Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein: Keine Anklage im Fall Wendt

09.11.2017

Der Polizeigewerkschaftschef Rainer Wendt wurde jahrelang bezahlt, obwohl er kaum zum Dienst erschien - deshalb ermittelte die Staatsanwaltschaft u. a. wegen Untreue gegen die dafür Verantwortlichen. Nun ist das Verfahren beendet.

Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat die Untreue-Ermittlungen im Fall des Polizeigewerkschaftschefs Rainer Wendt eingestellt (Az.: 80 UJs 636/17). Den für die Besoldung Verantwortlichen sei kein Vorsatz nachzuweisen, sagte ein Behördensprecher am Donnerstag. Der 60-jährige Wendt ist Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG).

Wendt hatte jahrelang ein Teilzeitgehalt als Polizist bezogen, aber nicht als solcher gearbeitet. Dies hatte neben disziplinarrechtlichen auch strafrechtliche Fragen aufgeworfen.

Es seien keine Anhaltspunkte dafür entdeckt worden, dass Beteiligte bewusst pflichtwidrig gehandelt und einen finanziellen Schaden des Landes Nordrhein-Westfalen in Kauf genommen hätten, teilten die Strafverfolger nun mit. Es habe sich um eine jahrelange, auch in anderen Bundesländern so gehandhabte Praxis gehandelt - mit dem Ziel, den Gewerkschaftschefs die Wahrnehmung ihrer verfassungsrechtlich geschützten Aufgaben zu ermöglichen.

Die Konkurrenzgewerkschaft GdP (Gewerkschaft der Polizei) hatte allerdings betont, ihren Vorsitzenden aus Gründen der Unabhängigkeit stets aus Gewerkschaftsmitteln bezahlt zu haben.

Disziplinarverfahren gegen Wendt läuft noch

Ein im September veröffentlichter Zwischenbericht des nordrhein-westfälischen Justizministers Peter Biesenbach (CDU) hatte bereits nahegelegt, dass der strafrechtliche Verdacht gegenüber Wendt selbst keinen Bestand haben würde. Eine Verfolgung der für Wendts weiterlaufende Besoldung verantwortlichen Personen wegen möglicher Untreue gegenüber ihrem Dienstherrn wurde aber zunächst offen gelassen.

Über die Frage, wer die Regelung für CDU-Mitglied Wendt zu verantworten hat, war im Landtagswahlkampf heftig gestritten worden. Die SPD hatte auch einen Untersuchungssauschuss nicht ausgeschlossen.

Wendt soll zudem ein Aufsichtsratsmandat bei der Axa Versicherung nicht als Nebentätigkeit gemeldet haben. Aus diesem Grund war gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Dieses sei noch nicht abgeschlossen, hieß es aus dem NRW-Innenministerium.

Bericht des Innenministeriums soll zum Jahresende vorliegen

Ex-NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) hatte nach Bekanntwerden der Affäre betont, keine Entscheidung zur Besoldung oder Freistellung Wendts getroffen und auch nicht mit ihm darüber geredet zu haben. Sein Vorgänger Ingo Wolf (FDP) hatte ebenfalls erklärt, dass es zwischen ihm und Wendt keine Absprachen gegeben habe.

Wendt war 2010 in das Landesamt für Polizeiliche Dienste nach Duisburg gewechselt und dort nach einem Monat befördert worden, obwohl er schon damals nicht mehr zum Dienst erschienen sein soll.

Eine Ermittlungskommission des Landeskriminalamts NRW hatte den Fall untersucht. In gleicher Sache war auch ein Verwaltungsermittlungsverfahren eingeleitet worden, welches noch andauert. Der Abschlussbericht soll voraussichtlich zum Jahresende fertig werden, sagte ein Sprecher des NRW-Innenministeriums auf Anfrage.

dpa/mam/LTO-Redaktion

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Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein: Keine Anklage im Fall Wendt . In: Legal Tribune Online, 09.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25463/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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