Organklage beim BVerfG: Oppo­si­tion will Her­aus­gabe der NSA-Selek­to­ren erzwingen

17.09.2015

Weil die Bundesregierung die umstrittenen NSA-Selektoren nicht an den NSA-Untersuchungsausschuss geben will, haben die Oppositionsfraktionen Klage vor dem BVerfG erhoben.

Neue Runde im internen Kampf des NSA-Untersuchungsausschusses: Weil die Bundesregierung sich weigert, dem Ausschuss die NSA-Selektoren vorzulegen, nach denen der BND Telekommunikationsdaten durchsucht und entsprechende Ergebnisse an den US-Geheimdienst übermittelt haben soll, zieht die Opposition nach Karlsruhe.

Mit einer Organklage wehren sich die Fraktionen DIE LINKE und Bündnis90/Die Grünen dagegen, dass  Rechte des Bundestages aus Art. 44 Grundgesetz (GG) verletzt würden. Sie werden vertreten durch den Kieler Fachanwalt für Verwaltungsrecht Prof. Wolfgang Ewer, bis vor kurzem Präsident des Deutschen Anwaltvereins. 

Die Opposition beklagt vor allem eine Behinderung der Arbeit des Ausschusses, der ohne die konkreten Inhalte der Selektorenlisten seinen Untersuchungsauftrag nicht wahrnehmen könne. "Um diesen Auftrag gegen die Weigerung der Bundesregierung durchsetzen zu können, rufen wir nun das Bundesverfassungsgericht an", sagt Martina Renner, Obfrau der Linksfraktion im NSA-Untersuchungsausschuss.

Nur "Vetrauensperson" darf Einsicht nehmen

Die Bundesregierung beruft sich bei der Geheimhaltung der Selektorenlisten auf das Geheimschutzabkommen mit den USA. Sie hat den Juristen Kurt Graulich als "Vertrauensperson" ernannt. Dieser darf als einziger die Selektorenliste prüfen und soll dem Ausschuss dann als Sachverständiger zur Verfügung stehen.

Nach Ansicht der Fraktion der Grünen können die Abgeordneten dadurch ihren ureigenen Untersuchungsauftrag nicht selbst erfüllen. Dies entkerne das Untersuchungsrecht des Deutschen Bundestags. Inhaltlich sei mit dem Verhalten der Bundesregierung die Erfüllung des wichtigen Untersuchungsauftrages an einer zentralen Stelle gefährdet.

Neben der Bundesregierung ist auch der Chef des Bundeskanzleramtes, Peter Altmaier (CDU) als Antragsgegner benannt. Der BND fällt in den Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes.

Über Jahre hinweg soll der Bundesnachrichtendienst (BND) für den US-amerikanischen Nachrichtendienst NSA deutsche und europäische Unternehmen, befreundete Staaten sowie die EU ausgekundschaftet haben. Dafür habe die NSA dem BND Suchbegriffe, sogenannte Selektoren, vorgegeben, die dann vom BND im Rahmen der strategischen Überwachung der Telekommunikation eingesetzt wurden. Die ausgewerteten Ergebnisse soll der deutsche Nachrichtendienst den Kollegen von der NSA übergeben haben.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Organklage beim BVerfG: Opposition will Herausgabe der NSA-Selektoren erzwingen . In: Legal Tribune Online, 17.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16929/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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