BGH zur Beendigung des Mietverhältnisses: Kündigung wegen beruflicher Nutzung möglich

26.09.2012

Der Vermieter kann auch dann ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses haben, wenn er die vermietete Wohnung ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit oder die eines Familienangehörigen nutzen will. Dies entschied am Mittwoch der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) ist das berechtigte Interesse des § 573 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Berufsfreiheit nicht geringer zu bewerten als der in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB gesetzlich geregelte Eigenbedarf des Vermieters zu Wohnzwecken. Dies gelte umso mehr, wenn sich die selbst genutzte Wohnung des Vermieters und die vermietete Wohnung in demselben Haus befinden (Urt. v. 26.09.2012, Az. VIII ZR 330/11).

Geklagt hatte ein Vermieter aus Berlin. Dieser hatte seinen Mietern mit der Begründung gekündigt, dass seine Ehefrau beabsichtige, ihre Anwaltskanzlei in diese Wohnung zu verlegen. Die Mieter widersprachen der Kündigung und machten Härtegründe geltend. 

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BGH zur Beendigung des Mietverhältnisses: . In: Legal Tribune Online, 26.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7177 (abgerufen am: 06.10.2024 )

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