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Staatsanwältin (Richterin auf Probe) / Staatsanwalt (Richter auf Probe) (m/w/d)

Generalstaatsanwaltschaft des Landes BrandenburgCottbus • Frankfurt (Oder) • Neuruppin • Potsdam

Staatsanwältin (Richterin auf Probe) ...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes BrandenburgCottbus • Frankfurt (Oder) • Neuruppin • Potsdam
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In den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg sind bis auf weiteres Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (w/m/d) zu besetzen.

Bewerben Sie sich!

  • Sie haben gerade Ihr zweites Staatsexamen erfolgreich bestanden und sind auf der Suche nach einer verantwortungsvollen beruflichen Perspektive?
  • Sie sind Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder angestellte Justiziarin/angestellter Justiziar und möchten sich beruflich verändern?

Werden Sie Staatsanwältin oder Staatsanwalt!

Der Beruf der Staatsanwältin oder des Staatsanwalts ist einer der spannendsten und abwechslungsreichsten in der Justiz. Sie arbeiten mit dem Ziel der Aufklärung und 
Verfolgung von Straftaten mit den unterschiedlichsten Polizeibehörden und den Gerichten zusammen.

Staatsanwaltschaftlicher Probedienst

Sie werden zunächst als Richterin oder Richter auf Probe eingestellt. In dieser Zeit sind Sie einer der vier Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg in Cottbus, Frankfurt (Oder) mit der Zweigstelle in Eberswalde, Neuruppin oder Potsdam zugewiesen. Ein Wechsel des Einsatzortes erfolgt in der Regel nicht, jedoch besteht die Möglichkeit für ein Jahr auch die richterliche Tätigkeit an einem Gericht im Land Brandenburg kennen zu lernen.

Ihre persönlichen Einsatzwünsche werden gern berücksichtigt, soweit dies möglich ist. Das gilt - nach einer gewissen Einarbeitungszeit - auch für flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit des Arbeitens im Homeoffice.

Einstellungsvoraussetzungen

Die erforderliche fachliche Qualifikation bestimmt sich zunächst anhand der Leistungen im ersten und im zweiten juristischen Staatsexamen. Sofern Sie das Referendariat mit einem Prädikatsexamen abgeschlossen haben, können Sie Ihre fachliche Eignung im Regelfall bereits durch dieses Ergebnis belegen.

Aber auch ohne Prädikatsexamen können Sie bei dem Auswahlverfahren berücksichtigt werden, wenn Sie über fundierte und anwendungssichere Rechtskenntnisse verfügen, die durch entsprechende Examensergebnisse belegt sind, oder sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. Dies können besondere Leistungen im Studium oder im ersten juristischen Staatsexamen sein oder in der Referendarzeit erheblich über der Note im zweiten Staatsexamen liegende Stationsnoten. Hierzu zählen auch besondere persönliche, durch den Lebensweg oder die berufliche Entwicklung nachgewiesene Fähigkeiten und Erfahrungen.

Einstellungsverfahren für den richterlichen Dienst

Der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg bereitet nach den Organisationserlassen 
des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg die Auswahl und Einstellung von 
Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in den staatsanwaltschaftlichen Dienst des Landes 
Brandenburg vor.

  • Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen in einem Auswahlgespräch.
  • Die Auswahlgespräche werden durch den Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg im Regelfall kurzfristig geführt.
  • Die Bewerberinnen und Bewerber werden telefonisch vorab kontaktiert und erhalten eine schriftliche Einladung zu dem Gespräch.
  • Über die Einstellung entscheidet nach dem Brandenburgischen Richtergesetz die Ministerin der Justiz gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass für die konkret zur Einstellung ausgewählte Bewerberin oder den ausgewählten Bewerber vor der erstmaligen Berufung in ein Richterverhältnis auf Probe im Land Brandenburg eine Regelanfrage bei der Verfassungsschutzbehörde gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 3a BbgLBG). Über die Zulässigkeit und das Verfahren der Regelanfrage werden alle Bewerberinnen und Bewerber rechtzeitig und umfassend gesondert informiert.

Bewerbung

Ihrem formlosen Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte den ausgefüllten Fragebogen und die aus dem Merkblatt ersichtlichen weiteren Unterlagen bei und senden es an folgende Anschrift:

An den
Generalstaatsanwalt
des Landes Brandenburg
Steinstr. 61 
14767 Brandenburg an der Havel


Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie an. Wir informieren Sie gerne.

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