Die juristische Presseschau vom 17. November 2017: Mord an Oury Jalloh? / Rechts­ex­t­remer Poli­zist / Pfän­dungs­si­chere Riester-Rente

17.11.2017

Justiz

BVerwG  Rechtsextremer Polizist: Am heutigen Freitag soll das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung dazu verkünden, ob ein Polizist wegen seiner rechtsextremen Gesinnung entlassen werden soll. Jost Müller-Neuhof (Tsp) betont: "Gelingt hier der Nachweis, dass ein Polizist außerhalb des Dienstes wie ein Neonazi leibt und lebt, dann trägt er seinen Hass gegen den Staat, die Demokratie und Mitmenschen nicht deutscher Herkunft weit genug ins Umfeld hinaus, um einen sanktionsfähigen Bruch der beamtischen Treuepflicht festzustellen."

BGH zu Riester-Rente: Das Vermögen aus einer staatlich geförderten Riester-Rente ist bei Insolvenz des Berechtigten nicht pfändbar. Der Bundesgerichtshof betont, zum Schutz des Betroffenen genüge es bereits, dass er die staatliche Zulage beantragt hat und die Voraussetzungen der Förderung erfülle. Im vorliegenden Fall sei unklar, ob die Sparerin den Förderantrag gestellt hatte, sodass der Fall wieder an das Landgericht Stuttgart zurückgeht, schreibt die SZ (Wolfgang Janisch).

BGH zu leiblichem Vater: Wenn ein Kind eine "sozial-familiäre Bindung" zum bisherigen rechtlichen Vater hat, kann der leibliche Vater nicht auch die rechtliche Vaterschaft beanspruchen. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem nun veröffentlichten Beschluss. Im vorliegenden Fall hatte der Partner der Mutter die Vaterschaft anerkannt, meldet die SZ.

OLG München  NSU: Beate Zschäpes Verteidiger halten es für unzulässig, sich im Plädoyer über Rassismus zu äußern. Sie unterbrachen daher das Plädoyer des Nebenklagevertreters Mehmet Daimagüler, was zu einer Diskussion zwischen Opferanwälten und Verteidigern führte. Die SZ (Wiebke Ramm) fasst die Positionen zusammen. Der Senat und die Bundesanwaltschaft fanden Daimagülers Äußerungen zulässig.

"Stillos und unwürdig" zeigten sich die alten Verteidiger von Beate Zschäpe, indem sie immer wieder das Plädoyer des Nebenklagevertreters unterbrachen, moniert Annette Ramelsberger (SZ). Die Familien der NSU-Opfer hätten jahrelang nicht ihre Sicht darstellen können, sodass die Verteidiger, selbst wenn sie formal recht hätten, nun besser schwiegen.

BVerfG zu drittem Geschlecht: "Das Geschlecht kann biologisch alle Formen haben, doch irgendwann muss rechtlich Klarheit herrschen.", konstatiert Helene Bubrowski (FAZ) im Leitartikel. Sie setzt sich mit der Gender-Theorie auseinander und präsentiert Vorschläge, wie der Gesetzgeber die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum dritten Geschlecht umsetzen könne.

spiegel.de (Dietmar Hipp) verweist auf ein Rundschreiben des Innenministeriums vom 16. September 2013, demzufolge bereits jetzt ein X für unbestimmt als Geschlecht im Reisepass eingetragen werden könne. Das Ministerium berufe sich dabei auf verbindliche Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation für die Gestaltung und Inhalte der Reisepässe, welche ein X als Option vorsehen.

BVerwG  Elbvertiefung: Das Bundesverwaltungsgericht hat zu Beginn der mündlichen Verhandlung Zweifel daran bekundet, dass die Klagen von Cuxhaven und Otterndorf gegen die Elbvertiefung zulässig sind. Es sei fraglich, ob die Gemeinden zuständig seien. Am heutigen Freitag wird die Verhandlung fortgesetzt. Die FAZ (cmu.) skizziert das Verfahren und die Einwände der Kläger gegen das Projekt.

LG Frankfurt zu israelischem Fluggast: Kuwait Airways darf sich weigern, israelische Fluggäste zu befördern. Da Kuwait Verträge mit Israelis unter Strafandrohung verbietet, sei es der Fluggesellschaft rechtlich unmöglich, den Beförderungsvertrag zu erfüllen, argumentiert das Landgericht Frankfurt. Der Anwalt des israelischen Klägers habe sich "entsetzt" gezeigt und plane eine Berufung, teilt die SZ (Susanne Höll) mit.

AG Berlin-Tiergarten zu Gina-Lisa Lohfink: Eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 250 Euro soll Gina-Lisa Lohfink für die falsche Verdächtigung zweier Männer wegen Vergewaltigung bezahlen. Dies entschied das Amtsgericht Berlin-Tiergarten. Die Vergewaltigungsvorwürfe dürfe sie ebenfalls nicht mehr äußern, notiert spiegel.de.

LG Freiburg  Fall Maria L.: Im Verfahren gegen Hussein K. sagte nun sein Mithäftling aus, der Angeklagte stamme nicht aus Afghanistan, sondern aus dem Iran. Dies habe K. ihm anvertraut. Der Prozess wird am 28. November mit den Aussagen zweier Rechtsmediziner fortgesetzt, meldet spiegel.de.

LG Dortmund  Anschlag auf BVB-Bus: Am 21. Dezember beginnt vor dem Landgericht Dortmund das Verfahren gegen Sergej W. Er soll am 11. April diesen Jahres einen Sprengstoffanschlag auf den Mannschaftsbus des BVB verübt haben. Die Anklage lautet unter anderem auf versuchten Mord in 28 Fällen. Die Welt (Florian Flade) gibt ausführlich den bisherigen Stand der Ermittlungen gegen W. wieder. Der Angeklagte gibt an, den Anschlag nicht begangen zu haben. 

LG Bonn zu Warnwetter-App: Der Deutsche Wetterdienst darf seine Warnwetter-App künftig nicht mehr kostenlos anbieten. Das Landgericht Bonn erkannte darin eine steuerfinanzierte Wettbewerbsverzerrung, weil der Dienst nicht nur amtliche Warnungen weitergebe, sondern umfassend über das Wetter informiere. Ein Sprecher des Verbandes deutscher Wetterdienstleister begrüße die Entscheidung, der DWD habe mit der App seinen Auftrag überschritten, schreibt zeit.de.

LG Aschaffenburg zu Messerattacke in ICE: Das Landgericht Aschaffenburg hat den Mann, der im vergangenen April einen anderen Passagier im ICE mit einem Messer verletzt hatte, zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes verurteilt. Er sei trotz einer Blutalkoholkonzentration von drei Promille dazu fähig gewesen, einzusehen, dass es unrecht sei, einen Menschen mit einem Messer anzugreifen. Die Verteidigung wolle in Revision gehen, meldet spiegel.de.

AG Hamburg-Altona  G20: Fabio V., gegen den vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona unter anderem wegen schweren Landfriedensbruchs und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte im Zuge der G20-Ausschreitungen ein Strafverfahren läuft, soll aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Die Staatsanwaltschaft hat gegen diesen Beschluss des Gerichts Beschwerde eingereicht und beantragt, die Freilassung aufzuschieben, meldet spiegel.de.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. November 2017: Mord an Oury Jalloh? / Rechtsextremer Polizist / Pfändungssichere Riester-Rente . In: Legal Tribune Online, 17.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25579/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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