Arbeitsrecht at its best: Nicht krankfeiern nach einer Kündigung, AGG-Entschädigung nur bei echtem Jobinteresse fordern und den Kündigungsprozess nicht auf dem Sofa aussitzen: In Erfurt trafen sich das Recht und gesunder Menschenverstand.
Ein Darlehen von über 200.000 Euro, eine gescheiterte Ehe und ein Rechtsstreit vor Gericht: Das LG Frankfurt stellt klar, dass Hilfe innerhalb der Familie den Rechtsbindungswillen nicht einfach so entfallen lässt.
Der Vermieter kündigt wegen Eigenbedarfs, aber dann zieht doch jemand ganz anderes ein? Das LG Berlin II meint, dass dem ehemaligen Mieter dann nicht nur Schadensersatz zusteht – sondern auch der Gewinn aus der neuen, höheren Miete.
Der Arbeitgeber hat ein grundsätzliches Weisungsrecht. Dass im Einzelfall aber Billigkeitsgründe eine Rolle spielen, hat das LAG Köln nun klargestellt. Es müsse gut begründet werden, wenn das Homeoffice nach langer Zeit gestrichen wird.
Beharrlich hält das LG Berlin II an seiner Ansicht fest, dass Mieter, die ihre Mietrückstände rechtzeitig nachzahlen, auch eine ordentliche Kündigung abwenden. Der BGH sieht das anders und hebt zum dritten Mal ein solches Urteil des LG auf.
Öffentlich urinieren, im Halteverbot parken und Kollegen beleidigen: Das sollte man nicht tun, schon gar nicht als Polizist. Denn damit verstößt man gegen seine Vorbildfunktion, so das OVG Münster – und kann dafür entlassen werden.
Eine Lehramtsreferendarin in Brandenburg wurde aus dem Beamtenverhältnis entlassen, weil sie verschwiegen hatte, dass sie für das rechtsextreme Compact-Magazin gearbeitet hatte. Das OVG bestätigte diese Entscheidung nun.
Ein Arbeitnehmer, der einer Kollegin auf den Po haut und sie gegen ihren erkennbaren Willen festhält, kann deswegen außerordentlich gekündigt werden, so das ArbG Siegburg – und zwar auch dann, wenn es auf einer Betriebsfeier passiert.