Wölfe in Niedersachsen: Vom Jäger zum Gejagten

11.11.2020

Die Rückkehr der Wölfe nach Niedersachsen polarisiert: Sehen die einen darin eine Erholung der Natur, warnen andere vor einer blutrünstigen Gefahr für Menschen und Nutztiere. Die Regierung versucht, per Jagdgesetz einen Mittelweg zu finden.

Niedersachsens Landesregierung will den Umgang mit Wölfen neu regeln, um die Rückkehr der geschützten Tiere besser in den Griff zu bekommen. Am Mittwoch befasst sich der Landtag daher mit dem Wolfsmanagement. Ein Antrag der Regierungsfraktionen SPD und CDU sieht vor, dass der Wolf ins Jagdgesetz aufgenommen wird. Außerdem soll demnach im Bund darauf hingewirkt werden, dass die Methodik der Wolfszählung geändert und eine Untergrenze definiert wird, die für den Erhalt der Art benötigt wird. In Kürze will die Regierung darüber hinaus eine neue Wolfsverordnung vorstellen.

SPD und CDU begründen das Vorhaben damit, dass es mittlerweile deutlich mehr Wölfe in Niedersachsen gibt als noch vor wenigen Jahren. Seit 2011/12 sei die Anzahl der nachgewiesenen Territorien um durchschnittlich 60 Prozent pro Jahr gestiegen. Aktuell lebten 35 Wolfsrudel und zwei Wolfspaare zwischen Harz und Nordsee, die Übergriffe auf Nutztiere nähmen zu, heißt es.

"Sorgen und Ängste der Menschen im ländlichen Raum"

Die Regierung will daher gegensteuern und dabei explizit "die Sorgen und Ängste der Menschen im ländlichen Raum" stärker berücksichtigen als bisher. Als Vorbild soll Frankreich dienen, wo Schutzjagden auf Wölfe unter strengen Voraussetzungen bereits möglich seien.

Jäger und Naturschützer sind sich einig: Die Auswirkungen dieser Maßnahme sind relativ gering. Denn der Wolf wird nach EU- und Bundesrecht umfassend geschützt, unabhängig von der Aufnahme ins Jagdrecht des Bundeslandes. Die Landesjägerschaft erklärte vergangene Woche, die Jäger seien dann zwar künftig die ersten Ansprechpartner bei Rissen von Nutztieren, doch das Verfahren für eine Abschussgenehmigung bleibe unverändert. Um Rechtssicherheit zu bekommen, müsse vielmehr ein guter Erhaltungszustand definiert werden.

Nach Vorstellung von SPD und CDU soll Niedersachsen dafür beim Bund werben. Der Landeschef des Naturschutzbunds (Nabu), Holger Buschmann, bezeichnete die Aufnahme ins Jagdrecht sogar als "blinden Aktionismus", der für die Weidetierhalter keine Unterstützung bedeute - denn diese bräuchten eher Geld für Schutzmaßnahmen.

Kein Blankoschein für Tierhalter

Unabhängig von dem Antrag zum Wolfsmanagement treibt die Landesregierung eine neue Wolfsverordnung voran. Am Montag befasste sich das Kabinett zum wiederholten Male mit dem Papier, das in Kürze in Kraft treten soll. Ziel ist es, einen festen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der regelt, wann ein Wolf vergrämt, also unter Schmerzen vertrieben, oder sogar erschossen werden darf.

Ein Blankoschein für Tierhalter und Jäger ist das aber nicht, denn jeder Fall soll weiter einzeln geprüft werden. "Wir schaffen in Niedersachsen damit die Grundlage für ein bestmögliches Nebeneinander zum Schutz des Wolfes auf der einen Seite und den Interessen der Weidetierhaltung auf der anderen Seite", sagte Umweltminister Olaf Lies (SPD).

Im Juni diesen Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht des Landes bereits die Genehmigung zum Abschusse zweier Wölfe genehmigt, die zu clever waren und Herdenschutzmaßnahmen überwunden hatten. Der Europäische Gerichtshof hatte allerdings ebenfalls im Juni eine Entscheidung verkündet, wonach der Schutz von Wölfen auch dann gelten müsse, wenn sie in Siedlungsgebiete von Menschen vordringen.

vbr/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wölfe in Niedersachsen: Vom Jäger zum Gejagten . In: Legal Tribune Online, 11.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43393/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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