind. Im "Offenen juristischen Informationsprojekt" analysiert Rechtsanwalt Johannes Schulte den Gesetzentwurf und prophezeit, dass er den Anfang einer rechtlich, ökonomisch, ökologisch und gesellschaftspolitisch kontrovers geführten Debatte zum Umgang mit den unionsrechtlich vorgegebenen Stickstoffdioxid-Grenzwerten darstellen werde.

Edo Reents zeigt sich im Feuilleton der Sa-FAZ jedenfalls irritiert von dem gesetzlichen Vorstoß: Deutschland, das von anderen Ländern sonst gerne verlange, sie müssten ihre "Hausaufgaben" machen, sei nicht willens, diese Werte, die nicht vom Himmel gefallen seien, einzuhalten und änderte stattdessen die Rechtslage, die es dann eben erlaube, Fahrverbote an Orten, die nachweislich über der Grenze liegen, als "unverhältnismäßig" einzustufen. Man merke sich das, so Reents: Nicht die Schadstoffbelastung gelte als unverhältnismäßig, sondern die Maßnahme zu ihrer Verringerung. So könne man das Vertrauen in den Rechtsstaat untergraben.

§ 219a StGB: Die Montags-SZ fragt, ob die Reform des § 219a Strafgesetzbuch (StGB), der die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, eine Gewissensentscheidung der Abgeordneten verlange. Ja, meint Heribert Prantl, alle Fragen, die mit dem Schutz des menschlichen Lebens zu tun haben, seien Gewissensentscheidungen. § 219a StGB gehöre aufgehoben, weil gute Information über Abtreibung zur gesetzlich vorgeschriebenen Beratung gehören müsse. Diese Information als strafbare Werbung zu kriminalisieren, sei ein furchtbarer Fehler. Nein, keine Gewissensentscheidung, widerspricht ihm seine Kollegin Lara Fritsche. In Zeiten, in denen Minderheiten- und Frauenrechte wieder infrage gestellt würden, sei es keine gute Idee, aus einer Frage der Konsistenz eine Bauchentscheidung zu machen.

Begründungspflicht für BVerfG: Die AfD-Fraktion im Bundestag hat einen Gesetzentwurf eingebracht, dem zufolge das Bundesverfassungsgericht künftig auch die Entscheidung, eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen, begründen muss. lto.de (Pia Lorenz/Markus Sehl) hat drei Rechtsexperten nach ihrer Meinung zu dem Vorschlag befragt. Für den Karlsruher Rechtsanwalt Christian Kirchberg ist die derzeitige Praxis "unbefriedigend und frustrierend", dagegen sieht Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), in dem Vorschlag der AfD "nur Mehrarbeit ohne Mehrwert". Fabian Scheffczyk, ehemaliger Mitarbeiter am Verfassungsgericht, weist darauf hin, dass es Verfassungsbeschwerden gebe, deren Qualität eine nähere Begründung der Nicht-Annahme per se überflüssig mache.

Europäisches Urheberrecht: Der Spiegel (Ann-Kathrin Nezik) widmet sich der aktuellen Kampagne auf Youtube gegen die geplante Urheberrechtsreform. Für Youtube ist vor allem die vorgesehene Verschärfung der Haftung der Plattformen für Urheberrechtsverletzungen problematisch. Einflussreiche Youtuber warnten deshalb ihr vorwiegend junges Publikum vor den Neuregelungen und prophezeiten ein Ende der Videoplattform.

Wahlrecht – Frauenquote: Im Leitartikel des Spiegel erläutert Barbara Supp, warum eine Frauenquote für den Bundestag gegen die Regeln der Demokratie verstoßen würde und fordert stattdessen Frauen auf, sich stärker zu engagieren. Dann werde sich auch die politische Kultur ändern.

Steuerrecht: Laut Spiegel (Annette Bruhns/Andreas Wassermann) plant Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), Kanzleien zu zwingen, ihre Steuergestaltungsmodelle offenzulegen, um Schlupflöcher zu schließen. Seit einigen Wochen liege in der entsprechenden Abteilung des Ministeriums ein Arbeitspapier vor, wonach künftig Anwälte, Steuer- und Finanzberater innerhalb von 30 Tagen Konstruktionen beim Bundeszentralamt für Steuern anzeigen müssten, wenn diese zur Verringerung oder Erstattung von Einkommen-, Grunderwerb-, Gewerbe-, Erbschaft- oder Schenkungsteuer führten. Der Verstoß gegen die Anzeigepflicht solle als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

Krankenversicherungsrecht: Durch eine Gesetzesänderung kommt auf die Sozialgerichte eine Klagewelle zu, melden lto.de und Mo-SZ (Stephan Handel). Durch die Einführung einer Ausschlussfrist in das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz haben gesetzliche Krankenkassen künftig nur noch zwei statt bisher vier Jahre Zeit, um Leistungen und Rückforderungen einzuklagen. Für Altfälle aus den Jahren 2015 und 2016 gilt die lange Frist noch, wenn die entsprechenden Klagen bis zum 9. November eingereicht wurden. Allein bei einem befragten Sozialgericht seien daher innerhalb der vergangenen Woche rund 1.800 solcher Klagen eingegangen, wie das Gericht laut LTO am Donnerstag mitteilte.

Justiz

BGH – ausgewilderte Wisente: Die Sa-taz (Christian Rath) berichtet über ein laufendes Verfahren vor dem Bundesgerichtshof, in dem es um Schäden geht, die rund 20 Wisente anrichten, die im Rahmen eines Projektes im Rothaargebirge ausgewildert wurden. Die Herde verlasse immer wieder das rund 4.300 Hektar große Projektgebiet und dringe in angrenzende Wälder von privaten Waldbauern ein, erläutert der Beitrag. In der mündlichen Verhandlung am Freitag habe sich abgezeichnet, dass der Bundesgerichtshof zu einer "Duldungspflicht" der Waldbauern tendiere. Ein Urteil werde wohl erst in einigen Monaten verkündet.

BGH – Beitragserhöhung bei PKV: Im Dezember wird voraussichtlich der Bundesgerichtshof über die Rechtmäßigkeit der Prämienerhöhung von einigen privaten Krankenkassen entscheiden. Über den Fall berichtet das Hbl (Peter Thelen). In Frage steht die gesetzlich vorgeschriebene Unabhängigkeit der Treuhänder, die jede Erhöhung überprüfen müssen. Bisher wurden bereits etwa 60 Verfahren geführt – großteils erfolgreich für die Versicherten und teilweise unterstützt durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

VG Gelsenkirchen zu Fahrverboten: Frank Bräutigam (tagesschau.de) meint in einem Kommentar, dass die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) geäußerte Kritik an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zu Fahrverboten die Falschen treffe. Man dürfe Gerichte inhaltlich kritisieren – sie seien nicht sakrosankt –, aber man solle mit Kritik nicht von eigenen Fehlern ablenken. Die Verantwortung für die Fahrverbote liege bei der Politik und der Autoindustrie, nicht bei den Gerichten.

EuGH zu nicht beantragtem Urlaub: Rechtsanwältin Doris-Maria Schuster erläutert in "Beruf und Chance"-Teil der Sa-FAZ noch einmal die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zum (Nicht-) Verfall von Urlaubsansprüchen. Arbeitgeber dürfen sich nicht mehr darauf berufen, dass Resturlaub automatisch verfallen sei, sondern müssten gegebenenfalls nachweisen, dass der Arbeitnehmer den Urlaub wirklich nicht nehmen wollte. Wollen Arbeitgeber eine Urlaubsabgeltung vermeiden, haben sie entweder auf die Inanspruchnahme des Urlaubs hinzuwirken oder den Mitarbeiter rechtzeitig auf den bestehenden Resturlaub und dessen möglichen Verfall hinzuweisen.

LG Duisburg zu rechtswidriger Leiharbeit: Wie spiegel.de berichtet, hat das Landgericht Duisburg einen Schlachthofbetreiber zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann etwa tausend rumänische Leiharbeiter illegal beschäftigte. Außerdem soll er Steuern in Millionenhöhe nicht gezahlt und Löhne vorenthalten haben.

Recht in der Welt

Polen – Justizreform vor EuGH: Polen wehrt sich gegen die einstweilige Anordnung, mit der der Europäische Gerichtshof das Land verpflichtet hat, die in den Ruhestand geschickten obersten Richter vorerst wieder in den Dienst zurückzuholen. Der polnische Anwalt Bogusław Majczyna habe bei einer Anhörung in Luxemburg am Freitag die Auffassung vertreten, es fehle an der Dringlichkeit der einstweiligen Anordnung, melden Sa-FAZ (Marlene Grunert) und lto.de.

Bulgarien – Kooperations- und Kontrollverfahren: Die Europäische Kommission hat kürzlich ihren Bericht für Bulgarien im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens veröffentlicht. Allerdings werden die darin enthaltenen positiven Feststellungen nicht von allen geteilt. Teaching Fellow Radosveta Vassileva erläutert auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache), warum insbesondere Vertreter der bulgarischen Zivilgesellschaft enttäuscht seien. Die Kommission hat das Kooperations- und Kontrollverfahren als Übergangsmaßnahme eingerichtet, um Bulgarien und Rumänien dabei zu helfen, die noch bestehenden Unzulänglichkeiten in den Bereichen Justizreform sowie in der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität zu beheben.

Österreich – Kampf gegen Hass im Netz: Um Hassnachrichten im Netz zu verfolgen, denkt die Regierung in Österreich darüber nach, die Anonymität einzuschränken oder gar abzuschaffen. Plattformen sollen künftig die Identität der Nutzer kennen und zur Herausgabe an Strafverfolger gezwungen werden können. Die schwarz-blaue Regierung nennt ihren Vorschlag "digitales Vermummungsverbot". Für Laurin Lorenz (Sa-taz) geht der Vorstoß ins Leere – nur jeder zehnte Täter von Beschimpfungen und sexuell anzüglichen Mitteilungen sei wirklich anonym. Selbst wenn mit dieser Maßnahme dieser zehnte Hasstäter identifizierbar würde, blieben die Opfer juristisch wehrlos, so Lorenz. Die Regierung instrumentalisiere den "Schutz der Frauen", um eine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür einzuführen.

USA – Akkreditierung CNN-Journalist: Das Weiße Haus muss dem CNN-Korrespondenten Jim Acosta, dem in der vergangenen Woche die Akkreditierung entzogen wurde, vorläufig wieder zulassen. Das hat u. a. laut spiegel.de ein Bundesrichter in Washington D.C. entschieden.

Verurteilungen beim Rote-Khmer-Tribunal Kambodscha: Das Rote-Khmer-Tribunal in Kambodscha hat am Freitag zwei frühere Anführer der Roten Khmer wegen Völkermordes an Minderheiten verurteilt. Es ist das erste Mal, dass ranghohe Mitglieder der Roten Khmer aufgrund dieses Tatbestands verurteilt wurden. Über das Verfahren und das Urteil berichten die Sa-FAZ (Till Fähnders), lto.de, die Sa-SZ (Arne Perras) und die Sa-taz (Nicola Glass).

Zentralafrikanische Republik/IStGH – Miliz-Führer: Wie die Mo-taz (Dominic Johnson) meldet, muss sich zum ersten Mal ein Miliz-Führer der Zentralafrikanischen Republik wegen Gräueltaten an Zivilisten während des Bürgerkrieges vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verantworten. Alfred Yekatom, genannt "Rambo", wurde, so heißt es in der taz, am Samstagnachmittag aus der zentralafrikanischen Hauptstadt Bangui, wo er sich aus anderen Gründen bereits in Haft befand, nach Den Haag geflogen und dort in Gewahrsam genommen. Ihm werden zahlreiche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen, darunter Mord, Folter, Verschwindenlassen, Vertreibung, Plünderung und Zerstörung. Er habe gezielt Muslime angreifen lassen und seine Kämpfer entsprechend indoktriniert und ausgerüstet.

Juristenausbildung

Herbsttagung Bucerius CLP: Von der Herbsttagung des Bucerius Center for the Legal Profession (CLP) berichtet lto.de (Anja Hall). Inhaltlich ging es um die neue Musterfeststellungsklage und sich daraus ergebene mögliche neue Geschäftsmodelle der Rechtsberatung. Bei der Tagung seien neue Diskussionsformate erprobt und von den Teilnehmern gut aufgenommen worden.

Sonstiges

Legal Tech: Wie lto.de (Pia Lorenz) berichtet, fordert der Bundesverband Deutsche Startups e.V. eine Gesetzesanpassung für Legal-Tech-Modelle. Insbesondere das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), aber auch Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) müssten nach Ansicht des Verbandes geändert werden. Legal-Tech-Portale wie Flightright oder Wenigermiete würden zunehmend angegriffen, nicht zuletzt von der Anwaltschaft. Beispielsweise klagt die Rechtsanwaltskammer Berlin gegen das Portal wenigermiete.de. Die Legal-Tech-Unternehmen begründen ihre Forderung nach mehr Schutz für ihre Geschäftsmodelle damit, dass die Plattformen den Verbrauchern einen besseren Zugang zum Recht ermöglichten. Sie beseitigten Durchsetzungsdefizite bei bestimmten Ansprüchen, ohne damit anwaltliche Geschäftsmodelle zu gefährden.

Die Mo-FAZ (Marcus Jung) widmet sich dem Legal-Tech-Markt insgesamt. Das Blatt stellt insbesondere die App "DoNotPay" vor, die aktuell in den USA für Furore sorge. Sie verspreche ihren Nutzern, juristische Schwierigkeiten mit der Hausbank, dem Uber-Fahrer oder der Fluggesellschaft via Smartphone zu lösen. Man könne gleichsam "auf Knopfdruck jeden verklagen", beschreibt Unternehmensgründer Joshua Browder sein Produkt.

Gerichtssaal als Bühne: Die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) hat sich angeschaut, wie Gerichtssäle immer häufiger auch für andere Zwecke als bloße Verhandlungen für das Publikum geöffnet werden. Wichtige Zielgruppe seien Kinder und Jugendliche. So wurde im Amtsgericht Bad Iburg – in Kooperation mit der "Sendung mit der Maus" – der Fall der Lea Langfinger verhandelt, die ein Laufrad gestohlen hatte; hinterher durfte man sie in der Zelle besuchen. Aber auch Theateraufführungen oder Konzerte fänden dann und wann im Gericht statt.

AfD-Parteispende: Rechtsanwalt Sebastian Roßner erläutert auf lto.de, wie die Vorwürfe gegen die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel wegen der ausländischen Spenden rechtlich zu bewerten sind.

Strafverteidiger Wolfgang Stahl: Die Sa-Welt (Per Hinrichs) porträtiert den Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Stahl. Das NSU-Verfahren habe die drei Verteidiger zermürbt: Kaum Urlaub, weniger Mandate, um die laufenden Kosten zu finanzieren, und nicht zuletzt Ärger mit dem Abrechnungsgebaren des Gerichts hätten dazu geführt.

"Grenzschließung" 2015: Professor Daniel Thym analysiert auf verfassungsblog.de ein unlängst von der Zeitung "Die Welt" veröffentlichtes internes Regierungspapier zur Rechtmäßigkeit einer Grenzschließung 2015. Das Papier sei kein Beleg für die verbreitete These, dass die Bundesregierung einen Rechtsbruch begangen habe, sondern sage nur, dass man die Grenze rechtmäßig hätte schließen können, nicht jedoch, dass diese habe geschlossen werden müssen. Eine rechtliche Option aus politischen Gründen nicht zu nutzen, sei aber für sich genommen kein Rechtsbruch, so Thym.

Karikaturpreis der Rechtsanwaltschaft: Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat ihren diesjährigen Karikaturpreis an den türkischen Künstler Sefer Selvi verliehen. Das meldet lto.de. Mit dem seit 1998 alle zwei Jahre vergebenen Preis ehrt die BRAK weltweit herausragende Karikaturisten, die mit ihren humorvollen und kritischen Werken einen wichtigen Beitrag zu einer gerechteren und menschlicheren Welt leisteten.

DAV-Jura-Slam: lto.de gibt einen Ausblick auf den Jura-Slam des Deutschen Anwaltvereins (DAV), dessen Finale in dieser Woche in Berlin stattfindet. Die Teilnehmer haben jeweils zehn Minuten Zeit, ein selbst ausgewähltes Thema mit juristischem Bezug möglichst verständlich und gleichzeitig humorig oder anderweitig ansprechend zu präsentieren. Von aktueller Rechtsprechung über die eigene Forschungsarbeit bis hin zu ungeklärten Streitständen aus der Literatur könne das alles Mögliche sein.

Gähnen: In seinem Feuilleton auf lto.de widmet sich Martin Rath dem Gähnen und seinem Einfluss bei Gericht.

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. bis 19. November 2018: Nächste Runde im Berliner Raserprozess / Gesetzentwurf zur Unverhältnismäßigkeit von Fahrverboten / RDG und Legal Tech . In: Legal Tribune Online, 19.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32169/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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