Juli 1995: Serbische Einheiten überrennen die UN-Schutzzone Srebrenica im Osten Bosniens und töten 8.000 Menschen. Es ist der schlimmste Völkermord in Europa nach 1945. Der politische Architekt des Massenmordes ist Radovan Karadzic.
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Kein goldener Boden, aber auch kein doppelter: Handwerksinnungen dürfen ihren Mitgliedern keinen optionalen Verzicht auf die Tarifbindung einräumen. Ihre Aufgabe sei es gerade, für Einheitlichkeit zu sorgen, so das BVerwG.
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Eine alte Frau hat Sorge, Einbrecher könnten ihr Geld stehlen. Daher zerreißt sie es. Muss die Bundesbank die Scheine ersetzen? Darüber hat jetzt der Hessische VGH verhandelt. Der Fall ist nur eine von vielen Kuriositäten.
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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vom BMJV zur Änderung des VStGB beschlossen. Wer einen Angriffskrieg tatsächlich durchführt, dem droht nun Strafverfolgung. Kleinere Grenzscharmützel bleiben aber straflos.
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Frederike wurde vor 35 Jahren ermordet, der Mordprozess endete Jahre später mit einem Freispruch. Jahrzehnte nach dem grausigen Verbrechen streitet ihr Vater um Schmerzensgeld - und muss einen Rückschlag einstecken.
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Die Bluttat des jugendlichen Amokläufers in Winnenden beschäftigt sieben Jahre später noch einmal die Justiz: Der Vater klagt gegen Ärzte seines Sohnes. Sie hätten vor dem 17-Jährigen warnen müssen, argumentiert er.
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Das OLG Köln hat eine Krebspatientin 20.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Die Frau litt in Folge einer Chemotherapie an dauerhaftem Haarverlust. Die Ärzte hätten sie unzureichend über dieses Risiko aufgeklärt, so das Gericht.
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Der BFH hat entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer nicht zugunsten später zu vergütender Freizeit auf Teile seines Gehalts verzichten kann. Das sei mit dem Aufgabenbild eines Geschäftsführers nicht vereinbar.
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