Die juristische Presseschau vom 8. bis 10. Oktober 2016: Rosen­burg-Bericht / Kritik an Lohn­ge­rech­tig­keits­ge­setz / Ausch­witz Pro­zess in Neu­bran­den­burg

10.10.2016

Justiz

BVerfG – Ceta: Im Spiegel (Dietmar Hipp) findet sich ein Vorbericht zur mündlichen Verhandlung, die das Bundesverfassungsgericht in Sachen Ceta am Mittwoch durchführen wird. Bereits für den Folgetag ist dann die Entscheidungsverkündung angesetzt. Der Autor meint, dass allein schon die Person des zuständigen Berichterstatters Peter Huber erwarten lässt, dass Karlsruhe den Entwurf des Abkommens nicht ohne Weiteres billigen, sondern zumindest zusätzliche Absicherungen verlangen wird, um zu verhindern, dass der Bundestag – und damit der Wähler – die demokratische Kontrolle über den Inhalt des Abkommens verliert.

AG Norderstedt zu Übergriffen im Schwimmbad: Der Spiegel berichtet über das Verfahren gegen zwei syrische Flüchtlinge, die beschuldigt wurden, in einem Spaßbad zwei Mädchen vergewaltigt zu haben. Letztlich wurde einer der Angeklagten wegen sexueller Nötigung in einem minder schweren Fall zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er eines der Mädchen kurz festgehalten und auf die Hüfte geküsst hatte, der andere Angeklagte wurde freigesprochen. Der Fall ist seinerzeit heftig in der Presse diskutiert worden.

BGH zur Veröffentlichung eines Unterlassungsurteils auf Facebook: Thomas Stadler (internet-law.de) widmet sich einer Entscheidung des BGH, in der die Karlsruher Richter unter anderem festgestellt haben, dass ein Anspruch auf Veröffentlichung von Rubrum und Tenor einer Unterlassungsentscheidung als selbstständiger Folgenbeseitigungsanspruch neben den Anspruch auf Unterlassung der Äußerung selbst tritt. Das gilt auch für die Veröffentlichung der Entscheidung auf Facebook.

LG Neubrandenburg – Auschwitz-Prozess: Wie die Samstags-FAZ (Frank Pergande) berichtet, muss der vor dem Landgericht Neubrandenburg laufende Prozess gegen einen früheren SS-Sanitäter des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau neu begonnen werden. Grund sind mehrere Befangenheitsanträge der Staatsanwaltschaft und von Nebenklagevertretern gegen Richter der Strafkammer, die verhindern, dass das Verfahren innerhalb der in der StPO vorgesehenen Drei-Wochen-Frist fortgeführt werden kann. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 96-jährigen Angeklagten Beihilfe zum Mord in mindestens 3.681 Fällen vor. Ob es eine Neuauflage des Prozesses geben wird, sei derzeit völlig unklar, heißt es in dem Bericht.

Rechtsanwalt Thomas Walther, der einen der Nebenkläger vertritt, wirft in einem Interview mit spiegel.de (Peter Maxwill) dem Gericht die Sabotage der Beweisaufnahme und den Richtern fehlende Empathie vor. Der Verlauf des Verfahrens sende ein fatales Signal aus.

OLG München – NSU-Prozess: Im Kommentar von Frank Jansen (Tsp) geht es um die bisherige Dauer des NSU-Prozesses von über drei Jahren, die der Autor angesichts der Bedeutung des Verfahrens für gerechtfertigt hält. Er geht davon aus, dass es den Münchener Richtern gelingen wird, ein Urteil zu fällen, das "gegen alle Revisionsanträge der Angeklagten hält".

StA Mainz – Böhmermann: Der türkische Präsident will laut Tsp (Jost Müller-Neuhof) Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens gegen Böhmermann einlegen. Wie der Autor in einem separaten Beitrag mitteilt, sei Bundeskanzlerin Angela Merkel entsprechend den Richtlinien über das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) über die Absicht der Staatsanwaltschaft, das Strafverfahren einzustellen, frühzeitig informiert worden, habe jedoch keine Einwände erhoben.

BGH zur Entschädigung wegen Kundus-Bombardement: Jost Müller-Neuhof (Tsp) kommentiert die Entscheidung des BGH, den Hinterbliebenen der Opfer der Bombardierung mehrerer Tanklastzüge bei Kundus keine Entschädigung zu gewähren. Er ist der Auffassung, dass sich früher oder später die Politik mit der Frage befassen muss, wie Deutschland für seine Soldaten haftet.

OLG Düsseldorf – Edeka/Tengelmann: Die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) berichtet, dass der Rechtsstreit um die Fusion von Kaisers Tengelmann und Edeka nach der Einigung aller Beteiligten jetzt beendet werden könnte. Wenn die Wettbewerber Rewe, Norma und Markant ihre Beschwerden gegen die Ministererlaubnis zurücknehmen, mit der Gabriel im März den Zusammenschluss erlauben wollte, würde auch für das derzeit laufende einstweilige Rechtsschutzverfahren das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis entfallen. Gleiches gelte für das Verfahren vor dem BGH, der ursprünglich am 15. November entscheiden wollte.

VG Trier zu syrischen Flüchtlingen: Wie lto.de berichtet, hat das Verwaltungsgericht Trier am Freitag entschieden, dass syrischen Flüchtlingen der Flüchtlingsstatus zusteht und widerspricht damit erneut dem Bundesamt für Migration, das hier in der Regel nur subsidiären Schutz gewährt. Die Behörde hat bereits in 156 Fällen Berufung gegen ähnliche Urteile des Verwaltungsgerichtes beim Oberverwaltungsgericht Koblenz eingelegt.

AG München zum Anspruch auf neues Handy: lto.de weist auf eine Entscheidung des AG München hin, nach der auch bei einem Mobilfunkvertrag "mit Handy" nicht automatisch in regelmäßigen Abständen die Überlassung eines neuen Handys geschuldet wird.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. bis 10. Oktober 2016: Rosenburg-Bericht / Kritik an Lohngerechtigkeitsgesetz / Auschwitz Prozess in Neubrandenburg . In: Legal Tribune Online, 10.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20810/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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