Gesetzgebung: Künftig mehr Berufungen bei Zivilprozessen

08.07.2011

Liegt der Streitwert in einem Zivilprozess bei mehr als 20.000 Euro, können in Zukunft alle Beteiligten vor den BGH ziehen. Der Bundestag billigte eine entsprechende Reform der ZPO am späten Donnerstag Abend.

Bislang mussten Gerichte aussichtslose Berufungen ohne grundsätzliche Bedeutung zurückweisen. Außerdem war früher ein Rechtsbehelf gegen eine solche Entscheidung nicht vorgesehen. Die Reform ermöglicht nun eine Nichtzulassungs-Beschwerde bei Streitigkeiten ab 20.000 Euro.

Darüber hinaus sind die Richter nicht mehr in jedem Fall dazu verpflichtet, aussichtslose Berufungen für erledigt zu erklären. Die bisherige "Muss"-Regelung wird durch eine "Soll"-Bestimmung ersetzt.

Hintergrund der Reform war der sehr unterschiedliche Umgang mit der bisher gültigen Regelung. In manchen Gerichtsbezirken stoppten die Gerichte 24 Prozent der Berufungen vorzeitig, in anderen Teilen der Republik waren es lediglich sechs Prozent.

dpa/sh/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

Gesetzgebung: Künftig mehr Berufungen bei Zivilprozessen . In: Legal Tribune Online, 08.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3702/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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