Eine schwerbehinderte Mieterin muss trotz berechtigten Eigenbedarfs der Vermieter nicht ausziehen, weil das ein Härtefall für sie wäre. Dies gilt auch, wenn die Vermieterin ihre pflegebedürftige Mutter in der Wohnung unterbringen will.
Der BGH hat entschieden, dass der Begriff "Familie" im Rahmen der Eigenbedarfskündigung streng ausgelegt werden muss. Und zwar so streng, dass Cousins in diesem Sinne nicht zur "Familie" gehören.
Wer seine Vermieterin wie bei der "Ice-Bucket-Challenge" mit Wasser übergießt, begeht eine vorsätzliche Körperverletzung und kann deswegen fristlos aus seiner Wohnung geworfen werden, entschied das Amtsgericht Hanau.
Wer sich darauf beruft, dass eine Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist, weil die Wohnung bereits unrenoviert überlassen wurde, muss diesen Zustand beweisen. Gelingt das nicht, ist die Klausel wirksam, entschied der BGH.
Ein pendelndes Ehepaar soll für seine gemeinsame Arbeitswohnung in der Stadt Bad Vilbel eine Zweitwohnsitzsteuer entrichten. Vor dem VG klagten sie dagegen, allerdings erfolglos, weil eine Ausnahme in einer Satzung für sie nicht gelte.
Will der Eigentümer eines Grundstücks künftig selbst dort wohnen, kann er den Mietern kündigen. Bei der Frage, ob umstrittener Eigenbedarf wirklich vorliegt, darf es sich die Berufungsinstanz aber nicht zu leicht machen, so der BGH.
Wohnraum in Berlin ist seit Jahren ein Streitthema. Diesen einfach verfallen zu lassen, um so das Zweckentfremdungsverbot zu umgehen, funktioniert aber nicht, hat das VG Berlin entschieden.
Selbst wenn eine Wohnung aus nur einem Raum besteht, kann ein Teil davon an Dritte untervermietet werden, so der BGH. Relevant sei nur, dass der Mieter den Gewahrsam an den Räumlichkeiten nicht vollständig aufgibt.