Kompromiss zum Meldegesetz steht: Daten dürfen nur mit Einwilligung weitergegeben werden

21.02.2013

Vertreter von Bund und Ländern haben sich auf letzte Details beim umstrittenen Meldegesetz verständigt. Der monatelange Streit sei nach dem Treffen am Mittwochabend endgültig beigelegt, berichtet die Hannoversche Allgemeine Zeitung.

Am kommenden Dienstag solle der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einen Beschluss über den modifizierten Gesetzentwurf fassen. Die Eckpunkte stehen schon länger fest: Meldeämter dürfen Namen und Adressen nur dann zu Werbezwecken an Firmen weitergeben, wenn die Betroffenen dem ausdrücklich zustimmen.

Der Bundestag hatte das neue Gesetz Ende Juni auf den Weg gebracht und eine andere Variante vorgesehen. Demnach sollten Meldeämter die Daten ohne ausdrückliche Einwilligung der Bürger weitergeben dürfen. Der Beschluss hatte heftige Proteste etwa bei Datenschützern ausgelöst.

Nun ist geplant, dass die Bürger entweder ihre generelle Zustimmung bei der Meldebehörde erklären oder aber das Unternehmen, das die Daten nutzen will, das Einverständnis der Betroffenen gesondert und für den jeweiligen Zweck selbst einholt. Meldeämter sollen stichprobenartig prüfen, ob solche Einwilligungserklärungen bei den Firmen vorliegen. Bei Verstößen soll ein Bußgeld fällig werden.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Kompromiss zum Meldegesetz steht: Daten dürfen nur mit Einwilligung weitergegeben werden . In: Legal Tribune Online, 21.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8196/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen