Die juristische Presseschau vom 19. bis 21. August 2017: Fall Doğan Akh­anlı / Haft­be­schwerde Franco A. zurück­ge­wiesen / AG Mün­chen zur Wei­ter­gabe einer TAN

21.08.2017

Recht in der Welt

USA – Dieselskandal: Laut Hbl (Stefan Menzel) hat die Staatsanwaltschaft im Fall des früheren Volkswagen-Ingenieurs James Liang eine Haftstrafe von drei Jahren wegen dessen Beteiligung an den Manipulationen gefordert. Ein Urteil wird für kommenden Freitag erwartet. Liang müsse eine Fußfessel tragen und dürfe die Vereinigten Staaten nicht verlassen. Seine Anwälte hatten angekündigt, dass er umfassend aussagen wolle. Insgesamt gibt es in den USA acht Volkswagen-Beschuldigte.

Türkei – Verfahren gegen "Putschisten": Die FAS (Rainer Hermann) fasst den bisherigen Prozessverlauf des Verfahrens gegen 468 Angeklagte zusammen, denen eine Beteiligung am Putsch im vergangenen Jahr vorgeworfen wird, und wirft auch einen Blick auf den Putsch selbst.

USA – Polanski: Das Verfahren gegen den Regisseur Roman Polanski wird weitergeführt. spiegel.de berichtet, dass der Richter Scott Gordon ein Gesuch des 84-jährigen polnisch-französischen Filmemachers auf Einstellung des Missbrauchsverfahrens abgelehnt habe. Im Falle seiner Rückkehr in die USA muss Polanski somit weiterhin eine Haftstrafe wegen eines vor 40 Jahren begangenen Sexualverbrechens befürchten. Polanski soll seinerzeit die damals 13-jährige Samantha Geimer missbraucht haben.

Sonstiges

IFAB – Videobeweis im Fußball: Der Journalist Tobias Altehenger erläutert auf lto.de die Regelungen des International Football Association Board (IFAB) zum Videobeweis. Der Videobeweis werde das Spiel gerechter machen, was in einem Geschäft, in dem es um so viel Geld geht wie in der Fußball-Bundesliga, sicher keine schlechte Idee sei, meint der Autor. Das Spiel attraktiver machen werde er aber nicht. Fans würden sich daran gewöhnen müssen, nach Toren ihres Teams erst abzuwarten, ob der Videoassistent sein Veto einlegt.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. bis 21. August 2017: Fall Doğan Akhanlı / Haftbeschwerde Franco A. zurückgewiesen / AG München zur Weitergabe einer TAN . In: Legal Tribune Online, 21.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24037/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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