Die juristische Presseschau vom 13. bis 15. August 2016: Burka und Sicher­heit / Kinder und Ehe / Richter und Unab­hän­gig­keit

15.08.2016

Justiz

Thomas Fischer im Interview: Im Gespräch mit dem Deutschlandfunk (Karin Beindorff) nimmt Bundesrichter Thomas Fischer unter anderem Stellung gegen die Vorwürfe, mit seinen öffentlichen Äußerungen würde er das richterliche Zurückhaltungsgebot verletzen. Er verstehe das Richtergesetz nicht als Verpflichtung, keine Meinung zu haben, so Fischer. Es sei sinnvoll, seine Meinung zu äußern, auch dann, wenn man im Richterberuf tätig sei. Kritik übte der Bundesrichter an der medialen Berichterstattung über Strafverfahren. Die Vermittlung von Strafrecht sei außerordentlich schlecht - was sowohl an der Justiz als auch an der "Gesellschaft" liege.

BGH zu Nazi-Grafitti: Der BGH hat die Verurteilung von Mitgliedern der rechten Kameradschaft "Autonome Nationalisten Göppingen" aufgehoben. Das Landgericht Stuttgart hatte die Männer wegen Gründung beziehungsweise Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Die Entscheidung hat der BGH jetzt laut Montags-taz (Christian Rath) aufgehoben. Die überwiegend zur Last gelegten Sachbeschädigungen durch Aufkleber und Grafitti und nur vereinzelten Köperverletzungen und Beleidigungen würden keine "erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit", die für die Erfüllung des Tatbestandes erforderlich wären, begründen. Das Landgericht Stuttgart muss nun den Fall erneut verhandeln.

OLG Düsseldorf - Tengelmann/Edeka: Der Focus meldet, dass das OLG Düsseldorf einen Termin für die mündliche Verhandlung im Verfahren über den Ministerentscheid in Sachen Kaiser’s Tengelmann/Edeka im November anstrebt. Mit der von Wirtschaftsminister Gabriel eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde befasst sich parallel der BGH – der Focus stellt aus diesem Grund die Präsidentin Bettina Limperg vor.

BGH zur Patientenverfügung: Der BGH hat in der vergangenen Woche eine Entscheidung veröffentlicht, die die Anforderungen an Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen konkretisiert. Die BadZ (Christian Rath) gibt Hinweise, worauf jetzt bei der Erstellung einer Patientenverfügung geachtet werden sollte. lto.de (Constantin van Lijnden) hat mit Rechtsanwalt Wolfgang Putz gesprochen, der in dem Beschluss des Karlsruher Gerichtes eine "fatale Fehlentscheidung" sieht. Der BGH habe Zweifel konstruiert, wo man einfach keine haben konnte. Deutschlandweit seien von der Entscheidung mehrere hunderttausend Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen betroffen. Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Ekkehart Schäfer sieht in einem kurzen Interview mit dem Spiegel (Dietmar Hipp) die Lage weniger dramatisch: Der BGH habe auch bisher schon verlangt, dass der Patient die Maßnahmen, die er ablehnt, konkretisiert.

BVerfG zur Organspende: Wie die Samstags-Welt und lto.de (Pia Lorenz) berichten, hat das Bundesverfassungsgericht wegen des fehlenden Fortsetzungsfeststellungsinteresses eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich eine Frau, die auf ein Spenderorgan wartete, gegen die vom Arzt vorgenommene Einstufung als nicht transplantabel wandte. Da sie zwischenzeitlich ein Organ erhalten habe, fehle ein schutzwürdiges Interesse, so die Karlsruher Richter.

VG Augsburg zum muslimisches Kopftuch: Jost Müller-Neuhof (Tsp) befasst sich noch einmal mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Augsburg von Ende Juni, mit dem das Kopftuch-Verbot für Rechtsreferendare für unzulässig erklärt wurde.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. bis 15. August 2016: Burka und Sicherheit / Kinder und Ehe / Richter und Unabhängigkeit . In: Legal Tribune Online, 15.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20289/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

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